190/55-17 Tüv Süd erklärt Unbedenklichkeitsbecheinigungen für nichtig.

target

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GSX-R1000-K7
Moin, bei der heutigen Tüv Vorführung wurde mir aufgrund der Bereifung 120 - 190/55 17
die Plakette vom Tüv Süd verweigert mit der Begründung , es wurden ALLE Freigaben, von Reifenherstellern bezüglich der 55er Bereifung als Ungültig erklärt und die Größe muß in einem Einzelgutachten abgenommen werden. Gibt hierfür auch eine Begründung vom Tüv Süd, der ist auf dem Honda Board exakt wiedergegeben worden.

Ich habe im übrigen den Tüv gewechselt...

Das nur mal als Info.
 

Space

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Wenn das so stimmen sollte ist das wieder so eine Geld macherei. Was macht der Herr Prüfer den beim eintragen? Er nimmt die Papiere vom Hersteller des Reifens und fährt eine Runde mit max. 70 km/h und sagt er merkt kein Unterschied. Dafür nimmt er dir Kohle ab und sagt Danke.

Tolle Sache. Die Reifen Hersteller machen Tests um diese Freigaben zu erteilen oder auch nicht und das nicht mit einer Runde ums TÜV Gelände.
 
G

Gelöschtes Mitglied 17724

Guest
Das kann doch auch gar nicht stimmen, die Hersteller testen doch die Reifen auf dem entsprechenden Motorrad um ne Freigabe für das entsprechende Motorradmodell zu erstellen.
Wie kann denn der TÜV da jetzt angeblich ne Einzelabnahme raus machen???
 

sino

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Was für ein murks.. Die Reifenfreigaben der Hersteller wer macht die denn.Na tuv Süd oder Nord oder... Der soll mal die Fresse halten.. Diese Seiten würde ich ihm vor die Füße werfen... Und wenn dort tuv Süd steht dann zum vorgesetzten hoch...
Bastarde nur Kohle machen und alles erschweren :BangHead::BangHead::BangHead:

Warum sind den fast alle neuen Bikes mit 190/55 bestückt..??:thefinger::thefinger::angry2::angry2::angry2:
 

target

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GSX-R1000-K7
wohne hier in einer ländlichen Gegend.Prüfer ist aufm Dorf und gleich Gott, also Gutachter und Chef der Abnahme Stelle. Nach einer weiteren Vorführung, mit der Bitte bei Michelin anzurufen... Kam die Aussage egal, die Weisung kommt aus der Zentrale vom Tüv Süd und gilt für alle 55er Reifen.
Bin dann zum TÜV Nord und hab die... Klappe... gehalten, haben nicht mal nach dem Querschnitt geschaut, Reifen ja nagelneu... Plakette ist drauf.
 

Hazard

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Nabend,
bei mir war der TÜV letztes Jahr im Mai fällig, bin dann wie immer zum TÜV Nord. Ich hatte einen anderen Lenkungsdämpfer als Austausch für den defekten originalen verbaut, ABE dabei. Dann schickte mich der Prüfer nach der technischen Durchsicht zu seinem Kollegen in die Hauptstelle, das war paar km weg, bin umgehend hin. Er sagte, der geänderte Länkungsdämpfer sollte eingetragen werden, soweit so gut. Dann kam er aber auf meine Reifenfreigabe und meinte, die würde seit dem Frühjahr 2017 nicht mehr gelten. Er hatte da so eine allgemeine Info vom TÜV, hat mir das auch gezeigt. Es dürfen nur noch Reifen aufgezogen werden wie in den Papieren aufgeführt. Ich habe eine K6, montiert waren CSA2 mit 55er hinten. Da das Profil nicht mehr das beste war, drückte er ein Auge zu, sagte der Reifen wäre eh fast fällig und ich sollte beim nächsten Wechsel wieder auf den 50er Querschnitt tauschen.

Jetzt habe ich den CSA3 montiert, im 55er Querschnitt wohlgemerkt, habe mir eine aktuelle Freigabescheinigung auf der Conti Homepage runtergeladen. Bei Conti auf der Seite steht, dass bei Motorrädern mit Fabrikatsbindung eine Umrüstung auf andere Größen ohne Änderungsabnahme sowie Eintragung in die Fahrzeugpapiere, aber mit einer mitzuführenden Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich ist. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Voraussetzung ist eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen (so zumindest auf der Conti Seite).

Ich habe mich jetzt einfach nicht weiter informiert und wieder den 55er aufgezogen. Schließlich gibt es ja dafür die Freigabe, und darauf steht, dass eine Änderung der Zulassungsbescheinigung nicht erforderlich ist. Und wenn man jetzt bei anderen Reifenherstellern wie Michelin guckt, ist die Bescheinigung vom November 2017 auch so formuliert.

