Betriebserlaubnis bei Demontage Soziusfussrasten.

Chris107

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.............
Soziusraste fällt weg, sieht meiner Meiner meinung nach besser aus, man darf aber dann nicht vergessen dass die Betriebserlaubnis erlischt. No Risk no Fun.

Man muss nicht die Betriebserlaubnis neu beantragen!
Es reicht aus, wenn du im Fahrzeugsein das Moped als 1-Sitzer eintragen lässt!

Das ist aber nicht gleichgesetzt mit Erlöschen der BE.

Ist aber auch nur für die die es ganz genau nehmen. Ich hatte bei Polizeikontrollen und TÜV-Untersuchungen bis dato keine Probleme.
Denke das wird geduldet. ;):thumbup:
 
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Phil

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Bin mir jetzt gerade nicht sicher, hab die ABE für den Sitzkeil / Soziusabdeckung nicht zur Hand, aber wird das nicht über diese ABE geregelt.
 

Phil

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Da ich das Thema für ganz interessant halte und im Netz mehr oder weniger nur darüber spekuliert wird, hab ich mal nen eigenen Thread erstellt....

MfG Phil
 

Chris107

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Hey Phil,

ist ne super Idee! :thumbup:

Ich meine auch das im Zuge der Soziusabdeckung da was greift.:thinking:
Denn ganz genau genommen müsste man schon dann auf 1-Sitzer-Betrieb "umtragen" lassen, wenn nur die Soziuasabdeckung drauf ist.

Soweit ich es aber noch im Hinterkopf habe, müssen die Soziusfussrasten bleiben wenn die Soziusabdeckung montiert ist und dann ist es ok.

Schauen wir mal, ich nehm mir am Nachmittag mal die ABE zur Hand.
 
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Tattoolady

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Hab ja auch keine Sozius Rasten mehr und nach Auskunft vom TÜV muss man das nicht umtragen lassen, man darf eben nur nicht zu zweit fahren.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht durch den Umbau.
Solltest Du aber mit Sozius fahren ohne die Soziusratsen, dann ist das ein Problem mit der Betreibserlaubnis.
 

Angelo0881

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Ja genau...meine Frau hat eine Gladius die so tief ist das keiner mehr hinten mitfahren darf. Fußrasten wurden demontiert und laut Tüv muss da nix um oder eingetragen werden.
 

*Dominik*

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Es geht darum :
Soziusabdeckung ist kein Problem, da man diese mit wenigen Handgriffen entfernen kann. (wie z.B. Sitz umlegen beim Auto) Es wäre ja sogar theor. möglich dass sich der jemand auf die Abdeckung setzt.
Aber wenn ich die Fußrasten entferne kann keine 2. Person mitfahren. Im Fahrzeugschein steht aber dass 2 Sitzplätze vorhanden sind.

Ich zitiere mal hierzu die StVZO
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein
.

Eine Option ist sich den Fahrzeugschein ändern zu lassen und sich nur einen Sitzplatz eintragen zu lassen.
 

Tattoolady

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Genau und wenn ich dann die Soziusrasten wieder anbauen lassen muss ich wieder auf zweisitzer umtragen lassen.
genau deswegen meinte der vom TÜV zu mir, das umtragen lassen macht keinen Sinn.
 

*Dominik*

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Das ist eben der Punkt : Vorgeschrieben ist es, aber Sinn macht es keinen.... (wie so vieles)

Das wird auch kein Schwein merken, aber wenn man das Glück hat von einem Cop kontrolliert zu werden, der gestern ne Schulung zum Thema Motorrad-Vorschriften hatte, dann werden es halt 50€ wegen der erloschenen BE.
 

A4-Avant-FSI

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es ist doch ohne Probleme Rückrüstbar
anders wäre es wenn die Schraubenlöcher zuschweißt
 

Phil

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Warum sollte die BETRIEBSERLAUBNIS durch die Demontage der Soziuefussrasten erlöschen?

Die Betriebserlaubnis wird nur berührt, wenn ich wissentlich Änderungen durchführe, die folgende Punkte betreffen:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
 

Phil

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Die genehmigte Fahrzeugart wird verändert : 2 Sitzplätze --> 1 Sitzplatz
So ist mir das erklärt worden, ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.

Sitzplätze beeinflußen hier m.M.n. nicht die Fahrzeugart, Krad bleibt Krad.
 

*Dominik*

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DB Killer z.B. wäre ja auch fix wieder zu ändern ;)

Sitzplätze beeinflußen hier m.M.n. nicht die Fahrzeugart, Krad bleibt Krad.

Ich bin der Meinung dass man unter der genehmigten Fahrzeugart Motorleistung, Reifenbreite, und unter anderem auch die Sitzplatzanzahl versteht.


  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Eine dieser Auflagen ist, dass für die Anzahl der in den Fahrzeug-Papieren angegebene Sitzplatzanzahl Fußrasten vorhanden sein müssen. (StVZO)
 
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A4-Avant-FSI

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wenn ich aber nur allein fahr brauch ich auch keine Sozirasten
 

Chris107

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....BTW:
Dann dürftest man aber auch genau genommen nicht einfach so einen Auspuffhalter montieren!
Der müsste dann ja auch ABE haben und unter Umständen eingetragen werden!

Und das ist ja nun def. nicht nötig, da sollten wir uns einig sein?!!
 

*Dominik*

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@Chris
Ist richtig, darf man eigentlich nicht. Leider finde ich gerade den Hersteller nicht mehr, der unter den Halter geschrieben hatte, dass es keine Garantie dafür übernimmt, dass es zulässig ist, ohne Fußrasten zu fahren.
Aber wie du schon richtig gesagt hast "genau genommen". Fakt ist dass man es nicht darf, aber Fakt ist auch dass man die Kirche im Dorf lassen muss. Vorallem wenn sogar schon TÜV Prüfer sagen dass die Änderung von 2 auf 1 Sitzplatz und dann wieder zurück sinnlos ist.
Bei der HU werde ich natürlich schön brav beide wieder montieren, einfach um kein Risiko einzugehen nochmal vorfahren zu müssen. Alles andere... Wo kein Kläger da kein Richter.
 
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