Betriebserlaubnis bei Demontage Soziusfussrasten.

Chris107

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So Leute,

hier die wichtige Passage aus der ABE für die Soziusabdeckung:

Unter Auflagen und Hinweise steht da geschrieben :
.........
Bei montierter Soziusabdeckung darf kein Beifahrer mitgenommen werden.
Die Sitzplatzanzahl reduziert sich auf 1.
...

Kurz,
.....so würde ich es verstehen:
Wer die Abdeckung montiert hat ist aus dem Schneider und hat auch bei demontierten Fussrasten nichts zu befürchten, da deren verbleiben nicht explizit aufgeführt ist und ja eh nur 1-Mann/Frau-Betrieb möglich ist!!
 
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*Dominik*

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Würde ich genauso verstehen !

Darf man fragen welche Abdeckung du drauf hast ?
Ich hab gerade meine ABE durchgelesen und da steht nichts drin.
 

*Dominik*

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Dann hat Suzuki wahrscheinlich das Recht mit Originalteilen die Sitzplatzanzahl auf 1 zu reduzieren. In der Bodystyle ABE suche ich nach dieser Zeile vergeblich. Nagut, zurück schicken und die von Suzuki bestellen ;)
 

TheDuke

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Hier mal was aus einem anderen Forum:

Habe eben meinen Kumpel gefragt (Fahrzeug Ing. bei der Dekra).
Wenn die Sozius Fußrasten abgebaut sind, muss eine Soziusabdeckung angebracht sein, um zu verhindern, dass einer den Sozius nutzen kann.
Änderungen in den Papieren sind nicht notwendig.

Im selben Thread gibt es aber auch Aussagen das es eingetragen werden muss: http://www.mt07-forum.de/eintragung-bei-der-zulassungsstelle-zum-einsitzer-2474.html

Weder bei meiner Blade noch Superduke habe ich eine ABE für die Originalabdeckung erhalten.
 
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Chris107

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.....bei manchen Mopeds ist ja ne Abdeckung sofort beim Kauf mit dabei, hätte ich bei meinen GSX-R Modellen auch.
Dafür gab es auch keine ABE.

Die Abdeckung der GSR 750 ist aber nur im Zubehör und extra zu bekommen. Denke deshalb ist das so unterschiedlich. Da die Abdeckung damit offizielles Zubehör-Teil ist.
 

TheDuke

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Also bei meiner Blade und Superduke ist das auch Zubehör. Zwar Original aber trotzallem Zubehör.
 

*Dominik*

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Also fassen wir mal zusammen :
Sozius ohne Fußrasten --> Nicht erlaubt
Soziusabdeckung v. Suzuki ohne Fußrasten --> Mit ABE erlaubt
Soziusabdeckung v. anderen Herstellern ohne Fußrasten --> vielleicht erlaubt ???
 

Bubu

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Ohne BE möchte ich nicht fahren, aber ohne Fußrasten sieht es besser aus, wenn es nicht anders geht, lasse ich die gsr auf 1 Sitzer umschreiben.
Ich werde aber noch einmal zu unserem Tüv gehen und nachfragen.
 

GxSxR

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Ich machs wie immer..........fahren bis wer meckert.....klappt wie sau[emoji23] [emoji106] [emoji6]

countdown läuft....;-)
 

Magic

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Es geht darum :
Aber wenn ich die Fußrasten entferne kann keine 2. Person mitfahren. Im Fahrzeugschein steht aber dass 2 Sitzplätze vorhanden sind.
Ich zitiere mal hierzu die StVZO

Eine Option ist sich den Fahrzeugschein ändern zu lassen und sich nur einen Sitzplatz eintragen zu lassen.

Genau und wenn ich dann die Soziusrasten wieder anbauen lassen muss ich wieder auf zweisitzer umtragen lassen.
genau deswegen meinte der vom TÜV zu mir, das umtragen lassen macht keinen Sinn.

Hi Forum`s Ma-mar`tina/Cheffe, Domi,

...jep & genau hier "ist der Hase begraben" fängt der Ärger u.U. an, wenn die Sitzbankabdeckung
montiert ist, die (hintern, Sozius-) Fußrasten abgeschraubt werden & auf Solo-/Einsitzer-betrieb umzu-
-bauen/-rüsten...

Das "der Graukittel" oder der :)e das gern "machen würd" is scho klar, klar nur der Tod ist umsonst
& sogar der kost a Geld.. ;)

Den 2.ten/Sozius-Platz "auszutragen ist nicht schwer", den aber hinterher/irgendwann wieder
eingetragen zu bekommen, da reicht`s eben nicht aus, die Fußrasten x schnell wieder
anzuschrauben...

