2 LED am Lenker

Trisz

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Moin,

mir kam vor kurzem ein Motorradfahrer entgegen der am Lenker, links und rechts 2 weiße LEDs installiert hatte.
Also sie dienen wohl nicht zur Ausleuchtung, weil so hell waren sie nicht ;-) allerdings ist mir der Motorradfahrer sofort aufgefallen.

Gibt es so etwas zu kaufen oder ist es selbst gebastelt und wenn überhaupt legal, bzw gibt es eine Chance, sowas eingetragen zu bekommen?
 

Magic

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Hi Trisz,

wo waren den die beiden LED`s verbaut am Lenker, welche Farbe (Weiß/Orange?) & welche Form
hatten se..?
War zusätzlich das "normale" Abblendlicht an, dann wird`s ein (StVO-illegaler) Selbstumbau
sein..

Oder es waren "versetzte" Standlichter, dann müßen die im Scheinwerfer aber abgeklemmt/
herausgenommen werden..

Für ein (StVO-konformes) Tagfahrlicht ist die Einbaulage (StVO-Vorschrift siehe TÜV-link) zu hoch,
am Lenker.. :dontknow:

Mittlerweile ist`s ja erlaubt ein Tagfahrlicht (TFL) zu verbauen am Bike...
(KLICK)

ABER.. dann muß das Abblendlicht ausgehn, oder zumindest das TFL gedimmt werden..
Das TFL muß automatisch, beim anschalten der Zündung angehn..

Was auch viel bringt, um besser gesehen zu werden sind Positionslichter
z.B. an den Spiegeln oder Lenkerenden, grad bei Dämmerung, oder ner
tiefstehenden Sonne...
(die dürfen zusätzlich zum Abblendlicht brennen, aber eben Orange..)

Die allermeisten unverschuldeten Motorradunfälle passiern leider, weil die Biker
(meist beim Abbiegen) übersehn werden & die Vorfahrt genommen wird.. :sad:
Schönes WE.. :wink:

PS: Ne witzige Anekdote, im Bekanntenkreis hat sich "Jemand" ein zusätzliches
Paar TFL`s angebaut, parallel unterm Hauptscheinwerfer...

DER wurde von der Rennleitung angehalten & mußte es an Ort & Stelle deaktivieren
(Sicherung rausnehmen..), da die Kombination (sog."Dreilichtspitzensignal")...
"Ihn als Zug/Schienenfahrzeug" ausweißen würde.. :sick:

Mit suchendem Blick auf die Straße & auf die Frage nach den "fehlenden Schienen", fanden
die beiden Herren in Grün (Bayer`n) das gar net Witzig.. :D
 
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MIK45

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Hey Doc,

ein Zusatz noch zu deiner sehr schönen Ausführung.

Speziell Österreich, mit der deutschen StVZO kenn ich mich zuwenig aus:
Da am Mopped "Abblendlicht" zwingend vorgeschrieben ist, kann ein Tagfahrlicht das Abblendlicht nicht offiziell ersetzen. Es darf daher nicht ausgeschaltet werden. So müßte das Tagfahrlich dauernd gedimmt zum Abblendlicht gefahren werden. und das bringt wenig. Speziell ist die Befestigung in der gesetzeskonformen Höhe, wie die ja selbst schreibst, problematisch.

Der Begriff Positionsleuchten ist im österreichischen KFG meines Wissens nicht angeführt, daher gibts das einfach nicht. Wenn das Standlicht damit gemeint ist, dann ist beim einspurigen eben auch nur eines vorgesehen, kann daher auch nur eines außerhalb des Hauptscheinwerfers angebracht werden, wenn das orig. deaktiviert werden sollte.

Umrißleuchten bzw. Seitenmarkierungsleuchten bringen zum Thema leider auch nichts besseres...

Zur Ergänzung, sonst kommt gleich wieder ein Veto: Die beiden kleinen Standlichter im Hauptscheinwerfer der GSR zählen als eines. Ein aufsplitten außerhalb auf rechts und links gilt nicht. Abstände sind ausschlaggebend...
 
