Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Linie

Crazy-Potatogun

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Ja, aber laut dem Teufel soll ich ja keine Aussage machen. Also wenn ich nun nichts ausfülle (Personalien sind alle richtig) dann ist das für die ein Eingeständnis, richtig? Oder geht es dann erst noch weiter mit noch einem Brief usw.?
 

Thyler

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Da ich mich nun als Beamter outen muss....

Es ist ein schmaler Grat zwischen äussern und sich in die Scheisse rennen.
Wenn man sich mal äussert sollte man einen Plan (Weg) haben für die ganze Sache.
Diese Anzeige stützt sich rein auf die Aussage von Zivilpersonen (so lese ich den Sachverhalt), deren Aussage ist mit deiner bzw. den Freunden (bei denen du zu benanntem Zeitpunkt warst...hust) gleichzusetzen.
Deshalb musst du dir im klaren sein was du willst, hast du 0 Punkte bisher sind die 3 schwer zu schlucken, aber mit 50 Euro kommst du billig weg.
Streitest du ab das du in diesem Moment gefahren bist, kann die ganze Sache vor Gericht enden (zwar unwarscheinlich aber immerhin) und damit deutlich teurer werden.
Solltest du dich mit der Argumentation schwertun kann ich dir gern helfen (dann PN an mich). Ein Anwalt ist bei bestehender Rechtsschutzversicherung das beste und wäre zu empfehlen.
Den Einspruch würde ich auf jeden Fall machen, da alles andere einem Schuldeingeständis gleichkommt. Dazu musst du nichts schreiben, sondern unter den Pflichtangaben sollten sich Felder befinden in denen etwas steht wie: waren sie der Fahrzeugführer? , geben sie den Verstoß zu? da einfach 2 mal nein ankreuzen und dann die oben beschriebenen Wege überdenken. (Als Bsp. habe ich 2 dieser Briefe mit Bild einer Radarcam von vorn und aufgeschriebenen Nummernschild und beide Verfahren wurden aus Mangel an Beweisen eingestellt)
Solltest du keinen Bock auf Schreibkram haben solltest du die Sache zahlen

Greets
 

look4free

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

da steht alles...

und wenn du fahrtenbuch auferlegt bekommen solltest: fahrzeug stilllegen und anschließend wieder anmelden (nicht vorübergehend abmelden, weil dann das kennzeichen beim fahrzeug bleibt. ist zwar mit ein paar kosten und einer neuen deckungskarte sowie neuer nummer verbunden - aber wen juckts :devilish: extra verkaufen würde ich deshalb die karre nicht :roll:
 

Crazy-Potatogun

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Also abstreiten will ich nicht, dass ich gefahren bin und auch nicht, dass ich überholt habe. Denn ich habe definitiv überholt aber ganz klar nur dann, wenn stets die Gefährdung für mich und andere Verkehrsteilnehmen auszuschließen war! Ich hatte stahlneue Reifen drauf die bis zu dem Punkt keine 30km gelaufen sind. Somit bin ich wirklich vorsichtig gefahren.
Ich will nicht behaupten nicht gefahren zu sein oder mich nicht daran erinnern zu können ob ich da lang bin oder ob es ein Bekannter bei einer Probefahrt war etc.

Ob eine Gefährdung für den Gegenverkehr bestand ist doch rein objektiv und wie will die Zivilperson (ich gehe mal davon aus, dass es eine ist, denn es steht nur Vor- und Zuname da) das beurteilen bzw. beweisen?
In dem Falle steht es doch Aussage gegen Aussage solange keine handfesten Beweise vorhanden sind, oder reicht es mittlerweile wenn man etwas einfach nur behauptet? Dann könnte ich ja jeden anzeigen und ein Bußgeld aufschwatzen den ich ned mag :)

Hier nochmal als Bild (hab gerade keinen funktionierenden Scanner :) )


Vorderseite:
<a class="postlink" href="http://img20.imageshack.us/img20/8294/vorneh.jpg" onclick="window.open(this.href);return false;">http://img20.imageshack.us/img20/8294/vorneh.jpg</a>

Rückseite:
<a class="postlink" href="http://img580.imageshack.us/img580/1020/hintene.jpg" onclick="window.open(this.href);return false;">http://img580.imageshack.us/img580/1020/hintene.jpg</a>

Also abstreiten muss ich es wenn ich es richtig verstehe, weil ich sonst die 50€ zahlen müsste. Wäre ich mir auch nur im Geringsten der Schuld bewusst, würde ich diese auch ohne Probleme zahlen, aber ich bin mir nunmal in keinster Weise der Schuld bewusst. Ich fahre nie Rücksichtslos :cry:
 