Um ne Einzelabnahme kommt man dann net rum... smiley_emoticons_yes_sad.gif

Was ist den mit denjenige/n die ne (Sozius-)Griffabdeckung (ohne ABE, die Abdeckung selber braucht ja keine)
verbaut haben, die müßten dann (rein StVO-§-lich) auch sofort zum TÜV & auf Einsitzer "umtragen" laßen..
(oder machen sich nen Lederriemen mittig rum, als Halterung/Griff ist`s völlig ausreichend!)

Warum meint ihr haben manche Moped`s (vor allem "Schopper", HD`s..) so nen ätzenden, unansehnlichen
"Riemen um"..?

Mit Sicherheit net, weil`s so wunder-bar/-schön "Oldschool" ist.., habt`s doch sicher schon x g`sehn:

MRD_200719_streettriple070.jpg.1659365.gif

Wobei es StVO-mäßig i.d.R. relativ wurscht ist, da kein Schutzmann weg. sowas nen Streß macht....
& fall`s man doch deswegen "gerügt/bemängelt" wird, sag`st einfach die Abdeckung wurde grad
eben erst montiert, wird g macht - Fin-Ente...

StVO-§-rechtlich, ist`s folgend:
§ 35a Abs. 9 StVZO "Zum Befördern eines Sozius muss das Fahrzeug mit einem zweiten Sitz ausgestattet sein."

§ 61 StVZO ergänzt dazu: Zur Beförderung eines Beifahrers muss das Krad mit einem Haltesystem und Fußstützen
ausgestattet sein.


Das heisst erst einmal, wenn ich keinen Sozius befördere muss auch kein zweiter Sitz vorhanden sein. Wenn kein
zweiter Sitz vohanden ist brauche ich auch kein Haltesystem und/oder Fußstützen.

Wenn ich auch noch eine Abdeckung montiert habe sollte sich die Frage erst gar nicht stellen. Und falls doch, bei
der nächsten Kontrolle wird es sicher ein Spaß, wenn man den "Kontrolleur" damit konfrontiert, sofern man Bock
darauf hat.

§ 13 Abs. 1 FZV besagt, dass diese Änderung, Achtung!"...bei der nächsten Befassung mit der
Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsbehörde" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
(alter Fahrzeugschein) vermerkt werden muss.
Letzteres kann sich ja hinziehen... (z. B. Halterwechsel, Umzug)

Mein :)er verzählt in so ner Situation:
"..des mach ma, wennst eh d`Papiere (a x) ändern mußt, sprich spät. bei der nächsten HU/TÜV-
Termin/-inspektion.., des langt (reicht), paßt scho..
(Allein die "neuen Papiere" kosten ja scho..)

Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt
nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch
Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen
geraten können.


Mei Leidl`s ich hoff (auch in eurem interesse) das sich der Winter nun baldmöglichst verpißt, nicht das
noch jemand von euch lieben (oder ich..) Schaden nimmt... ;)
Ihr euch endlich x wieder "den Kopf frei fahrn könnt"..

Lieber Wolkenschieber da droben, bitt mach schönes Wetter & gib dem Volk wieder ihre geliebten
Einspurfahrzeuge....

...Herr wir preißen/loben dich/dir... smiley_emoticons_zeus.gif


Aber wenn wir eh x wieder beim Verwirrungsstiften/Panikmachen anbelangt sind..

Manche hier haben ne Sportfußrastenanlage (ohne Soziusgestänge/Rasten), + ne Sitz- & Griff-
-abdeckung & keinen "Halteriemen" montiert, alles mit ABE/Teilegutachten, bzw. eingetragen (Fußrastenanlage)...
...trotzdem aber (immer noch..) im Schein ihren 1.+1., bzw. nen Zweisitzer (serienmäßig) in den
Papieren stehn haben..

Dies seit Jahren, schon 3x so beim TÜV & in Xx.Polizeikontrollen gekommen ist, hierbei wegen
jedem erdenklich möglichem (Kinderkack) Streß bekommen hat...

ABER: Noch nie wegen der (theor.eigtl. falschen) Sitzzahl...

PS: Wer jetzt meint besonders schlau oder §.es-konform unterwegs zu sein, der bedenke
(u.U. irgendwann, viel auch nie) meiner (Er-fahr-ungswerten, "teuren") Worte..

