Bitte um eure Hilfe Klärung zur Legalität eines Umbaus

gsxr1000k5lkm

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Hallo liebe Forennutzer, ich möchte euch heute um Hilfe bitten mir bei der rechtlichen Zuordnung zu helfen.

Jemand hier aus dem Forum hat mich besucht und seine Neuanschaffung wegen diverser Probleme mitgebracht. Ich schreibe deswegen nicht, wer es ist, um irgendwelche Vorwürfe zu filtern.

Es handelt sich dabei um einen Streetfighterumbau, den er von einem Händler erworben hat. Da es ich um einen bunten Materialmix von Suzukiteilen handelt, hat es einen Moment gedauert, bis mir diverse Sachen aufgefallen sind.

Ich liste es mal kurz auf:
Rahmen Kilo K3/4
Heckrahmen Kilo K3/4 gekürzt
Schwinge Kilo K5/6
Tank 600/750er K4/5
Motor Kilo K1
Gabel Kilo K1/2
Felgen Kilo K1/2

Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern:

Auf dem Rahmen ist die Rahmennummer von einer Kilo K1 eingeschlagen und dort wo das geklebte Typenschild der K3 ist, wurde das passende zur Rahmennummer festgenietet.

Nun zu meiner Frage, gibt es irgendeine Möglichkeit, ich spreche hier besonders unsere Händler an, das der deutsche TÜV so etwas wissentlich legalisiert hat? Es gibt zwei TÜV Gutachten, also die zweijährige Kontrolle dazu. in den Papieren ist nichts zum Rahmenumbau vermerkt...

Nur als Gedankenanstoss, es wäre wie wenn ich die Rahmennummer von einem E36 in einen E46 einschlage und es legal wäre. Das kann nach den Zulassungsvoraussetzungen etc. meiner Meinung nach niemals ordentlich durchgehen, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

Ich möchte bitte nur rechtlich relevantes eroieren, das Thema geklaut/ Unfallbike habe ich schon mit ihm besprochen.
Es wäre auch interessant zu erfahren, welche Regress/ Haftungsansprüche gegen den Händler bestehen...

Danke im Vorraus für eure Hilfe
 

gsxr1000k5lkm

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Hier mal ein Bild des Fahrzeugs.
 

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Was spricht dagegen mit einem "neuen" K3 Rahmen eine alte K1 Rahmennummer wieder zu aktivieren?
Relevante Teile die den damaligen Abgas- und Geräuschbestimmungen unterliegen scheinen von der K1 zu sein.
Wenn das Ding fahrbar ist und somit vom TÜV abgesegnet sehe ich da keine Probleme.
Papiere sowie TÜV-Gutachten (Einzelabnahme?) zum Umbau sollten natürlich vorhanden sein.
 

gsxr1000k5lkm

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Genau das ist ja das Problem, es gibt keinerlei Einzelabnahme. Außerdem muss die Rahmenänderung ja in den Papieren stehen. Was mich ausserdem wundert, ist dass die Typenzulassung für die K3, ja eine andere als die der K1 ist. Diese orientiert sich ja am Rahmen, bei Autos wie Motorrädern...
 
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