Musterfeststellungsklage auch für Streckensperrungen?

mäc

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dem Bergischen Land
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matt schwarz
Hallo alle miteinander,
wenn ich die Nachrichten einigermaßen richtig verfolgt habe ist es jetzt auch hier zu Lande möglich, so eine Art Sammelklage zu stellen, so wie es jetzt dem VW Konzern droht.
Kennt sich hier im Forum einer mit diesem Thema aus, oder hat sogar beruflich damit zu tun? Eröffnet diese Möglichkeit ein Vorgehen gegen, auch bereits bestehende, Streckensperrungen für Motorräder ?
 

Harry Hirsch

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GSX-S1000AL6+Virus1000R
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Rot-Schwarz+Schwarz
Ich sehe in der Beziehung schon längst eine Änderung der Strategie. Es wird immer schwieriger Streckensperrungen durchzusetzen, aber das ändert ja nicht die politische Zielsetzung im entsprechenden Verwaltungsgebiet, das Motorradfahren möglichst stark zu unterbinden.
Paradebeispiel dürfte die Schwarzwaldhochstrasse sein. Hier zeichnete sich ab, dass eine Sperrung für Motorräder nicht durchzusetzen wäre. Man stellte Schilder mit "70 Erholungsgebiet" auf und begann intensiv zu lasern. Teilbereiche sind mit 50 ausgeschildert.
Seit letztem Jahr wurden etliche Geschwindigkeitsbegrenzungen im Schwarzwald reduziert, von 100 auf 70, von 70 auf 50 oder ausgedehnt, z.B. 60 auf Allerheiligen.
Es gibt auch Strecken mit spezieller Geschwindigkeitsbegrenzung nur für Motorräder, z.B. im Harz oder die Krähbergstrecke im Odenwald.

Natürlich wird mit Unfallzahlen und Lärmschutz argumentiert, aber das sind nur vorgeschobene Gründe, die sich günstigerweise anbieten, um das Motorradfahren möglichst stark zu unterbinden.
Auf der Krähbergstrecke, gesperrt an Wochenenden und Feiertagen, hat man - Ohh Wunder! - festgestellt, dass jetzt mehr Unfälle unter der Woche geschehen. Man hat offensichtlich den Verkehr nur auf andere Tage verlagert, nicht unterbunden. Da kommt nun eine spezielle Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorräder ins Spiel. Sie ist so bemessen, dass ein vernünftiges Motorradfahren auf der Strecke nicht mehr möglich ist, was bei 100 noch möglich war. Zusätzlich wurde am Krähberg ein Überholverbot für Motorräder eingeführt.
Lärmschutz wäre kein Thema, wenn da der Gesetzgeber endlich konsequent durchgreifen würde, anstatt dämliche Placebomessvorschriften zu machen. Auspuffklappen und Schaltautomatenknallen hätte es nie gegeben.

Ich gehe davon aus, dass es nicht hilfreich ist, sich auf Verhinderung von Streckensperrungen stärker einzuschiessen. Einerseits sind sie inzwischen nicht mehr so leicht durchzusetzen, andererseits wenden die Verwaltungen andere Massnahmen an, um Motorradfahren in ihrem Gebiet zu unterbinden.
Nützt uns nichts wenn alle Motorradstrecken für Motorräder auf 50 begrenzt werden, flankierend begleitet durch ein Überholverbot für Motorräder.
 
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