Briefzustellung

Mezzanine

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Guten Morgen

Konkreter Fall
Es liegt ein Tatbestand vor ( sage jetzt mal nicht was :) ) und der ist in Bearbeitung.
Die Behörde verschickt auch nette Briefchen ( kein Einschreiben ). Nur eben an die falsche Adresse, aber mit richtigem ( meinem ) Namen.

Meine Frage ist, ist das eine korrekte Zustellung ?

Noch ein paar Angaben zur Zustelladresse.
Das war meine vorvorherige Adresse
Ich bin korrekt umgemeldet ( vorvorherige seit ca. 7 Jahren, die vorherige seit 2 Jahren )
Die Zustelladresse ist mit 1 Grad Verwandt mit mir....

Thx 4 answers

Mezza
 

look4free

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hatte ich so auch schon mal. deine 1.gradige verwandtschaft muss annahme verweigern oder auf den umschlag "verzogen" schreiben, denn der name am briefkasten stimmt ja wohl dann. das problem: der fragebogen zur sache geht dir dann trotzdem zu (nachfrage bei einwohnermeldeamt) und wichtige fristen gibt es für dich eh nicht, da das datum der anschuldigung schon gilt (du könntest auch ein jahr im ausland sein) -> damit verschieb sich nur alles in den sommer :( nimm deine schande hin und trete die strafe schnell an (fahrverbot), desto schneller sitzt du im sommer auf dem bike... ;)
 

de02533

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Fakt ist, dass die dir die Sache innerhalb von drei Monaten, gezählt vom Tag deines Vergehens, nachweisen müssen. Danach ist die Sache verjährt.

Du wirst das aber vermutlich durch "totschweigen" des Posteingangs seitens deiner Verwandten so nicht hinkriegen. Ich würde mit meinem Anwalt reden, inwieweit man diese Sache ausschlachten kann.
Dass sich so was lohnen kann, beweist MEIN aktueller Fall: +35 km/h am Berliner Ring - Verfahren diese Woche wg. "Verjährung" eingestellt...
 

socrates

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de02533 schrieb:
Fakt ist, dass die dir die Sache innerhalb von drei Monaten, gezählt vom Tag deines Vergehens, nachweisen müssen. Danach ist die Sache verjährt.

Das ist so nicht ganz richtig.
Fakt ist, dass sie innerhalb von drei Monaten Ermittlungsschritte durchgeführt haben müssen.
Dieses kann z.B. das Verlegen der Akte von einem Schreibtisch zum anderen sein.
Also wenn Du nach sechs Monaten nichts hörst, dann kannst Du davon ausgehen, daß Du nichts mehr hörst.
Soc.
 

de02533

Forenmitglied
socrates schrieb:
Fakt ist, dass sie innerhalb von drei Monaten Ermittlungsschritte durchgeführt haben müssen.
Dieses kann z.B. das Verlegen der Akte von einem Schreibtisch zum anderen sein.

Sorry, Soc, aber DAS ist Unfug. Siehe auch hier:

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

Die Frist kann sich allerdings durch "Behördenwillkür" verlängern, wenn die nämlich ihren staatlichen Geldeintreibern nachträglich eine "Bearbeitungsfrist" einräumen. Zitat:

In letzter Zeit häufen sich Klagen betroffener Autofahrer, die kurz nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Bußgeldbescheid erhalten und keinen Erfolg mit einem entsprechenden Widerspruch haben. Dazu eine Antwort aus dem AOL Forum "Recht und Rat":
Die Übersendung des Anhörungsbogens unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht. Ist vor Ablauf von 3 Monaten weder ein Bußgeldbescheid ergangen, noch öffentliche Klage erhoben, verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten tatsächlich auch in 3 Monaten. Allerdings ist man nach Ablauf der 3 Monate noch nicht "sauber". Die Gerichte billigen den Bußgeldstellen nämlich relativ lange Bearbeitungszeiträume zwischen der behördeninternen Anweisung, daß ein Bußgeldbescheid erteilt werden soll, und dessen tatsächlicher Ausfertigung und Versendung zu ([...] auch schon mal als "faktische Rückdatierung" des Bußgeldbescheids bezeichnet).

Es kann also nicht schaden, das Verfahren um 4 Monate zu schleppen.
 

socrates

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Hi de,
das meinte ich damit.
Man ist nach drei Monaten nicht auf der sicheren Seite.
Aber danke für den Link, der ist wirklich gut.
Soc.
 

Mezzanine

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Guten Abend

Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

So wie ich es sehe werde ich das wohl aussitzen müßen.
Also, warten bis ein Einschreiben ( an die falsche Adresse ) kommt und dann das ganze zurückschicken mit dem Hinweis, dass der Empfänger verzogen ist.

i.d.s.
Thx 4 help

Mezza
 
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