HU Plakette kann verweigert werden bei nicht eingetragenen Reifengrößen(in D)

Goliath

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Jeder solchen Freigabe müssen etliche Fahrtests zugrunde liegen. Tests von Leuten, die fahren können, und zwar im jeweils für Reifen und Bike vorgesehenen Terrain, also auf der Rennstrecke oder im Gelände. Und nicht im blauen Kittel um die Prüfhalle. Zugegeben, das ist polemisch. Aber ihr wollt unser Geld. Also erwartet keinen Jubel.
Quelle: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr: Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU


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Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Ja, da musste ich auch kurz lachen. Dafür kann sich Herr Schümann aber auch wirklich auf die Schulter klopfen! :0307-err:
 

üpoi

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Suzuki wird schreiben: "Verwenden Sie die im Manual genannten Reifen". Die Brückensteine auf der 750 finde ich nach den ersten 700 km übrigens klasse.
 
G

Gelöschtes Mitglied 656

Guest
es geht ja nicht um die Reifen, sondern um die Dimensionen...das betrifft nur die Jenigen von uns, die sich von einem 55er Querschnitt mehr Schräglagenperformance erfhoffen.
 

Busspurheizer

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Da kann ich mitreden, KÜS in Brandenburg hat die Plakette verweigert. Berliner TÜV dann, TÜV Prüfer Nummer 1 wollte den BT21 eintragen als TÜV Prüfer 2 vorbei kam und gesagt hat, alles Blödsinn der hat doch ne Freigabe und Plakette geklebt. :0307-yeah:
 

magnum

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Es ist ein Witz, von daher absolut richtig, sich dagegen zu wehren. Dies geschieht u. a. in Form des Artikels in der Motorrad, wenn auch etwas oberflächlich recherchiert (s. u.). Wir können nur hoffen, dass es was hilft... Jedes Anfragen bei ADAC usw. unterstützt das weiter, deshalb sollten wir genau das auch machen.

Eine Info für alle Betroffenen (wie auch mich) möchte ich in diesem Zug aber noch verbreiten. Diese Info bezieht sich nur auf DEKRA, bei den anderen Prüforganisationen kann ich es nicht gesichert sagen.

Es gibt einen Fachausschuss BLFA-TK (Bund- Länder- Fachausschuss "Technisches Kraftfahrtwesen"), der solche Änderungen beschließt. Dieser Beschluss ist noch nicht erfolgt. Bis dahin hat der Beschluss aus der Sitzung vom 16./17.09.2008 Gültigkeit. Die Prüfer der DEKRA sind angewiesen, sich genau daran zu halten, bis es möglicherweise einen abweichenden Beschluss gibt.

Danach reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers aus (so wie sie beispielsweise von Bridgestone für den 55er Querschnitt für die 1000er vorliegt).

43538

=> In diesem Fall liegt kein Mangel vor, Plakette darf nicht verweigert werden.

Hoffen wir, dass es so auch in Zukunft bleibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Gute Info, @magnum
Ich seh das genauso...wenn die Admins mir ihr Go geben, dann würde ich in der E-Mail (ich hab es arbeitsbedingt noch nicht geschafft, hole ich heute nach) einen Hinweis auf das Forum mit der aktuellen Mitgliederzahl geben. Quasi um eine entsprechende Anzahl von Interessierten an diesem Thema vorzuweisen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Hello zusammen! Ich habe grad eben die Email an den ADAC abgeschickt und möchte euch dran teilhaben lassen. So können wir das gemeinsam verfolgen ob sich überhaupt etwas tut, und falls ja, was im einzelnen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin als Mitglied im Internetforum www.gsx-s1000.de aktiv. Dort tauscht man sich mit Informationen rund um Motorräder, speziell der Marke Suzuki und der Modelle GSR und GSX-S untereinander aus. Derzeit sind alleine in diesem Forum 6.111 Mitglieder registriert (Stand 16.05.2019). Aktuell wird u. a. über eine bevorstehende Neuregelung mit dem Umgang von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der Änderung von Reifengrößen heiß diskutiert. Das Interesse hieran ist sehr groß, schließt es doch die ca. 10.500 weiteren Mitglieder des Forums www.gsx-r1000.de mit ein.

