Hamburg: Gericht enteignet Raser & versteigert sein Motorrad

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Gelöschtes Mitglied 656

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Ich will nur informieren und kein riesiges Bohai lostreten.
Ich weiß, dass hier gern geschulmeistert wird ala: Du musst ja nicht zu schnell fahren...
Stimmt, muss ich nicht. Das stelle ich auch nicht zur Debatte.
Ich mache mir lediglich Sorgen, wo die Grenze für einfach nur mal zu schnell und Rennen gezogen wird. 20? 30? 50?
Das ist scheinbar im Ermessenspielraum des Cops und des Richters. Und finde die Rechtslage etwas intransparent.

Hamburg: Gericht enteignet Raser und versteigert sein Motorrad - SPIEGEL ONLINE
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/hamburg-gericht-enteignet-raser-und-versteigert-sein-motorrad-a-1263097.html

https://www.mopo.de/hamburg/politik/hamburger-gericht-greift-durch--mit-129-km-h-erwischt--jetzt-wird-der-raser-enteignet-32376516
 

Goliath

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Du, die Rechtslage ist sogar außerordentlich transparent und orientiert sich an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ich finde das Thema extrem spannend und begrüße die Entscheidung.

Da ich allerdings auf dem Handy tippe, reiche ich eine ausführliche Antwort etwas später nach und führe Dir/euch dort aus, warum alles in Ordnung ist und ich glaube, dass das Urteil und die Konsequenzen eine karthasische Wirkung erzielen kann. :daumen:

- - - - - - - - - - - - - - -

Nachtrag:
So, jetzt sitze ich am Rechner und kann das kurz ein wenig ausführlicher darlegen.

Als rechtliche Grundlage, wie in den Artikeln sicherlich erwähnt, greift hier der § 315d, Absatz 1 Satz 3 StGB, in welchem steht, dass derjenige, wer sich im Straßenverkehr als KFZ-Führer mit (1.) nicht angepasster Geschwindigkeit und (2.) grob verkehrswidrig und (3.) rücksichtslos fortbewegt, (4.) um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen wird bestraft.

Wenn ihr den Text gelesen habt, wie dieser Lars, wenn er denn so heißt, am Kabel gezogen hat, dann wisst ihr, dass es sich nicht um die 20, 30, 50km/h Geschwindigkeitsüberschreitung alleinig dreht... und da bitte ich auch direkt, die emotionale Polemik rauszunehmen.

"Der Lars" soll über die Autobahn mit knapp der 2,5fachen Geschwindigkeit gefahren sein - 230 bei 100 (kann jedem mal passieren, ist auch okay - gibt drei Punkte, drei Monate und ein bisschen Geld -> IMMER NOCH!)

Aber: Er hat zudem rechts überholt, auch über den Standstreifen (meine ich!? Ich hab das gestern gelesen und finde den Artikel nicht mehr..) und zeigte somit neben der nicht angepassten Geschwindigkeit zu (1.) die grobe Verkehrswidrigkeit zu (2.). Rechts überholen..., kann auch mal passieren...

Dann geht der Spass aber weiter..., also wir sind schon lange weg von dem "Ich reiss mal KURZ am Kabel und zieh den Hahn auf!", das möchte ich hier betonen!


Innerstädtisch sind wir bei 129km/h (irgendwo hatte ich auch was von einer 30er Zone gelesen, aber zu seinen Gunsten bleiben wir einfach bei den erlaubten 50km/h).., er hält sich also daran, nur knapp das 2,5fache zu schnell zu sein ;-) und zeigt Beständigkeit.

Innerstädtisch flüchtet er dann vor dem Blaulicht, welches ihn anhalten will und ballert dann noch bei Rot über eine Kreuzung.