Thyler

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Gerade mal in den 19 BKat reingeschaut, bei dir wären es 150 € + 4 Punkte, nicht 50, bei angenommener Gefährdung sogar 250€ (neuer Bkat, lade den mal runter).
Ich würde daher das nein ankreuzen und dazu pinseln das du am 30.06.2010 beim Arzt xy (falls du einen kennst der dir eine Bescheinigung rausdruckt), einem bekannten in der Ferne oder sonstwo warst , am besten mit einer Unmenge von Zeugen.
Die Beweislast liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, die dir nachweisen musst das du es mit Sicherheit warst. Wenn 5 Leute sagen, ihr habt zu dem Datum deine Karre zerlegt um die Kolbeninnenbeleuchtung von Kohleresten zu befreien, steht Aussage gegen Aussage und Zeugen sind vor Gericht der schwächste Beweis, ohne denen die Regel "im Zweifel für den Angeklagten" zählt.

Wenn mich jeder Typ anzeigen würde den ich bei stockendem Verkehr (Ansichtssache) falsch überhole, hätte die Bußgeldstelle einen Sachbearbeiter nur für mich allein.

MFG
 

ecki945

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Geh zu einem Anwalt und lasse dich beraten! Er wird die Erfolgschancen einschätzen können!

Entweder zahlen und Schuld eingestehen, oder nicht zahlen und alles abstreiten.

Ob du neue Socken drauf hattest interessiert keinen
 

Crazy-Potatogun

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Also mir zeigt er 100€ und 3 Punkte an.

150€ und 4 Punkte wären es wenn:
- dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
- Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) Überquert oder Überfahren oder
- der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt

Wie ich aber schon schrieb, ist die Sache mit "durchgezogener Linie" Geschichte. Also das war wohl eine Fehlinformation seitlich der Polizei...


Aber 100€ will ich schon 3x nicht zahlen. Sehe ich nicht ein, aber lügen will ich auch nicht.
Ich werde morgen mal meine Anwältin anrufen. Am liebsten wäre mir ja zuzugeben dass ich überholt habe, aber jederzeit eine Gefährdung auszuschließen war.
Ich frage mich ja immer noch, wie die beurteilen wollen, dass eine Gefährdung nicht auszuschließen war? Es war ja wohl keine Polizei dabei und ein "normalo" ist doch garnicht in der Lage es zu 100% einzuschätzen
 

look4free

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Crazy-Potatogun schrieb:
Ich frage mich ja immer noch, wie die beurteilen wollen, dass eine Gefährdung nicht auszuschließen war? Es war ja wohl keine Polizei dabei und ein "normalo" ist doch garnicht in der Lage es zu 100% einzuschätzen

frag nicht "irgendeine/deine anwältin", lass dir schleunigst ein termin beim dr.stein geben. der kennt die deppen vom rp-kassel. alles andere geht sicher in die hose :(
wenn der "überholte" aussagt, dass er wegen dir bremsen musste und du ihn bzw. dich gefährdet hast, bist du erledigt. also SPRICH MIT EINEM FACHMANN FÜR VERKEHRSRECHT und klär das mit deiner verkehrsrechtschutz, die du hoffentlich hast.
 

Sebi2k3

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

ich weiss nicht warum ihr euch so darauf beschränkt wie der Fahrer aussah...

Klar, das Motorrad mit dem Kennzeichen AB-CD 12 ist deins... Und du bist da auch schonmal öfters langgefahren...
Aber an diesem Tag?!?!? Also ich führe kein Tagebuch, ich könnte mich daran nicht erinnern und der, der die Anzeige aufgegeben hat kann ja auch einer sein der dir einfach einen reindrücken will...

Also erstmal beweisen das dieses Motorrad überhaupt dort am besagten Tag war... So mache ich das immer...! :D

Habe auch schon oft etwas gehört wenn ich mal ne Abkürzung übers Feld genommen habe... Dann war mein Motorrad an diesem Tag auf jeden Fall nicht dort auf dem besagten Feldweg, anderes soll mir erstmal bewiesen werden...!
 

Totto1

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Da haste eigentlich Recht, aber es ist so das der Staat natürlich gerne das Geld haben möchte, deshalb wird grundsätzlich erst mal demjenigen geglaubt der die Anzeige aufgibt. Deshalb befürchte ich fast das er den Gegenbeweis bringen muß.

Ich bin ja immer von der Polizei fotografiert worden und die sind ja eh unantastbar und gottgleich!
 

Marcus1104

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Aber in Deutschland gilt man doch solange als unschuldig bis einem das gegenteil bewiesen wurde !!!!!
Oder haben die das auch schon abgeschaft ? :hh: Wundern würds mich ja nicht
 

Crazy-Potatogun

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Aber wenn 2 Leute sagen, dass du da warst und nur du als einzelne Person sagen kannst, dass du nicht da warst, dann bist du für die scheinbar schon schuldig ;)

Naja jedenfalls habe ich nach Kontakt mit dem Anwalt nun zurückgeschrieben, dass ich mich nicht daran erinnern kann, dass ich an diesem Tag Motorrad gefahren wäre und schon garnicht durch diesen Gegend.