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Hasl13

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gsr_600
Zur deutschen Rechtslage kann ich leider gar nichts sagen, aber um den Beitrag von MIK45 zu ergänzen:

Laut österreichischer STVO dürfen am Motorrad vorne nur 1 oder 2 Nebelscheinwerfer als Zusatzbeleuchtung angebaut werden. Entweder mittig oder symmetrisch und nicht höher als der Scheinwerfer für Abblendlicht.

Siehe http://www.1000ps.at/motorradrecht#home
Punkt 58 Zusatzbeleuchtung : KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff
 

Trisz

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Es waren weiße oder bläuliche LEDs. Die waren schon am Lenker montiert und nach deinen Beitrag auch nicht lega.
Danke für den ausführlichen und sehr informativen Beitrag.
 

MIK45

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Ich möchte hier keinen Link setzen, der in ein paar Tagen wieder ungültig ist, weil er zu einer Ebay Auktion führt. Aber die gesuchten LED am Lenker gibt es nei Ebay als Ersatz für die Lenkerendgewichte. Einfach suchen unter :
[h=1]LENKERENDEN LED TAGFAHRLICHT POSITIONSLEUCHTE[/h]
und man wird fündig. Das E Zeichen, das angegeben wird, bezieht sich höchstwahrscheinlich nur auf die technische Prüfung, und ist kein Hinweis, auf eine reguläre Anbringungsmöglichkeit am Fahrzeug.

LG MIK
 

Magic

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"e-Nummern" auf Bauteilen bedeuten eine Genehmigung für die Verwendung im Straßenverkehr.
Darum dürfen Teile mit e-Nummer ohne Abnahme durch den TÜV angebaut werden.
"Zitat Motorad wiki.."

Also wenn eine drauf ist (& diese nicht gefälscht ist) kann man`s getrost anbauen...
Wobei mir das dann egal wär, e-nr = e-nr. & beim Angebot des Verkäufers steht auch
nochmal ewig groß & rot unterlegt: Mit Zulassung/e-nr. für die StVO..

Dem sollte man als Verbraucher doch trauen können..
Gruß..
 
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MIK45

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Fraglich bleibt trotzdem einiges: zum Beispiel gibts im österr. KFG keine Positionsleuchten. Unter welche Bezeichnung fallen dann diese Lenkerendleuchten? Haben Sie ein gültiges E Zeichen, dann sollten sie im ganzen EU Raum offiziell sein. Außerdem leuchten die laut Anbieter "nach drei seiten, vorne, seitlich und hinten". Grundsätzlich darf aber weißes Licht nie nach hinten leuchten (ausg. Rückfahrscheinwerfer). Wie ist diese Diskrepanz zu erklären? Immer nur rein theoretisch...

Doc: Deine Systhemzeit stimmt wohl nicht, Beitrag gesetzt um 10.46, da wars bei mir noch nicht mal 09.00 Uhr.
 

Magic

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Ja, ist bei Uns auch so, weiße Positions-/Stand-leuchten dürfen nur nach Vorn strahlen..
Seitlich(e) Begrenzungsleuchten in Orange...

Schon komisch, wenn diese Leuchten "rund um den Griff strahlen", ähnlich wie Lenkerendenblinker..

Das Ihr bei Euch in Österreich (gern x) euer eignes Süpperl kocht ist ja öfter so...:D
(Kann mich noch an mehrere seltsame Sachen erinnern, z.B. durften 16./17.jährige mit Ihren 125.er`n
nicht zu Euch rüber.., bis der EU-Führerschein einheitlich wurde..)


Aber, so weit, Zitat:
"Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten.
Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen
also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht."
Quelle: europa.eu

Könnt mir gut vorstellen das die ein Fake sind, oder aber die e-nr. in nem "liberaleren" Land zugelaßen wurde..
Siehe e-3-Italien, oder e-9-Spanien, siehe G.P.R.Ghost, MIVV Double Gun etc., mir schleierhaft wie solche
Pötte (in Unserer heutigen Zeit) ne e-nr. bekommen konnten.. :D
 
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