Und somit sind wir deutlich in der (3.) Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.. und wenn du jetzt beispielsweise mit deiner Frau und deinen beiden Kindern, @3nno, von rechts in den Kreuzungsbereich eingefahren wärt, kannst du dir ausmalen (bei 129km/h und einer spitzen Geometrie des Bikes), ob du oder dein Kind auf der Rückbank da noch heile rausgekommen wärt. Ich wage sogar die These aufzustellen, dass da 4-5 Menschen bei draufgehen werden - zumindest zeigt mir das meine berufliche Erfahrung.


Wir haben also 3 von 4 Tatbestandsmerkmale erfüllt und das (4.) ist obligatorisch zu bejahen in diesem Fall und auch indiskutabel: die höchstmögliche Geschwindigkeit - jetzt auch über einen längeren Zeitraum..



Haken wir den 315d als begründet und ausreichend transparent dargelegt ab.

Jetzt nimmt man uns das Spielzeug (in diesem Fall aber wirklich eindeutig eher die Waffe!) nach 315f StGB ab. Ich verstehe, dass einem da Angst und Bange werden kann - allerdings relativiert sich das, wenn man in die Schweiz und deren Voraussetzung zur Enteignung bei Rasern rüberschaut.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, oder auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, orientiert sich an den Lebensbedingungen der Beschuldigten. Sprich, wenn jemand nur seinen Octavia RS Kombi als Familienbomber hat, selbst Vater von zwei Kindern ist und alleiniger Brötchenverdiener und den Job 49km entfernt in Hintertupfinghausen hat, dann nehmen die dem Kollegen auch nicht das Auto ab.


Wenn er aber einen Corsa für die Familie hat und nebenbei noch ein Mopped, mit welchem er am Kabel zieht und das oben gezeigte Verhalten im Verkehr aufweist, dann schon.



Wo wird also die Grenze gezogen?
Zum Einen: In der Verhältnismäßigkeit. Das deutsche Strafrecht ist keine primär sanktionierendes, sondern auf Resozialisierung ausgerichtetes Gesetz. Das heißt, im Rahmen der Urteilsfindung berücksichtigt der Richter alle deine Gesamtumstände.. (wenn du auf dem Weg zu deiner Frau gewesen wärst, welche dich panisch angerufen hat, weil sie auf den hochschwangeren Bauch gefallen wäre, die Fruchtblase geplatzt ist, sie vollkommen hilflos dich auf der Arbeit nur am Telefon angeschrien und um Hilfe gerufen hat - kann man auch Entschuldigungsgründe annehmen, was die oben aufgezeigten Rechtsfolgen deutlich abschwächt..). Und im Rahmen dieser Berücksichtigung ist jedes Urteil eine absolute Einzelfallsentscheidung.


Zum Zweiten: In der Dimension des Rechtsbruchs. Ich finde den Artikel leider nicht mehr. Der ging wesentlich mehr in die Tiefe als die beiden obig verlinkten. Da hättet ihr wahrscheinlich selbst die Fragen gar nicht mehr gestellt.

Wenn man über die Dauer und Intensität der regelbrechenden Teilnahme am Straßenverkehr nachdenkt, dann hat der "Lars" hier ziemlich lange, ziemlich viel Scheisse gebaut.. und darauf zielen die neuen Paragraphen in 315StGB primär ab. Nicht auf den Landstraßenhelden, der mal für 500 Meter auf der langen Geraden oder im kurvigen wenig bis gar nicht befahrenen Bergischen die Kuh fliegen lässt. Hier wurde das Verhalten in die Innenstadt getragen, rücksichtslos das Unfallrisiko anderer Verkehrsteilnehmer aus selbstsüchtigen Motiven (Ich muss vor den Cops abhauen) angenommen und letztlich wurde er dafür ordnungsgerecht abgeurteilt.


Letztlich:
Jede Rechtsnorm, wie beispielsweise der Entzug der Fahrzeuge als tatnotwendiges Mittel, beinhaltet auch den Spielraum von Mindermaßnahmen. In einem minder schweren Fall also auch eine mögliche Option, dass das Bike auf eigene Kosten nur für 6 Monate nicht gefahren werden darf - über den Sommer... einem Richter sind in der Entscheidung so keine großen Grenzen gesetzt...


