ABE/ABG immer vollständig mitschleppen?

G

Gelöschtes Mitglied 19751

Guest
Leo Vince LV Pro. Ich wollte die Messung haben. Könnte also ohne dB Killer fahren, ist aber nicht legal... hab ihn noch gefragt ob er eine Einzelabnahme ohne dB killer macht, hat er sich aber nicht drauf eingelassen.

Somit hab ich halt die Messung und kann mich freuen, das ich leise bin.
 

Blacksmith

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= 133 Euro

PS: LSL XD2 Dragbar Lenker ist da auch mit drin in Verbindung mit Spieglen nach unten zeigend!

wo hat denn der XD2 ein Teilegutachten? Es gibt nur eine ABE, die aber bei der GSX-S das Kennzeichen "-" hat. Hier wollte es mir niemand ohne Einzelabnahme eintragen. 133 EUR für alles war dann wohl ein Schnapper. Das TÜV Angebot für die Einzelabnahme des Lenkers war bei mir schon mehr.

Da bin ich fast etwas neidisch und beglückwünsche dich dafür :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 19751

Guest
Ohne scheiß, TÜV ist die Hölle...
Heute sieht der Prüfer das so und morgen so. Letztes Mal sagte er mir auch ich kann die Euro 4 Seitenstrahler weg lassen. Heute war das undenkbar.

99% Willkür meiner Meinung nach. Aber thats the Game!
 

Blacksmith

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wurde da nun eine "richtige" Einzelabnahme durchgeführt oder wie schimpft sich das?

EDIT: Quelle TÜV Süd:
Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer
Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO. Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist und verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit.

Also normale müsste eine Einzelabnahme durchgeführt worden sein, weil für den Lenker ja kein Teilegutachten vorliegt und daher eine Anbauabnahme nicht genügt. Zudem mehrere Teile auf einmal verändert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 19751

Guest
19.3 ist mit Teilegutachten
21 ist die Einzelabnahme

Wie wann was angewendet wird ist meiner Meinung nach Willkür, auch wenn es ganz klar reglementiert ist!

Siehe der LSL Lenker der bei mir nach 19.3 abgenommen wurde. Der nächste Prüfer sieht das ganz anders... crazy shit!
 

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19.2 ist mit Teilegutachten, 19.3 muß was anderes sein. Denn so ist mein Eintrag mit wahlweise 1 oder 2Sitzer deklariert und da gibt es kein Gutachten von;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 19751

Guest
Irgendwie haben alle recht und keiner

Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen nehmen die Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO vor. Diese benötigen Sie, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug:

  • ein Bauteil verwenden, ohne dass es für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist;
  • ein Bauteil verwenden, für welches es nur einen Prüfbericht, technischen Bericht, Laborbericht, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten gibt;
  • mehrere Bauteile einbauen oder anbauen, die sich gegenseitig beeinflussen.
 

schleife

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Moin zusammen
Ich hab da mal ne blöde Frage :oops:
Wie haltet ihr das mit den mitzunehmenden Papieren. Ich hab die ABE in einer kleinen Tasche dabei - wobei es nur die ersten Seiten sind und das Blatt mit der Tabelle wo mein Motorrad aufgeführt ist (mit Textmarker markiert) und die restlichen Tabellen für die anderen Motorräder hab nicht dabei.

für alles was NICHT eingetragen ist , muß man die zettelwirtschaft mitführen und der rennleitung auf verlangen vorzeigen.

deshalb lasse ICH alles eintragen .

kleine ausnahme bzgl. zettel - hat nen bauteil eine kba-nr. , ! kann ! die rennleitung auf die vorlage des zettels dazu verzichten , muß sie aber nicht .

mein tip - bei der nächsten HU/AU in diesem zusammenhang alle extras eintragen lassen - dann hat man ruhe quasi auf ewig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 19751

Guest
Das war auch mein Plan (alle Änderungen eintragen lassen), ging ja aber leider wie geschrieben nicht bei allen Teilen...
 

13.

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Frage an euch.

Der Prüfer korrigiert bei euch auch gleich die Fzg.Papiere?
 
G

Gelöschtes Mitglied 19751

Guest
Nein, macht er leider nicht.

Bei einer Einzelabnahme nach erlöschen der Betriebserlaubnis musst du zur Zulassungsstelle um die Papiere korrigieren zu lassen. Wenn die Betriebserlaubnis durch den Umbau nicht erloschen war, kannst du es von der Zulassungsstelle korrigieren lassen, kannst aber auch das Papier vom TÜV mitführen.
 
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