Mit fremdem Auto fahren

Semmelbrot

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Hoi hoi

Samstag morgen fahre ich zusammen mit meinen Schulfreunden nach Lloret de Mar. Wir fahren mit Autos. Damit nicht nur einer fahren muss, wollten wir natürlich abwechseln. Aber wie ist es, wenn ich mit einem Fremden Auto fahre und etwas passiert. Wie ist das mit der Versicherung?
 

NatroN

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genauso als wärst du mit deinem Auto unterwegs. Wer Schuld is - zahlt (außer der das Fahrzeug ist Vollkasko versichert)
 

Andreas1

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gsr_600
Solange der Versicherungsvertrag fremde Fahrer zulässt ist alles wie immer. (Gibt aber auch Verträge, bei denen nur der Halter / nur bestimmte Personen / niemand unter xx Jahren ect fahren darf - dann gibt es Stress.)
 

Andreas1

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gsr_600
Nein, Versicherungsverträge haben ja nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun (mal davon abgesehen, dass - zu mindest in D - nur mindestens haftpflichtversicherte Autos unterwegs sein dürfen).
Entscheidend ist, was die Versicherung abdeckt & das steht im Vertrag.
 

Andreas1

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gsr_600
Semmelbrot schrieb:
Habe nun gesehen, dass dafür die Privathaftpflichtversicherung zuständig ist.

Gelegentliche Benützung fremder Motorfahrzeuge bis CHF 100'000.- (als Fahrgast und Lenker)

Wobei 100.000 CHF (sind doch ~80.000€?) nichts sind, falls es doch zu Personenschäden kommen sollte.

Aber wie gesagt, die KFZ-Haftpflicht des Autobesitzers ist auch bei fremden Fahrern gültig (sofern der Vertrag andere Fahrer nicht ausschließt).
 

sporty

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gsr_600
Also, ich hab mal den Part ausgeschnitten der wichtig ist.

Das steht auf den Papieren, die man immer bekommt wenn eine Zahlung an die Versicherung fällig ist.
Hier auf dem Bild meine Einschränkungen. Sollte ich jemanden fahren lassen, der unter bspw. 23 ist, bin ich nicht versichert!
Er/Sie müsste einen evtl. Schaden dann aus eigener Tasche zahlen.



Einfach Bild anklickern,und auf Bilder space auch nochmal dann wirds groß.
 

GeeSeR

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gsr_600
Ich glaube in Extremfällen, kannst du immernoch so auslegen, das der fahrzeughalter/in nicht gut gewesein ist, und du deswegen fahren musstest, aus sicherheitsgründen,..

am besten klärt das vorher ab mit der versicherung, ob fremde personen mit dem auto fahren dürfen, und wenn ja ab welchem alter,..!
Bin mir nicht sicher ob das versicherungen machen, aber fragt doch mal wie das aussieht, ob sie den vertrag in dem zeitraum wo ihr unterwegs seid ändern könnten, und nachher wieder in den urzustand vesetzten könnten?!
ggf muss der oder die versicherungsnehmer noch nen kleinen beitrag mehr bezahlen, aber da das dann nur für ne woche oder 2 ist, kostet das nit die welt,..

einfach mal fragen, evtl funktionierts ja,.. :)

viel spaß im urlaub :D


Lg G.
 

Cooper

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gsr_600
Bei meinem letzten Auto war ich auch als einziger Fahrer im Versicherungsschein eingetragen.
Als ich dann mit nem LKW umziehen musste, sollte mein AUto von einem Bekannten nachgeführt werden...also hab ich meinem Versicherungsheini kurz den Namen telefonisch durchgegeben und er hat nen Vermerk angelegt. Hat mich auch nicht mehr gekostet und ging alles recht unkompliziert.