Dieses Urteil ist aber aus meiner jetzt etwas ausführlicheren Darlegung einwandfrei.
Ich liebe meine Familie und muss so einen Trottel nicht auf mich zufliegen kommen sehen, wenn ich gerade nach Hause fahre... glücklich... bis er einschlägt.
 
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Caliban

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@3nno : der erste Link ist Mode-Werbung, Dein zweiter Link ist nicht zu erreichen. (?)
 

Caliban

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Jetzt habe ich es woanders gefunden:

Jetzt aber greift das Gericht auf den neuen Paragraf 315d im Strafgesetzbuch gegen illegale Straßenrennen zurück: "Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" heißt es dort. Paragraf 315f besagt zudem, dass Kraftfahrzeuge eingezogen werden können. Betroffen sind potenziell auch Autofahrer.

Das größte Problem sehe ich nicht in diesem speziellen Fall. Das noch größere Problem sehe ich in der schwammigen Formulierung des Gesetzgebers: hier wird anscheinend ganz bewusst mit einer Grauzone gearbeitet die der Willkür Tür und Tor öffnet:
mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt

Was ich auch nicht verstehe ist, dass bei solchen Delikten immer mit der "ganzen Strenge des Gesetzes" argumentiert und vorgegangen wird, dabei aber sehr viel gefährlichere und nachweislich wirklich tödlichere Verhalten mit mehreren hundert Toten pro Jahr, das dann aber als "Kavaliersdelikt" mit einem Schulterzucken abgetan wird: ich spreche hier von den zig LKW-Auffahrten auf stehende Autos, Staus, das rücksichtslose Rausziehen auf den Autobahnen. Die LKWs verursachen reale Bedrohungen, Gefährdungen und Tote und dazu noch in einer viel höheren Zahl.

Im Gegenteil: bei der Tempo 130 Diskussion wurde, obwohl statistisch nachweisbar viel weniger Unfälle bei "hohen" Geschwindigkeiten anfallen, eine regelrechte Hetze gegen Autofahrer betrieben während die ganzen unsicheren LKWs aus "anderen Ländern" (aber auch aus Deutschland) bzw. die 30% besoffenen LKW-Fahrer anscheinend nach eigenem Belieben rücksichtslos Unfälle verursachen können.
 
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Goliath

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Caliban, vermische bitte keine Themen und nimm meinen obigen Nachtrag einmal zur Kenntnis.
Ach ja: und bitte: beachte, dass du die Quelle für deine Zitation angibst. Damit will ich dir nicht (sprichwörtlich) ans Bein pissen - aber mir pisst der Spiegel ans Bein, wenn die ihre eigenen Texte googeln. Entsprechend versuchen wir hier drauf zu achten - anderenfalls kann ich wahrscheinlich bei dem ersten Anschreiben der größeren Rechteverwerter den Laden hier dicht machen und arbeite 20 Jahre nur noch daran, die mitgesendete Kostennote der anwaltschaftlichen Vertretung abzustottern. Ich habe deinen Beitrag entsprechend ergänzt :)

Die Formulierung ist einwandfrei, um juristische Grauzonen zu erfassen. Weiterhin bitte ich auch hier keine Polemik anzuwenden.
Die "ganze Härte des Gesetzes" nehmen WIR als GESELLSCHAFT immer nur dann wahr, wenn EINER einen medial deutlich Aufsehen erregenden Rechtsbruch vorgelegt hat. Dann wird ein Beispiel als mediale Kuh durch das Dorf getrieben und alle stürzen sich mit verallgemeinernden Floskeln und beispielsweise auch wie jetzt hier mit fehlerhaften Analogien zu gänzlich anderen zu debattierenden Thematiken auf diesen einen Fall.