PSs: ... was soll ich jetzt z.B. machen, hab momentan an der GSR ne Rizoma-rastenanlage
eingetragen (als Zweisitzer, trotz (komplett) fehlenden Sozius-rasten/-gestänge..
Aber nach nem Sturz (x wieder) das Originalgestänge/Fußrastenhalteplatte(n), der orig.
Sitzbank (ohne Abdeckung) aber in Verbindung mit der (Halte-/Sozius-)Griffabdeckung..? :D

PSsSst:
& jetzt meine Damen und Herren, schließen sie bitte die Auge, ja sehr gut...
jetzt langsam & tief durch den Mund ein-at-men, kurz,einen Wimpernschlag innehalten...
& jetzt durch die Nase ausatmen....


Jetzt wieder durch den Mund ein - at - men & j e t z t auuuuuuuuuuuuuuusSs.......

Sehr schön, & jetzt wieder...

Etwas leise, entspannende Hintergrundmusik hilft....

Nix für ungut, seit`s mir net bös....
möp - möp...
:wink:
 
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Tattoolady

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So jetzt frische Infos:

Auf der Messe in Dortmund hab ich mich mit einem Polizisten unterhalten, gerade wegen auch dem Thema Soziusrasten
und der meinte, das es so ist, das alle Veränderungen, egal ob Spiegel, Lenker Auspuff usw eingetragen werden müssen.

Bei den Rasten ist es so, das quasi ein Schrieb vom TÜV ausreicht, der bestätigt, das das Moped auch ohne Soziusrasten
verkehrstüchtig ist, den Wisch mit zu den ABE und sonstigem und bei ner Kontrolle gibts keine Probleme.
 

TheDuke

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Schade aber der Polizist hat null Ahnung. Seit wann muss ich einen Pott, Spiegel oder z.B. LED Blinker eintragen ? Sorry aber das ist Schmarn was er da erzählt hat.
 
G

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Guest
Auf der Messe in Dortmund hab ich mich mit einem Polizisten unterhalten, gerade wegen auch dem Thema Soziusrasten
und der meinte, das es so ist, das alle Veränderungen, egal ob Spiegel, Lenker Auspuff usw eingetragen werden müssen.
Das ist vermutlich die Wunschvorstellung aller Polizisten, die davon nicht soooo viel Ahnung haben. Probleme hat man dann bestimmt keine bei einer Kontrolle. :red:
 

PunktAusEnde

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Duke, Fungus.. Das ist so pauschal nicht ganz richtig. Laut TÜV Nord gibt es durchaus Produkte die trotz ABE und E Nummer eingetragen werden müssen. Entsprechende Erläuterungen stehen dann aber in der ABE.
 

TheDuke

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@PunktAusEnde: ABE und E-Nummer sind aber zweierlei und die Pauschalaussage von dem Polizisten ist schlichtweg falsch. E-Nummer = alles gut und man muss nichts eintragen. Bei ABE kann muss aber nicht.
 

*Dominik*

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...und mal wiede sieht man : selbst die Polizei weiß es nicht genau. Man kann sich NUR darauf verlassen, was man schriftlich belegen kann und nicht was irgendwann irgendjemand gesagt hat.
Gestern hab ich einen 125er Roll(ator)er zur HU gefahren und bin gleichzeitig in der Halle rumgelaufen und hab die Prüfer zum Thema Soziusrasten ausgefragt. Es war echt witzig, am Ende stand es 3 zu 2 für "ich muss sie dran haben". Dann wollte ich es genau wissen und hab nachforschen lassen, die freundliche Dame an der Kasse hatte dann als aussagekräftige Antwort den §61. Sie müssen solange dran sein, bis irgendeine Veränderung (Sitzabdeckung mit ABE, oder eine Fahrzeugschein-Änderung) den § außer Kraft setzt.

Also mal zusammengefasst :

Wenn dir ein TÜVer schriftlich bescheinigt dass das Fahrzeug ohne Soziusrasten zulässig ist, dann hast du was offizielles in der Hand. Macht schonmal einen guten Eindruck falls es irgendwann mal zur Sprache kommt.

Wenn in der ABE von der Soziusabdeckung steht, dass die Soziusrasten wegfallen dürfen hast du auch was in der Hand um dein Recht zu belegen.

Aber ob "der hat aber gesagt dass ich darf" ausreichend ist, keine Ahnung.
 

Tattoolady

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Vom TL 1000 Forum hat einer für seinen Umbau ein Schreiben von Suzuki bekommen, dass sein Fahrzeug für 1-2 Sitzplätze ausgelegt ist, somit kann er solange er niemand mitnimmt die Soziusraten weglassen.
 
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