Es gibt bei Euch wohl Mieter 1. und Mieter 2.Klasse? So wie ratzeputz richtig schreibt, hol dir einen verbindlich rechtssicheren Rat. Wobei ich glaube bzw. mir sicher bin, dass die Parkplätze Deiner Hausverwaltung dem Hausrecht unterliegen, somit können die leider nach belieben/Nase...