"hängende" Lenkerspiegel zulässig?

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Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Das kann ich dir auch sagen :0307-err: Ablehnen des Verwarngeldes zieht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (Verwarngeldtatbestand + Verwaltungsgebühren) nach sich. Bei nem Bußgeld von 90€ biste aber eh schon im Anzeigenbereich und kann vor Ort nicht mehr mit nem Verwarngeld gehandhabt werden.

Ablehnen kannst du Verwarngelder immer!! Das ist dein gutes Recht! Und das würde ich von nem Anwalt überprüfen lassen.
Aber bevor man selbst so ein Tralala hat, hätte ich die Jungs in BY echt angeschrieben. Das kann ja nur helfen. Hauptsache, es muss niemand von uns zahlen. :cool:
 

Freak69

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was will er denn machen? Mich festnehmen kann er nicht. Mein Fahrzeug abschleppen lassen könnte er. Doch dann gibt es die Klage wegen Nutzungsausfall. Eventuell gibt es von mir noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Willkür im Dienst.
 

befieg

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widerrechtlich stillgelegt?

das müsste ein Gericht entscheiden, und das stellt das Verfahren einfach ein ( wegen Geringfügigkeit? ) und es gibt dadurch keinen Schuldigen -ergo keine Entschädigung
 
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Gelöschtes Mitglied 575

Guest
Beugehaft im Endstadium wenn man nicht bezahlt.
Abetr ich sag euch eines...RS hab ich ,SB auch keine Frage, und das ist mehr wie 90 € aber das wäre es mir wert.
Wenn andere Nationalitäten VOR den Gesetzeshütern Strafzettel auf den Boden werfen,werde ich als braver Deutscher auch mal auf stur stellen.
 

GSXBergi

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Denke auch , das es eventuell um innen nach unten oder außen nach unten einen Unterschied macht . Im Video waren sie ja definitiv innen Montiert und da kann ich mir schon vorstellen, das die Sicht bescheiden ist.
 

GSXBergi

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Ach ja und die Harley Jungs machen ja auch ihre Spiegel nur nach unten durch drehen der Spiegelhalter , mein Nachbar auch und die hatten wohl auch noch keinen Stress .
 
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Gelöschtes Mitglied 575

Guest
Wir sind AUSSEN an den Griffen...mein Puls geht wieder runter ^^
Hab mir nochmal das Video angeschaut. Für mich passt das und bleibt so
 
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Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
@Freak69
Bei u.a. einer konkreten Gefährdung im Zusammnehang mit der Nutzung eines Kfz im Öffentlichen Straßenverkehr darf die Polizei die Weiterfahrt vor Ort mit dem Fahrzeug untersagen, da dann durch die aktuelle Beschaffenheit des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis erlischt.

Durch falsch angebrachte Rückspiegel eine konkrete Gefährdung herzuleiten...puh, ad hoc wüsste ich selbst nicht ob das richtig ist. Aber das ist nur meine Sicht der Dinge.

Ich will nur sagen: grundsätzlich geht das durchaus und ist sogar erforderlich. ;)
 

Freak69

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Dann kann man 75% der Mopeds stilllegen.
Hinzukommt das der Mangel Fachlich / Sachlich nachgewiesen werden muss.
Auf die Beweisführung bin ich dann mal gespannt :lol27:
 

GSXBergi

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Vor allem schreiben die Hersteller der Spiegel zum Teil ja auch , hängend oder stehend zu montieren :0207-crazy:
Und meine sind ja auch noch nach außen abgewinkelt , ich SEH alles :0307-err:
Und es gibt ja genügend Mopeds , wo man mit original Spiegeln , je nach Statur , gar nix gescheit sieht , da kräht auch keiner nach :0207-crazy: :dash2:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Dann kann man 75% der Mopeds stilllegen.
Hinzukommt das der Mangel Fachlich / Sachlich nachgewiesen werden muss.
Auf die Beweisführung bin ich dann mal gespannt :lol27:
Mensch, ich wollte dir doch nur ein Beispiel nennen:0307-err:
Hab doch geschrieben das bei Spiegeln für mich auch weit hergeholt wäre.

Stell dir ein Bike aus Mad Max vor...so mit Kettensägen und Sensen an den Seiten...ich glaub, da wird das eher klar. :0307-err::0307-wernun2:
 

Goliath

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was will er denn machen? Mich festnehmen kann er nicht. Mein Fahrzeug abschleppen lassen könnte er. Doch dann gibt es die Klage wegen Nutzungsausfall. Eventuell gibt es von mir noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Willkür im Dienst.

Na ja...,
also zunächst: @Dude kann dir aus Erfahrung auch sehr gute Informationen geben, seine Angaben sind da auch valide (wir kennen uns privat seit bald 20 Jahren - alter Falter...)

Zum zweiten:
Nein, warum auch festnehmen? Das wäre voll Banane. Warum Abschleppen? Gibts doch keinen Grund zu: Foto dokumentiert auch alles.

Vor Ort die Weiterfahrt untersagen: das geht. Und das ist auch legitim.
Warum ist das legitim? Weil es im Einzelfall vorkommen kann, dass die Spiegel derart angebracht sind, als dass zum 1. die Sichtfläche anhand der cm²-Fläche sowieso nicht ausreicht und die Spiegel somit nicht TÜV-konform sind, oder aber zum 2. die Spiegel aufgrund der Anbringung keine Sicht nach hinten erlauben - oder der Pilot ist so fett, als dass er sich selbst die Sicht blockiert, dann kannste die Spiegel auch knicken.