Naja mal schauen, was nun weiter kommt :)
 

Sebi2k3

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Crazy-Potatogun schrieb:
Aber wenn 2 Leute sagen, dass du da warst und nur du als einzelne Person sagen kannst, dass du nicht da warst, dann bist du für die scheinbar schon schuldig ;)

Naja jedenfalls habe ich nach Kontakt mit dem Anwalt nun zurückgeschrieben, dass ich mich nicht daran erinnern kann, dass ich an diesem Tag Motorrad gefahren wäre und schon garnicht durch diesen Gegend.

Naja mal schauen, was nun weiter kommt :)


genau so geht das... Und dann MÜSSEN DIE das Gegenteil beweisen wenn die Kohle haben wollen...
Und wenn dann auf einmal eine zweite Person auftaucht die dich da gesehen haben will, dann fällt dir urplötzlich ein das du doch an dem Tag mit 200 Freunden schwimmen warst....
 

timo1986

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Ähm, jetzt mal ehrlich...

1. Ich hoffe du bist Rechtsschutzversichert, wenn du Verhandlungskosten noch anfallen VIEL SPAß

2. Ich hoffe du musst den Anwalt nicht privat zahlen, sonst hat er dich übern Tisch gezogen. Sollte das Verfahren nämlich jetzt weiter laufen, gewinnst du auf NIMMAUNDGARKEINENFALL. Wenn du an dem Tag net im Krankenhaus verbracht hast, nach einem Unfall, bei dem du 3 Frauen gleichzeitig vernaschen wolltest (nur um das mal übertrieben da zu stellen)

3. Die wollen keine Kohle, sonst hättest du was anders bekommen... glaubs einfach. (Das Gericht/ Staatsanwaltschaft/ Gemeinde/ Stadt usw... will Geld^^)

4. Wenn jetzt nochmal was kommt, zahl es einfach und der Mist is gegessen. Am Geld sollte es ja nicht scheitern, wenn du ne maschine für mehrere Tausend Euro fährst.

5. Außerdem hast DU den Mist gebaut, also steh doch einfach dafür grade, bevor du die Pferde hier scheu machst. Schließlich fährst du das Teil und musst dir die Straße auch mit anderen Vollpfosten teilen. Wenn man darauf keine Rücksicht nimmt/oder die auf dich, hat nunmal mindestens einer die Schuld. Ich würde es auch nicht toll finden, wenn mich jemand anzeigt. Aber wenn der im Auto recht hat, hat er halt recht!!!! und wenn du mist gebaut hast, hast DU den mist gebaut!!!!! Außerdem, wegen den paar Euro finde ich es "mit Kanonen auf Spatzen geschossen".

(komm mir ja schon fast vor wie bei Barbara Salesch: "Ich hab den Besitzer in der Tankstelle nur erschlagen, weil er mich mit dem Geld in der Kasse nicht entkommen lassen wollte"
oder
Haben Sie den Laden überfallen??? - nein - Warum sitzen wir dann hier??? *kopfschüttel*)

6. Es wurde jetzt eigentlich alles gesagt zu dem Thema was möglich ist, den Rest musste wohl mit deinem Anwalt klären.
 

ozcan007

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Ich würde auf keinen Fall zahlen. Bei so was würde persönlich sagen: Ich weiß es nicht. Mein Vater und mein Bruder fahren auch mein Motorrad deshalb weiß ich es nicht :D

Da kann doch niemand beweisen das ich das Motorrad gefahren bin. Außer man erkennt mein Gesicht. Sogar da würde ich es abstreiten.

Das ist doch irgendwie komisch. Ein Vollpfosten zeigt mich an und ich soll zahlen. Nieeeeeeemals :thumbup:
 

Sebi2k3

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

na, ganz klar...

Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer mir ans Bein pinkeln will zahl ich nicht...
Seine Aussage ist vor Gericht genau so viel Wert wie meine... Also garnichts....

Solange mich die Bullen nicht erwischen zahl ich garnichts... wäre ja noch schöner...!
 

Crazy-Potatogun

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Bis heute ist übrigens nichts gekommen...
Kann ich den Fall als beendet sehen oder wird da vielleicht doch noch etwas kommen?
 

Gaskranker1127

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Re: Angezeigt worden wegen Überholen bei durchgezogener Lini

Kriegt der Beschuldigte eigentlich Bescheid wenn das Verfahren eingestellt wird?
Das mit der Verjährung ist nicht so einfach, da besagte drei Monate von der letzten Amtshandlung ausgehen.
Wenn also ein Sachbearbeiter nach 2 Monaten und drei Wochen die Akte ausm Schrank holt und nen Datumsstempel drauf klopft, fangen die drei Monate von vorne an.
 
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