Wäre jetzt interessant zu wissen, was tatsächlich stimmt. Andersrum...:thefinger:
 

GX-10

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Hatte das gleiche Problem vor 2-3 Jahren beim TÜV Süd also vor 2017. Eingetragen war nur der 50er Querschnitt, aufgezogen hatte ich den 55er mit Reifenfreigabe.

Der Herr vom Tüv war so nett mir den 55er zusätzlich zum 50er einzutragen, es stehen bei mir Fahrzeugschein somit beide Größen drin.
 

Choo Choo

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Dass TÜV-Prüfer viel Mist erzählen, wenn der Tag lang ist bekomm ich täglich mit.
 

Himbernie

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Ich war gestern beim Tüv Süd. Geht um das Auto aber ist denke ich passend für den Thread. Es musste eine Gasanlage abgenommen werden und zufällig war auch der Tüv fällig.
Der Prüfer bei 1,75cm ca. 150kg, aber flink wie ein Frettchen. Sehr sehr gut gelaunt und jede Menge Sprüche. Habe mich bestens unterhalten.Am Auto folgende Mängel
1. Nebler nass. Scheinwerfer völlig verstellt (getauscht im Winter). Handbremse zieht stark einseitig. Bremsscheiben vorne eingelaufen.
Die Prüfung. Nebler übersehen oder ignoriert. Scheinwerfer in Windeseile eingestellt. Handbremse bei mörderlautem Quitschen gezogen bis sie wieder gleichmässig zog.
Zur Au meinte er noch " für solche Luft zahlt man anderswo Kurtaxe:D" wg. der niedrigen Werte durch Autogas.

Prüfbericht ohne Mängel !! Bitte beachten sie die Verschleissgrenze der Bremsscheiben vorne.

Nicht falsch verstehen. Wenn der Wagen nicht sicher ist gibt es keine Plakette. Aber Prüfung mit gesundem Menschenverstand und Augenmass.
 

Gaskranker1127

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@toecutter
Was hat das mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Richtig, nix.

Ich hab derweil meinen Sachverständigen bei der GTÜ zum Thema befragt, er hat auch in der GTÜ-Zentrale nachgefragt, und es gibt kein offizielles Schreiben, durch welches eine bestehende UBB erlöschen würde. Dies ist scheinbar auch nicht so einfach, weil ja für die Erlangung einer UBB von den Reifenherstellern umfangreiche Tests und in deren Folge auch Zertifikate erstellt werden.
Um diese abzuerkennen, müsste man also entweder die Tests wiederholen und der Ungültigkeit nachweisen, oder das Zulassungsrecht entsprechend ändern, und das macht das KBA, nicht der TÜV.

Gibt es denn eine vertrauenswürdige Quelle, die die Ablehnung der Herstellerfreigaben durch den TÜV stützt und belegt?
 

harri

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Die versuchen zusätzlich geld zumachen und werden es solange versuchen bis sich einer Gerichtlich wehrt ! Als TÜV ist das ein Offenbahrungseid und dumm ! :smilie_opa:
 

SW78

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Als würden die mit der HU nicht schon gut verdienen für ca. 10 bis 15 Minuten Arbeit. :mad:
Länger hat's bei mir nie gedauert.
Den Stundenlohn müsste man haben! :hurraaa
 

GSX-R Teufel

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Soll meine190/55 jetzt auch eintragen lassen ,beim Straßenverkehrsamt.Trotz Freigabekarte und Gutachten gedownloadet
 

harri

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Dann sollten sich endlich alle motorisierten Verkehrsteilnehmer zusammen schliessen und den TÜV akzeptieren und meiden ! Dann lieber Dekra oder Küs oder der gleichen nehmen ! Wo bleibt eigentlich die Presse ? Warum wird das nicht aufgebauscht wie sonst jede Kacke die im Prinzip keinen Interessiert ! Die treiben es so lange weiter bis tatsächlich dagegen geklagt wird ! Das Monopol vom TÜV müsste mal gesprengt werden und ausgiebig von der Presse breitgetreten werden ! :smilie_opa:
 

GX-10

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Das wird nicht nur von TÜV so gehandhabt, sondern vom Gesetzgeber ab 2020 so vorgeschrieben, siehe aktuellem Artikel in der Motorrad


Reifengrößen

Bleibt nur noch das eintragen 2er Größen, mehr sollte man auch nicht brauchen, hat man auch später weniger zu Wellen wenn mal was passieren sollte
 
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