Das wird mit Fotos dokumentiert, Untersagung der Weiterfahrt und ein Ticket.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Zu fett...jetzt muss ich morgen aber nochmal gucken:heat:

Ich glaub auf 20 Jahre kann man auch mal ein Bierchen ausloben, Burschi! :drinks:
 

Goliath

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Ja ne, is kla...
Ich roll dann schon mal das Gästebett bei mir aus ;-)
 

Freak69

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@Goliath das heißt jeder Mopedfahrer sollte auf seine Figur achten, denn wenn seine Ausmaße die Sicht nach hinten verdecken kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Ha Ha wie geil, dann darf demnächst quasi fast jeder Shopperfahrer zu Fuß gehen :3heiter-daumen::lol27::lol27:
 

Hanzo.Hasashi

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Ich versperr mir auch selber die Sicht mit meinen normalen Spiegeln.
Muss ich jetzt Angst haben, dass mir die Weiterfahrt verboten wird? :icon-scratch: :0307-err:
 

Goliath

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Prinzipiell muss man die Angst haben: ja.
Die Funktion der Spiegel ist ja zweckgebunden und nicht als optisches Accessoire zu betrachten.

In der Praxis ist das glaube ich vollkommen Hupe und bezog sich nur auf die theoretischen Konsequenzen.

Ich kenne auch keinen Fall, wo der Cop mal die Konsequenz gezogen hat.
Aber wie immer: Im Einzelfall ist es möglich und legitim.
 

manitu

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„§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
[...]“
Quelle: § 56 StVZO - Einzelnorm
(Die nachfolgenden Absätze 2-3 beziehen sich nicht auf einspurige Kraftfahrzeuge und scheiden für uns aus)

Also in der Grundnorm § 56 StVZO steht lediglich, dass man Spiegel haben muss, durch die man nach hinten, zur Seite und nach vorne schauen kann. Das nach vorne schauen erübrigt sich für Kradfahrer und ist eher für Zugmaschinen gedacht. Der Gesetzgeber möchte damit gewährleisten, dass durch die Beschaffenheit und Ausstattung des Fahrzeugs keinerlei tote Winkel für die Fahrzeugführer gegeben sind und dadurch Unfälle vermeidbar gemacht werden. „Tote Winkel“ sind bei Krädern nach vorne nicht und zur Seite nur teilweise gegeben.
Beim „toten Winkel“ zur Seite (also das was quasi von 3-9 Uhr um uns herum passiert) bin ich mir noch nicht ganz sicher, aber da würde das Ding mit dem Schulterblick greifen. Da müsste ich mich ggfs. aber nochmal tiefer einarbeiten und mich genauer absichern.

Was ich aber noch gefunden habe, ist das pdf-Dokument es TÜV Süd, welches einigen Leuten hier bestimmt schon bekannt sein dürfte.

Anhang anzeigen 45195
Quelle: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

In dieser „Broschüre“ ist auch wieder nur von der Anzahl der Spiegel und der vorgeschriebenen „Mindest-Spiegelfläche“ die Rede, nicht jedoch ob oben oder unten montiert die Rede.
Oben rechts im Bild ist noch die Norm 97/24 EWG genannt. In den EWG-Normen geht es jedoch lediglich um europaweit genehmigten Fahrzeugtypen, -Klassen und die für diesen Geltungsbereich genehmigten Anbauteile.
Sprich: Ist ne E-Nummer drauf, ist das Teil als europaweit TÜV-konform angesehen.

Soweit ich das hier lesen konnte war auch hier wieder keinerlei Rede von der Art und Weise, wie die (durch die E-Nummer bereits genehmigten) Spiegel anzubringen habe.

+++
Für mich ergibt sich nach aktuellem Stand folgender Schluss:

Solange man

- eine ABE für die Spiegel

oder

- eine E-Nummer auf den Spiegel vorhanden ist,

dürfen diese angebracht werden.

Man sollte jedoch darauf achten, dass man durch diese entsprechend auch nach hinten sehen kann. Des Weiteren dürfen durch die Gestaltung der Anbringung keine Gefahren für einen selbst, oder andere Verkehrsteilnehmer hinzukommen.
+++

Disclaimer: Ich bin kein Fachanwalt, ich kenne mich aber mit der Grundmaterie aus. Das Ganze möchte ich hiermit aber ausdrücklich nicht in Stein meißeln, zumal es immer mal wieder so tolle Gerichtsurteile gibt die manche Normen aushebeln o.ä.
Falls es also hier jemand gibt, der da mehr drüber weiß: Immer gerne raus damit! Damit ist allen geholfen. :bye:
Ich finde da aktuell nicht mehr drüber und manchmal sind Gesetze ja auch einfacher als gedacht (ist selten, kommt aber vor! :0307-err:).

...neben der 55°-Regel müssen runde Spiegel auch mind. einen Durchmesser von 94mm aufweisen - ich habe neulich zwei GSX-S-Treiber gesehen und meine da wurde das aber knapp. :0207-crazy:

Und bei der jetzigen Null-Toleranzpolitik kann das schon mal in die Hose gehen und die Karre darf stehen bleiben.:icon-eek:


Der harmlose Treiber auf seiner Feierabendrunde wird gepiesackt, als wenn es kein Morgen mehr gibt und andere - Messerstecher, Bahnsteigschupser und Tittengrabscher brauchen psychologische Betreuung, wegen schwerer Kindheit usw...blablabla

...und natürlich - gegen die Masse an tödlichen Unfällen aufrund zu kleiner Spiegel etc. muss was getan werden - denn es werden auch immer viele Unschuldige mit den den Tod gerissen - ist statistisch erwiesen - ich kenn mich da aus...


Wer jetzt vermutet, dass ich mich gerade über was geärgert habe, vermutet richtig.:hmh:
 
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