Letztlich: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht, alles wird parallel angefasst und mit unterschiedlicher Gewichtung abgearbeitet.
Wenn wir alle wirklich Handlungsbedarf sehen und uns qua Expertise dadurch qualifiziert sehen, einen Unterschied, respektive eine Verbesserung der aktuellen Situation, zu bewirken... ermutige ich alles und jeden, sich zu engagieren und in der Politik ein ordentliches Machtwort zu sprechen, welchem man (und vor allem auch ich!) folgen kann! :daumen:
 
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Caliban

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@Goliath, vielen Dank für die Hinzufügung der Quelle, hatte ich übersehen!

Zum Thema: Gesetz ist das eine, Auslegung das andere, da muss man sich nichts vormachen.

Und da kann man schon feststellen dass es teilweise diametral entgegengesetzte Urteile gibt. Dass die Medien unaufgefordert versuchen, ihr eigenes Süppchen zu kochen ist eine Tatsache, das kann man u.a. an Statistiken und an der Tempo 130 Kampagne sehen, ein sehr schönes Beispiel.

Schön, dass Du andere Leute dazu ermutigst sich in politischen Zirkeln auszuleben, jedem das seine. Diejenigen mit viel Zeit und Lust mögen das gerne machen. Ob das sinnvoll bzw. zielführend ist, steht auf einem anderen Blatt, kann ich nicht beurteilen. Aber jeder so, wie er es für richtig empfindet. Meine Meinung über obigen Sachverhalt ändert das nicht.
 

Goliath

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Gerne :daumen:

Gesetze müssen ausgelegt - bzw. angelegt werden, sie sind ja nicht individuell für uns alle festgeschrieben.
Und das man vor Gericht oder auf hoher See auf Gottes Gnaden angewiesen ist, hat jeder schon erlebt. Da bin ich vollkommmen bei dir. Ich argumentier auch nicht gegen! Deine Meinung, das würde ich nie tun - die hat Ihre ganz eigene Begründung und Berechtigung.

Ich formuliere nur mit diesen Meinungen ein wenig Hintergrundwissen und hoffe dadurch zu erreichen, dass der eine sich in seiner eigenen Meinung bestätigt sieht und noch mehr Argumente bekommt und der andere einen neuen Blickwinkel aufgezeigt bekommt, um künftige Diskussionen fundierter führen zu können.

Rein emotionale Debatten sind ja sinnlos und rein sachliche.. langweilig :teach::smilie-opa::tongue3:
 

Caliban

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Ach Goliath, noch was, eigentlich nicht so wichtig, aber ich bin in meiner Antwort da nicht drauf eingegangen: Du hast geschrieben:
Wenn wir alle wirklich Handlungsbedarf sehen und uns qua Expertise dadurch qualifiziert sehen, einen Unterschied, respektive eine Verbesserung der aktuellen Situation, zu bewirken... ermutige ich alles und jeden, sich zu engagieren und in der Politik ein ordentliches Machtwort zu sprechen ....

Das zitiere ich nun exemplarisch, aber man hört so eine Ansicht öfter, etwa in der Art (frei interpretiert): "Wenn´s Dich stört, dann werde doch politisch aktiv" oder, mit anderen Worten: da Du Dich politisch nicht engagierst, scheinst Dir ja auch nicht so wichtig zu sein, also beklag und beschwer Dich nicht, usw. usf.

Das heisst in etwa, nur der/diejenige, die sich in Parteien engagieren haben das "Recht" da mitzureden....

Nicht, dass ich Dir diese ganzen Bedeutungen in den Mund lege, aber so kann man Deine Aussage eben auch interpretieren, vor allem bei Deiner Formulierung:
Wenn wir alle wirklich Handlungsbedarf....

