Das Reifen ABC

BT012SS†

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wes-x

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Gemäß §36 Abs.2 StVZO müssen Luftreifen an Kraftfahrzeugen im ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein.
hallo,
aus gegebenen analass, bin ich mir sicher, dass die mitlerene 3/4tel der lauffläche über 1,6mm haben müssen.
cu
wes-x
 

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Nicht über sondern mindestens 1,6

Quelle: StVZO
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
 

wes-x

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hast recht:daumen:, wollte nur ergänzen, hatte gerade das problem:(
 
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