Zum Thema:
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Motorrad (Ausgabe Mai 2019, S. 10) ist ein Artikel über die Reifenfreigabe bei Motorrädern und einer potenziell zukünftig auftretenden rechtlichen Schwierigkeit zu lesen (Internetquelle: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr: Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU). Der Autor, Michael Schümann, berichtet hier von einer Problematik, die den Schluss nahe liegen lässt, dass die einzelnen Zulassungskreise eine weitere Einnahmequelle auf Kosten der Motorradfahrer generieren könnten, sollte der bislang lediglich vorliegende Gedanke alsbald in die Realität umgesetzt werden.
Die bislang geltende Regelung sieht vor, dass eine andere Reifengröße als die in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkte, über eine im Volksmund genannte Reifenfreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Reifenherstellers verwendet werden kann. Die Reifenhersteller führen entsprechend fahrdynamische Tests mit den Reifenkombinationen (Reifengröße, -art) und den fraglichen Motorradmodellen durch und geben dann einzelne Reifen zur Verwendung frei oder nicht.
Bei der Montage einer anderen Reifengröße liegt grundsätzlich eine Veränderung gem. § 19 (2) StVZO, da eine Änderung des in der Betriebserlaubnis genehmigten Typs vorliegt.
㤠19 (2) StVZO
[…]
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

[…]“
(Quelle: § 19 StVZO - Einzelnorm)

Somit hätte diese Montage grundsätzlich zunächst ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Dies wird jedoch durch den Umstand geheilt, dass der Reifenhersteller zum einen im Rahmen der Feststellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Prüfung der in Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG vornimmt. Zum anderen gibt der Reifenhersteller einen darüber hinaus der genehmigten Bauart entsprechenden Fahrzeugzustand zwingend vor, so dass dann die Betriebserlaubnis unter Beachtung der Punkte nicht erlischt.
Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung ist gem. § 13 (1) FZV i. V. m. Anl. 5 - Zulassungsbescheinigung nicht gegeben. Das alleinige Mitführen dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung reichte bislang aus. Somit war eine, für den einzelnen Motorradfahrer kostenfreie Lösung gegeben um eine andere Reifenkombination zu verwenden, die nach ausreichender Prüfung des Reifenherstellers als sicherheitstechnisch unbedenklich eingestuft wurde.
Nun will man jedoch, wenn man dem anfangs erwähnten Artikel folgt, eine Änderung herbeiführen, welche unnötig erscheint. Die bestehende Regelung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung funktioniert. Der Autor zitiert in seinem Artikel den Technikchef des Industrieverbands Motorrad, IVM e.V., Herrn Christoph Gatzweiler, welcher Vorschläge hervorbringt, wie eine für den Fahrzeughalter kostenpflichtige Einzelabnahme und Änderung der Zulassungsbescheinigung bei den zuständigen Ämtern.
Hier verschließt sich mir der Sinn, da sicherheitstechnisch keinerlei Pluspunkt generiert wird, sondern lediglich der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird. Man kann daher eine rechtliche Form der Abzocke wittern, so dass in den anfangs erwähnten Foren großer Unmut herrscht.
Wäre dies nicht ein Thema für Sie als zweitgrößter Automobilclub der Welt mit seinen Anfängen als Motorradfahrer-Verein? Jeder einzelne Motorradfahrer würde sich sicherlich um Ihre Hilfe und die daraus versprechende Kostenersparnis freuen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichem Gruß!

Ihre Dude-Heit
ADAC-Plus Mitglied
(Mitgliedsnummer XXXXXXXXX)
 
G

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Guest
Motorrath
Mothorrad
Motohorrad


@Goliath wie hast du das mit dem Text gemacht?

Sollen wir jetzt alle schreiben?
 
G

Gelöschtes Mitglied 656

Guest
@Dude ich weiß nicht, was du mir damit sagen willst...
Meine Frage an @Goliath war: ist es seitens der Administrative gewünscht, das wir alle dem ADAC mailen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Und ich dachte, er meinte damit meinen Text...:laie-67d: ich muss glaub ich ins Bett.

Wegen ADAC hatte ich mir die Erlaubnis eingeholt.:good:
 

magnum

Bekannter User
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Gut geschrieben :good: bin gespannt, ob das was auslöst.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Gut geschrieben :good: bin gespannt, ob das was auslöst.

Ich habe heute eine Vorab-Antwort bekommen, ich habe aber nicht gefragt ob ich zitieren darf, daher hier kurz zusammen gefasst:

Die Bearbeitung meiner Anfrage durch die Rechtsabteilung des ADAC dauert derzeit an. Man bittet um etwas Geduld in der Sache und verspricht so schnell wie möglich eine abschließende Antwort.

So weit, so gut...:)
Aber ohne jetzt die Erwartungen zu hoch stecken zu wollen, klingt das für mich zwischen den Zeilen so, dass man sich der Sache umfassend annehmen möchte, bzw. dies prüft...

Warten wir mal weiter ab! ;)
 
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