Aber diese Einstellung halte ich für falsch, einfach aus der Tatsache heraus, dass sie nicht richtig ist. Wenn ich hier mal das Grundgesetz zitieren darf, welches für ich immer noch einen hohen Stellenwert einnimmt, und hier den
Artikel 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Grundgesetz

Das "mit" habe ich hervorgehoben weil es etwas ganz Wichtiges verdeutlicht und was Politik und Medien (aus nachvollziehbaren Gründen) gerne verschweigen: die politischen Parteien haben eben kein Monopol auf die politische Willensbildung. Die Gründungsväter/Mütter des Grundgesetz haben diese Formulierung ganz bewusst so in das GG reingeschrieben weil sie nämlich ausdrücken wollten, dass die Parteien nicht alleine die Politik bestimmen. Mit der Zeit hat sich das Ganze relativiert, die Parteien haben unumschränkten Einfluss auf Fernsehen und Radio, sie bestimmen die Berichterstattung, in den Aufsichtsratsgremien von ARD und ZDF bekommen ihre Parteigänger die wichtigen Pöstchen, ihre Ansichten mit Milliarden (unserer) € vertreten.

Trotzdem, Grundgesetz bleibt Grundgesetz. Und die politische Willensbildung findet überall statt, in Vereinen, in den Stadtteilen, in den Dörfern, in jeder Gesellschaftsschicht. Was ja auch so ist. Zeitungen, Zeitschriften usw. vereinnahmen zwar so etwas wie die "Zivilgesellschaft" für sich, in Wirklichkeit lässt sich "Gesellschaft" aber nicht auf bestimmte Kreise beschränken.

Ja, selbst dieses Forum hier, ob man es glaubt, oder nicht, trägt, auch ohne dass hier irgendeiner in irgendeiner Partei sein muss, zur politischen Willensbildung bei. Manche, mit weniger Usern, vielleicht weniger, manche vielleicht mehr. Und insofern, um auf den Anfang zurück zu kommen, muss ich mich in überhaupt keiner politischen Partei engagieren wenn ich eine, wenn ich meine (auch politische) Meinung vertrete. Selbst das Grundgesetz (Artikel 21) bestätigt mich darin.

Ich mache nur deswegen ein so langes Geschreibsel draus weil es mich irgendwie gestört hat, dass mir gesagt wurde, wenn mir "irgendwas nicht passt", dann könne ich ja in eine Partei eintreten.

Nein, muss ich nicht.

Selbst dieses Forum trägt zur politischen Willensbildung bei.

Ist doch toll, oder nicht?

:icon-confused:
 

Goliath

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Da gebe ich dir Recht, aber ich weiß auch, dass die Stimme des kleinen Mannes (obwohl wir stattlicher Natur sein können), nicht in die entscheidenden Ebenen vordringt. Ich bin voll bei dir, das das hier der richtige Ort sein kann, wenn sich hier ein Ursprung entwickelt, aus dem sich weitere Ambitionen und Engagements im Hinblick auf die Einflussnahme (Petitionen, Anschreiben der Politiker, etc..). Aber leider hat man nicht zuletzt bei der Entscheidung zu Art 13/17 gesehen, wie wenig selbst der massive Gegenwind auf Bürgerebene hat. Das driftet jetzt aber zu sehr vom eigentlichen Thema ab. Ich hoffe, du bist beim Forentreffen dieses Jahr dabei - wir werden tolle Lagerfeuergespräche haben :)

Und: Ich wollte dich in keinerlei Weise persönlich angreifen, oder herausfordern mit dem oben geschriebenen. Ermutigen, wenn überhaupt! :daumen:
 
M

Member 1113

Guest
Ich habe den Artikel und die Ausführung von Goliath ausführlich gelesen. Also ich finde damit ist er gut davon gekommen.
Wer z.B. einen PKW für einen Überfall benutzt, bekommt den Führerschein entzogen, da er den PKW als Tatwaffe benutzt hat. Für die Aktion durch die Stadt und die rote Ampel bei der Flucht, hätte er eigentlich wie die ganzen möchte gerne Fast & Furious aus den Medien bei denen unbeteiligte zu Schaden kommen oder sterben in meinen Augen noch 8 Wochen lang täglich 20 Peitschenhiebe verdient, dass er es nie wieder vergisst.
Ich glaube keiner kann sich davon freisprechen schon mal kurz am Kabel gezogen zu haben und mal kurz beim überholen zu schnell gewesen zu sein oder mal ein Stück etwas flotter gewesen zu sein, aber so etwas ist eine ganz andere Liga. Wenn so einer in ein Auto oder eine Fußgängergruppe gedonnert ist, ist das Gebrülle wieder groß.
Für den Fall dass man meint man braucht mal den Nervenkitzel, gibt es genug Rennstrecken, wo man die Mühle prügeln kann, bis sie kotzt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 656

Guest

@Goliath

Also für mich zeichnet sich der Trend ab, das auf Verdacht jeder sofort zum Raser abgestempelt wird.
Fährst du 20 kmh zu schnell bist du ein Raser.
Fährst du 20 kmh mit dem Auto zu schnell, bist du einfach zu schnell gefahren.

Besonders den letzten Fall mit dem finde ich unnötig.
 

Goliath

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Howdy,

ich habe mir jetzt auf der Arbeit nicht die ganzen 6,5 Minuten angesehen.

Die ersten Beiträge haben mir da gereicht. Für mich sind die rein objektiven "Angaben" ausreichend. Der Paragraph wird im Volksmund als "Rennen" bezeichnet und schließt auch die alleinige, ohne weitere Beteiligung anderer, vorgenommene erhöhte Beschleunigung ein.

Ein Bremsweg von irgendwas um die 90 Meter ist auch irgendwie sportlich.. beispielsweise. (#Trottel, - ich will nicht wissen, wieviele Fliegen bei dem im Kennzeichen verreckt sind!)

Aber ohne jetzt zu sehr in eine polemische Diskussion zu verfallen:
Das Recht unterliegt einem sich ständig entwickelnden Zustand. Dies beinhaltet, dass u.a. bewusst weiträumig formuliert wird und eine Ausgestaltung im Anschluss anhand der Rechtssprechung und Auslegung durch die Gerichte erfolgt (beispielsweise damals, dass man durchaus das Handy an der Ampel in der Hand halten durfte..., dann nur noch bei abgeschaltetem Motor am Straßenrand.. etc.)

Ich verteidige hier weder die getroffenen Maßnahmen, noch die Biker..., sondern mahne einfach nur zum besonnenen Tiefflug...
Für unser aller Seelenfrieden ;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 656

Guest
Das gehe ich ja mit.
Bei Kandidat 2 sehe ich aber eine unklare Beweislage, weil die Geschwindigkeit nicht ermittelt werden konnte und seine Absichten unklar sind. Trotzdem wird der Versuch unternommen, es als Rennen auszulegen und zu vollstrecken. Das sind Wildwestmethoden. Vom Rechtsstaat erwartet man rechtssicheres Handeln und dass die Unschuldsvermutung gilt.

Beim dritten Fall sehe ich das gleiche Problem. Unklare Beweislage, 1 Jahr ohne Bikes.
... Da entsteht kein großer wirtschaftlicher Schaden. Ein Jahr ohne Führerschein heißt teure Zugfahrten. Und der unmöglich messbare Schaden des Fahrlehrers. Werden die Biker in irgendeiner Form entschädigt? Sie können ja offensichtlich froh sein, nicht für die Unterbringung (was auch immer das konkrete heist) der Motorräder zahlen müssen.
Für entgangener Lebensfreude wohl kaum etwas.

Ich sehe da einer düsteren Zukunft entgegen und vermute, wir zwei hübschen werden noch öfter ein Klingeln in den Ohren haben, weil sich diese Art Rechtsfälle häufen wird.
 
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Hanzo.Hasashi

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Klar, als nächstes wird dann das Filtern in der Stadt als illegales Rennen abgestempelt. Theoretisch fahre ich ja auch einen Hindernislauf gegen mich, gegen die Zeit und gegen die anderen Verkehrsteilnehmer. :0207-crazy:
 

befieg

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Entschädigung?

