100 km/h zu schnell!

BePPo

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na ich weiss ja nicht....

son bissel war da schondemontage, aber das iss egal...lach

also innerorts sollte man schon sich an die regeln halten. ich fahre auch nicht ständig wie die letzte wildsau, nr ab und zu weil s auch mal spass macht. und mopped fahren ist für mich n hobby, ergo spass....

look4free hat da schon recht, ich hatte das auch nur grob angedeutet....solange du nicht direkt ermittelt wirst kann man dir nix...ein fahrtenbuch ist aber ne richtig besch....sache. das wird man ziemlich schlecht wieder los und man sollte danach dann auch keine andere verfehlung dieser art machen, weil dann wirds richtig doof...

noch was anderes....wer fährt mit dem mopped gsxr 1000 schon 100% vorschriftsmäßig. ich denke das das nur echt wenige tun...jeder kennt das doch bestimmt ortschaft zu ende und mal karton geben...so bis 230- 240....iss man doch echt schnell...hm....gut innerorts nicht...weil auch ich hab n kind....

das mit der reschu vers. kenn ich nu leider aus m alltag vom gericht. die leute sagen auf der straße immer mir egal ich hab reschu....nach der verhandlung bekommen sie imma das heulen, weil die nicht zahlt....

viel spass beim einmotten...

beppo
 

AVIDPJ

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Damit kein falscher Eindruck erweckt wird:

Innerorts max. 10-15 über Vorschrift bei übersichtlicher Straße ist bei unseren guten Bremsen trocken gerade noch akzeptabel
aber
wenn es wirklich passiert, daß jemand z.B. ein Kind (mein Kind ??) geschädigt wird, kann das Dir Dein ganzes Leben versauen - Versicherung hin und her.

Wir sollten uns der Verantwortung mit der Waffe Gix immer bewußt sein !
icon_eek.gif
 

BePPo

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das stimmt ne waffe iss das schon .....
aber das sollte eh jeder wissen was er macht....sind halt alle alt genug. es sollte auf jeden fall mal jeder das kleingedruckte in seiner vers. police lesen, auch von der reschu...da steht so manches drin was man nicht weiss...wo man aber denkt das man darauf anspruch hat...

beste beispiel hier im forum der diebstahl einer fast neuen gsxr und die bescheidene regelungierung der versicherung...
 

AVIDPJ

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Hi Beppo!

Das ist doch meine Rede, denn wenns einer wissen muß dann meiner einer.

Aber glaube mir : es gibt auch positive Unterschiede sonst würde ich meinen Job aufgeben!

Zum Glück ist nicht alles gleich in Deutschland!!

Und ich gebe zu wenn einer die Versicherungsbedingungen ließt ohne Vorkenntnisse hat er keine Chance das richtig zu verstehen!!

Die Erfahrung lehrt man lernt nie aus !
 

BePPo

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grrr.....nu musste auch ich gestern 25 euro an die landeskasse überweisen...inner durchfahrtsortschafr getorft und den blitzer vergessen......63 statt 50 nenenene...schluck
 

Axel1

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bei Weißwasser, NOL
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von look4free:
<strong>wenn halter abweichend ist (z.b. frau oder eltern) kann der halter vom aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. d.h. er ist nicht zur preisgabe des fahres verpflichtet.</strong><hr></blockquote>
dies trifft doch nur zu, wenn ein angehöriger oder man selbst die tat begangen hat. wenn ein kumpel gefahren ist, dürfte man eigentlich nicht verweigern
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat
die ermittlungsbehörde (ordnungsamt/regierungspräsidium/polizei) muss innerhalb von drei monaten den fahrer ermitteln (nicht datum des blitzes sondern datum eingang anhörungsbogen vom halter).
meiner meinung nach beginnt die Frist mit der Tat, also schon an dem tag des blitzes.
Die Frist beginnt in allen Fällen zu laufen, sobald die Handlung beendet ist. => QUELLE
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat
auszüge/einsicht in das einwohnermeldeamt oder aussagen von "nachbarn" gelten nicht als identifizierung und sind nicht rechtens (nimmt jeder anwalt auseinander).
gibt es hierzu irgendwelche Urteile? wie siehts aus, wenn z.B. die Polizei meine Oma/Eltern befragt, ob ich der geblitzte bin?
icon_smile.gif

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat
erst wenn die "staatsmacht" einem direkt vor der haustür steht (mit blitzbild) gilt man als überführt (auge in auge)...
deshalb ist man besser nicht zu hause
icon_wink.gif


MfG
 

BePPo

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ihr macht euch sorgen und gedanken....tse tse...muss man sportlich sehen. wenn man so schnell fährt und erwischt wird hat man eben pech gehabt. wie oft ist man zu schnell gefahren und nicht erwischt worden. ich seh sowas sportlich. klar iss das doof wenn man 3 monate den fs abgeben muss, aber irgendwo weiss man ja das man nicht sooo schnell fahren darf. also...

natürlich kann man dann in die trickkiste greifen und nen kumpel fragen ob der nicht gefahren sein will. wobei das dann strafrechtlich zu würdigen wäre.

verwande brauchen nix an der haustür zu dem bild sagen...am besten iss eh imma ich weiss von nix, mein name iss hase...

die owi zählt ab dem tatende und ist verjährt nach 3 monaten. wenn der blöde zettel zu hause ankommt, verlängert sich die verjährungsfrist, d.h. die behörde hat mehr zeit dich zu ermitteln....

greets beppo

axo, noch n insider...wenn man nen blitzer sieht aber nicht mehr rechtzeitig runterbremsen kann, hilft es bei den meisten geräten stark bremsend durch die messung zu fahren. es blitzt dann zwar und es wird ein bild gemacht, das gerät annuliert aber das messergebnis. d.h. das bild zeigt kein messergebnis an und kann nicht benutzt werden. dies hat jedenfalls bei den etwas älteren geräten gefunzt. wie es bei den allerneusten geräten funzt weiss ich auch nicht mehr. könnte ich aber noch mal in erfahrung bringen.....
 

Philipp75

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Aprilia Dorsoduro 1200 ABS/ATC // Ex: GSX-R1000 K1 und K8
durch den vorsatz bin ich auf 1000 € geldbuße gekommen ...
ob die wohl pro ccm³ 1 euro verlangen ??... dann kauf i ne 250er
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BePPo

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wenn die 250 auch so schnell fährt und so....
 

UBO

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normalerweise sollte ein richter nur im rahmen geltender gesetze urteilen.
aber ebenso steht in unserem lande fest: recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar schuhe! da spielen die richtigen anwälte, kohle und auch das öffentliche leben eine nicht unwesentliche rolle.
ich habe fälle erlebt, wo den richtern die zum fall passenden BGH urteile vorgelegt wurden. nach der urteilsverkündung mußte man dann feststellen, das dem richter diese BHG urteile gerade mal am arsch vorbeigegangen sind.
also: über dem richter ist nur einer, und das ist der blaue himmel.
 
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