Blitzerfotos und die Moppedjungs

Goliath

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Wir wiegen uns ja meist in Sicherheit, wenn wir verspiegelte Visiere aufhaben und dann mit einer vernünftigen Prise zivilem Ungehorsam durch die Gegend fliegen..

Allerdings gibt es so ein zwei Dinge, die man trotzdem nach dem Action-Photo beachten sollte.
Damit ich mir nicht selbst die Finger verbrenne und zuviel niederschreibe,

verweise ich mal auf die deutsche Anwaltauskunft und verlinke den lesenswerten Beitrag:

Verkehr: Blitzerfoto: Motorradfahrer oft nicht zu erwischen - Deutsche Anwaltauskunft


Alles gute und sturmfreie Saison ;-)
 

gsxr1000k5lkm

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Guter Hinweis :thumbup: Daraus resultieren 2 Erkenntnisse:

1. Immer mehr als einen Satz Motorradkleidung haben...

2. Ich seh mich jetzt gleich nach nem schicken Helm fürs Auto um :giggle
 

türkish rossi

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Du bist doch nicht Darth Vader !
Der hat doch nur 1.Helm :D
 

Reiner

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So gesehen ist ein verspiegeltes, oder dunkles Visier hierbei sicherlich von Vorteil.
Sollte mir wohl doch eines bestellen.
 

Totto1

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GSXR 1000 K5, 690 SMC-R und die 1290 Superduke...
Nein bringt gar nichts! Infrarot geht da durch.
Nur ne Sturmmaske "Eule" schützt dich! Ich habe die Augenöffnungen sogar noch etwas zugenäht um noch weniger von der Augenpartie zu zeigen.
Eventuell bringt noch ne Schweißerbrille was, aber die sind halt dunkel.

Es gibt da auch so Brillen, ich glaube die sind Iridium beschichtet, damit sollst du durch die dunklen Scheiben der Autos erkennen ob hinter der Scheibe nen Blitzer ist. Wäre zumindestens vorbeugend gut.
So kann man noch schnell den Kopf wegdrehen um eine klare Identifizierung auszuschließen.

Zitat:"Behörden gehen mit höherem Aufwand in der Regel nur jenen Geschwindigkeitsübertretungen nach, bei denen sie sich Erfolg auch vor Gericht erhoffen. Manchmal aber kann trotzdem nichts zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Halter auch der Fahrer des geblitzten Motorrads war. In diesem Fall greifen Behörden gern auf eine andere Maßnahme zurück: die Fahrtenbuchauflage."

Das kann ich ich so nicht bestätigen. Es kommt einfach drauf an durch welche Behörde man geknipst wird. Einige stellen nach " Kann den Fahrer nicht erkennen" sofort den Fall ein, andere ziehen dich bis vors Gericht und müssen dann einstellen (zumindest ist das bis jetzt der Fall gewesen!).


Bei Rechtsschutzversicherung aber finanziell egal und nen bißchen Aktion kann man ja auch vertragen.

Die beste Waffe der Verkehrzerziehung ist jedoch das Bange machen, in Panik versetzten! Sobald das Wort Gericht erscheint zahlen die meisten sofort... Kopfkino... so haben Kriegsheere früher schon ganze Städte kampflos erobert!
Nur wer kämpft kann gewinnen!!!
Und solche Artikel sollen jedem von uns Schwäche einreden. Aber sind wir Kinder oder Männer :)

Zum Thema Fahrtenbuch! Ja und??? Wovor soll man da Angst haben???
Du schreibst bei jeder Fahrt deinen Namen usw. rein und fertig!
Wobei das Thema ziemlich umfangreich ist! Schon die Androhung kostet Gebühren und das Fahrtenbuch dann selber kostet ja auch noch Geld.
Eventuell kann ja mal jemand drüber berichten.
Bis jetzt bin ich verschont geblieben...
Aber erst wenn man in den Punktebereich kommt kann man überhaupt nen Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Wogegen man auch wieder klagen kann...
 
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Gaskranker1127

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Ist so n Fahrtenbuch eigentlich nicht Fahrzeugbezogen?
Könnte man - rein theoretisch - das Fahrtenbuch umgehen, imdem das Moped auf jemand anderen angemeldet wird? Bezieht sich das Fahrtenbuch nur auf das Moped, mit dem man im Verdacht steht? Oder auch auf Zweit- und Drittmoped? Autowagen? Anhänger???
 

Goliath

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In der Regel ist das Fahrtenbuch nur fahrzeugbezogen.

Der Hintergrund ist ja, dass gerade im Bereich von Motorrädern die Teile "mal eben" ausgeliehen werden....

oder im Rahmen von großen Treffen irgendjemand mal eben dein Bike nehmen darf, und eben zur Tanke fliegt und du natürlich nicht weisst, wer da geflogen ist.. ;-)

Daher sind beispielsweise Fahrtenbuchauflagen für Bikes auch oftmals länger angelegt, als für Autos,vgl.

[article]OVG Lüneburg v. 08.07.2014:
Es verstößt in der Regel nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn eine Behörde bei typisierender Betrachtung für ein Motorrad eine etwas längere Dauer der Fahrtenbuchauflage vorsieht als für einen Pkw.[/article]

Um sich ein wenig in aktuelle Rechtssprechungen einzulesen, kannst du hier weitergucken:

Fahrtenbuch-Auflage - Fahrer nicht ermittelt
 

nordx

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Bei uns in Österreich muss man jederzeit angeben können wer mit dem Fahrzeug gefahren ist, also einfach nur angeben "weiß nicht wer gefahren ist" geht net :D
 

Goliath

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Moin Michi,

Na endlich mal was, wo ich nicht neidisch auf die Ösis bin :D
 

Fliegenkiller

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In Schweden mußte angehalten werden, also direkt erwischt. Nix Fahrtenbuch oder Halterbefragung wer gefahren ist.
 

doom3

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Ist so n Fahrtenbuch eigentlich nicht Fahrzeugbezogen?
Könnte man - rein theoretisch - das Fahrtenbuch umgehen, imdem das Moped auf jemand anderen angemeldet wird? Bezieht sich das Fahrtenbuch nur auf das Moped, mit dem man im Verdacht steht? Oder auch auf Zweit- und Drittmoped? Autowagen? Anhänger???


Leider wird meist gleich der Ersatz für das Folgefahrzeug mit in der Fahrtenbuchauflage festgelegt, also Ummelden, Neukauf etc. nützen nichts.

Allerdings hat man eben bis zur Fahrtenbuchauflage einen Freischuss ...:)
 
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