Kannst du vergessen, bei einer (nur) Verfahrenseinstellung, damit ist man ja nicht freigesprochen wurden.....,
man konnte nur nix beweisen und schützt damit die Staatskasse und die forschen Polizisten
 

wes-x

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Das Problem ist, die jungs waren nach einem Jahr ohne Lappen so weichgekocht, dass sie einer einstellung zustimmten. Der Fahrlehrer wäre gut beraten gewesen auf einen Freispruch zu pochen.
Er hatte nix mehr zu verlieren.
Verurteilt wären sie nicht geworden, hätte die Staatsanwaltschaft eine Chance gesehen, hätten sie dem nicht zugestimmt.
Dadurch ist aber kein Urteil gesprochen worden, worauf man, oder Polizei sich berufen könnte.
Wenn der Polizei eine Rundumschlag Waffe in die Hände gegeben wird, nutzt sie diese natürlich auch. Erste wenn der eine oder andere durch urteile eingebremst wird, hört das auf.
Ich hatte den Fall selbst schon, das nach der Kontrolle Punkte drohten und der Richter dem Polizisten den Sinn und Handhabung des Paragraphen, auf den er sich bezogen hat erklärt wurde.

Nun ist es aber wie gelesen sehr langwierig sein Urteil zu bekommen, stellt euch das mal vor, 1 Jahr ohne Lappen, hier auf dem Platten Land.

Ich bin der Meinung, dass bei solchen, sehr drastischen Einschnitten der Gesetzgeber direkt sehr enge Regeln zu setzen hat und nicht auf Kosten der betroffenen eine Auslegung erfolgt.

My 2cents
 

Koschek

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Zum Thema Rennvorwurf hab ich ein Beispiel aus dem echten Leben:

Wir 4 Moppeds eins mit Sozia auf kurviger Landstraße hintereinander unterwegs. 50 - 60 KmH. Jedoch leider das 30er Schild auf Grund von Botanik übersehen. Hinter uns ein ZivilKradi mit Kamera.

Er hält uns an und wird direkt unfreundlich... ich kann den wortlaut nicht mehr ganz wiedergeben aber ungefähr nach dem Motto "Wenn ich will könnte ich euch allen die Moppeds abnehmen weil ihr ein Rennen gefahren seid."

Begründung war nach Nachfrage, dass wir ja zu schnell gewesen sind und der Abstand zwischen uns nicht gesetzeskonform war.

Nach freundlichem Hinweis auf das von ihm aufgenommene Videomaterial (Ohne Ansicht nur mit dem Wissen, dass eine sehr kurvige Strecke hinter uns lag)
als entsprechendem Beweis hat er ein wenig zurückgerudert.

Ja wir waren auf Grund von Unachtsamkeit zu schnell und die bei denen das Videomaterial das bewiesen hat haben auch ihr Buße bezahlt aber das Verhalten vom Kradi war unter alle Sau.

Er nutzte diese "schwammige" Rechtslage aus um uns einzuschüchtern und evtl. sogar noch doofe Aussagen zu bekommen die man gegen einen verwenden kann.

Wenn man dann noch keine Verkehrsrechtsschutz hat bzw. wirklich eingeschüchtert ist kann man viel falsch machen und muss sich tatsächlich dem Verdacht auf "Rennen" gegenübersehen, was seien wir mal ehrlich in den meisten Fällen völlig überzogen und regelrecht albern ist.
 
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Gelöschtes Mitglied 575

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Rennen unterstellt mit 50/60 km/h.
Was seit ihr Raser :smoke: * Ironie offen *
Es gibt Videos da überholen Radfahrer MÖPPIS !!!
Fahren die Radler dann auch ein Rennen GEGEN Möppis??
Wann wird von den EBike-Kaspern mal einer angehalten ??
Wenn ich die schon sehe wenn sie mit ihrem geilen Trikot auf den Landstrassen zu zweit die ganze Fahrspur brauchen.
Ich fahr da auch mal gerne knapp dran vorbei und schalt kurz vorher noch 2 runter. Das fluchen bekomm ich aber nicht mehr mit ^^
 

Mohima

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