Ich stelle mir allerdings grad die Frage, ob das hier überhaupt zutrifft...der TE hat sich ja zu den Versicherungsbedingungen noch nicht weiter geäußert :dontknow:
 

Michi1

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So weit ich weiss:

Versicherungsschutz hast du immer, auch wenn du eigentlich nicht fahren darfst oder zu jung (für den Tarif) bist. Solange du eine gültige Fahrerlaubnis hast, bist du versichert.
Allerdings: Wenn etwas passiert kann die Versicherung ein Bußgeld verlangen (z. B. zwei Jahresbeiträge oder so).

Guckt mal in den Versicherungsbedingungen nach oder ruft da an.

Für die Richtigkeit übernehme ich keine Verantwortung. Ich glaube nur mal irgendwo gelesen zu haben, dass es so ist.
 

SKL

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Bike
andere
Ein guter Tipp - jedenfalls für Deutschland:
Wenn man einen Versicherungsvertrag hat, in dem nur der Versicherungsnehmer selbst als Fahrer angegeben ist und man andere Fahrer generel ausschließt, gilt immer noch die Verhältnismäßigkeit. Ist der Fahrer also angetrunken und ein Mitfahrer nüchtern, dann ist es OK, wenn der Mitfahrer fährt, obwohl er eigentlich nicht versichert wäre. Da sagt die Rechtsprechung ganz klar, dass es in dem Fall vernünftiger ist, den Mitfahrer nüchtern fahren zu lassen, als den angetrunkenen Versicherungsnehmer und damit ist der fahrende, nüchterne Mitfahrer auch versichert, wenn was passiert.

Also wenn ihr Jungs das so schlau gemacht habt wie ich und euer Auto darf nur von euch und NICHT von der Lebensabschnitssgefährtin bewegt werden, dann könnt ihr trotzdem zusammen weggehen, sie trinkt ja eh nix und ihr kippt euch die Birne breit :thumbup:
 

sidearms

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Folgendes um das Thema zum Abschluss zu bringen und um Halbwissen entgegenzuwirken: (nur für D gültig)

Die Haftpflichtversicherung:
Muss IMMER den Gegnerischen Schaden bezahlen. (auch bei fremden Fahrern, fahrten unter Alkohol usw.) Ebenso wie den Schaden an verletzten Insassen (nicht Fahrer)
Einzige Ausnahmen: bei gestohlenen Fahrzeugen oder mutwilligen Handlungen

Wurde das Fahrzeug nicht gemäß den Tarifrichtlinien benutz kann die Versicherung den entsprechend zugrundelegenden Beitrag nacherheben.
Bsp. Statt "Einzellfahrer" wird "beliebiger Fahrer" gerechnet und euer Beitrag erhöht sich mal eben so um 30-50% rückwirkend zum Vertragsbegin.
Manche Gesellschaften haben auch explizite Formulierungen wie: der Beitrag muss unabhängig der Rabattstufe aus dem 100% Satz bezahlt werden.

Verletzt man eine Obligenheit wie: Unfallfluch, fahren unter Alkohol, Fahren ohne Fahrerlaubnis
ist die Versicherung bis 5.000€ von der Leistung frei. Alles darüber muss sie bezahlen und kann es (außer ein Gericht urteilt anderst) auch nicht zurück fordern.


Die Kaskoversicherung:
Hier gelten ganz andere Spielregeln, was der Versicherer als Pflichtverletzung ansieht und was nicht entscheidet er selber. Meisten wird beim Thema "abweichender Fahrer" wie oben argumentiert, man muss den höheren Beitrag nachzahlen.

Anderst sieht es hier aber vor allem bei Grob Fahrlässig verursachten Schäden aus: z.b. Stopstelle überfahren, von der Sonne geblendet, Handy am Ohr usw.
Der Versicherer kann sich hier je nach Bedingen komplett von der Leistung freisprechen (oft bei günstigen Tarifen)
Schäden in Folge von Obliegenheitsverletzungen (Fahrten unter Alkohol, ohne Führerschein usw.) lehnt die Kasko Versicherung fast immer ab!

Also allzeit gute Fahrt :prost:
 
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