Folgendes um das Thema zum Abschluss zu bringen und um Halbwissen entgegenzuwirken: (nur für D gültig)
Die Haftpflichtversicherung:
Muss IMMER den Gegnerischen Schaden bezahlen. (auch bei fremden Fahrern, fahrten unter Alkohol usw.) Ebenso wie den Schaden an verletzten Insassen (nicht Fahrer)
Einzige Ausnahmen: bei gestohlenen Fahrzeugen oder mutwilligen Handlungen
Wurde das Fahrzeug nicht gemäß den Tarifrichtlinien benutz kann die Versicherung den entsprechend zugrundelegenden Beitrag nacherheben.
Bsp. Statt "Einzellfahrer" wird "beliebiger Fahrer" gerechnet und euer Beitrag erhöht sich mal eben so um 30-50% rückwirkend zum Vertragsbegin.
Manche Gesellschaften haben auch explizite Formulierungen wie: der Beitrag muss unabhängig der Rabattstufe aus dem 100% Satz bezahlt werden.
Verletzt man eine Obligenheit wie: Unfallfluch, fahren unter Alkohol, Fahren ohne Fahrerlaubnis
ist die Versicherung bis 5.000€ von der Leistung frei. Alles darüber muss sie bezahlen und kann es (außer ein Gericht urteilt anderst) auch nicht zurück fordern.
Die Kaskoversicherung:
Hier gelten ganz andere Spielregeln, was der Versicherer als Pflichtverletzung ansieht und was nicht entscheidet er selber. Meisten wird beim Thema "abweichender Fahrer" wie oben argumentiert, man muss den höheren Beitrag nachzahlen.
Anderst sieht es hier aber vor allem bei Grob Fahrlässig verursachten Schäden aus: z.b. Stopstelle überfahren, von der Sonne geblendet, Handy am Ohr usw.
Der Versicherer kann sich hier je nach Bedingen komplett von der Leistung freisprechen (oft bei günstigen Tarifen)
Schäden in Folge von Obliegenheitsverletzungen (Fahrten unter Alkohol, ohne Führerschein usw.) lehnt die Kasko Versicherung fast immer ab!
Also allzeit gute Fahrt
rost: