CH Zulassung für GPR Ghost

vapo

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Hallo, habe mir den GPR Ghost für meine Suzuki Gsr 600 K8 bei trenditaly bestellt und auch erhalten. Doch leider nur mit einem Italienischen Wisch.
Weiss jemand wo ich die CH-Zulassung bekomme?

Bin um jeden Tipp froh, denn will das Teil endlich mal montiern und hören... :bike:

Danke :D
 

Semmelbrot

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Aus dem alten Forum

Meines Wissens nach, gibt es keinen Importeur für den Ghost. Aber ich habe da etwas für dich:


Auszug aus den ASA-Richtlinien 2b für Abänderungen und Umbauten:

4.8.2.1. Für den Fahrzeugtyp genehmigte Austauschschalldämpfer und Austauschkatalysatoren
Als „für den Fahrzeugtyp genehmigt“ und damit als nicht melde- und prüfpflichtig gelten:
a) Auspuffanlagen und Katalysatoren, die auf der schweizerischen Typengenehmigung
des betreffenden Fahrzeuges aufgeführt sind;
b) Auspuffanlagen und Katalysatoren, für die eine schweizerische Typengenehmigung
(Typengenehmigung für Ersatzschalldämpferanlagen bzw. Ersatzkatalysatoren ge-
mäss Anhang 1 TGV) für den entsprechenden Fahrzeugtyp vorliegt;
c) Auspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp
gemäss Artikel 53 Absatz 3 VTS vorliegt;
d) Ersatzkatalysatoren, für die eine Genehmigung für den entsprechenden Fahrzeugtyp
gemäss der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 5 und 9 vorliegt;
e) Auspuffanlagen und Katalysatoren von Fahrzeugen, die von der Typengenehmigung
befreit wurden, wenn sie der auf der EG-Gesamt- oder Teilgenehmigung betreffend
Geräusch und Abgas aufgeführten Auspuffanlage bzw. nachweisbar der bei der
1. Inverkehrsetzung eingebauten Anlage entsprechen.
Auspuffanlagen nach den Buchstaben b, c und d gelten jedoch nur dann „als für den
Fahrzeugtyp genehmigt“, wenn das Fahrzeug, in das die Anlage eingebaut wurde, mit
einem in der Genehmigung für die Auspuffanlage aufgeführten Fahrzeugtyp vollständig
identisch ist. Der Lieferant der Anlage muss dies dem Käufer schriftlich bestätigen bzw.
die CH-Typengenehmigung muss mitgeführt werden.
Dies gilt nicht für Anlagen, die im Anhang zum TARGADATA (Button: „AT-Dämpfer/Kat“)
oder AUTODATA (F1: „AT-Dämpfer/Kat“) aufgeführt sind und der Originalanlage bezüg-
lich Abmessungen, Anordnung sowie Anzahl Schalldämpfer entsprechen.
Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen Fahrzeugtyp
die Anlage vorgesehen ist:
- Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe der schweize-
rischen Typengenehmigungsnummer;
- Motorkennzeichen;
- Nennleistung mit Drehzahl;
- Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. –katalysators;
- Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw. –katalysators;
- Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des Ersatzschalldämpfers bzw. –
katalysators;
Bei Fahrzeugen, die von der Typengenehmigung befreit sind, kann anstelle der schwei-
zerischen Fahrzeug-Typengenehmigungsnummer die Nummer der EG-Gesamtgeneh-
migung oder der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung betreffend Geräusch und Abgas für
den Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, angegeben werden.
Der Lieferant muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass dieses Dokument zu-
sammen mit dem Fahrzeugausweis stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Ver-
langen vorzuweisen ist.
Der Zulassungsbehörde ist auf Verlangen Einsicht in die Genehmigung für die Auspuf-
fanlage zu gewähren.

Wenn das Geräusch eines Fahrzeuges als störend oder lästig auffällt, ist eine Vorbei-
fahrtsmessung anzuordnen. Als Vorselektion kann eine Standmessung durchgeführt
werden. Dabei soll der Referenzwert auf Typengenehmigung (ohne Toleranz) nicht über-
schritten werden.

4.8.2.2 Nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
Das Anbringen von nicht für den Fahrzeugtyp genehmigten Auspuffanlagen ist melde-
und prüfpflichtig.
Ersatzschalldämpfer müssen gleich wirksam sein, wie die ursprünglich zugelassenen.

Bei „nicht für den Fahrzeugtyp genehmigten“ Auspuffanlagen ist die Einhaltung der Ge-
räusch- und Abgasvorschriften im Einzelfall wie folgt abzuklären:
a) Bei Auspuffanlagen, die bis auf die Kennzeichnung vollständig der Originalanlage
entsprechen, genügt in der Regel eine Geräusch-Standmessung. Eine zusätzliche
Abgasmessung ist nicht erforderlich;
b) Bei abweichenden Auspuffanlagen ist eine Geräusch-Vorbeifahrtsmessung erforder-
lich. Der massgebliche Grenzwert (individueller Geräuschwert des Fahrzeugtyps plus
Toleranz) muss eingehalten sein. Die Einhaltung der Abgasvorschriften ist zusätzlich
nachzuweisen.
Wenn das Geräusch eines Fahrzeuges als störend oder lästig auffällt, ist in jedem Fall
eine Geräuschmessung nach der Vorbeifahrtsmethode anzuordnen. Als Vorselektion
kann eine Standmessung durchgeführt werden. Dabei soll der Referenzwert auf Typen-
genehmigung (ohne Toleranz) nicht überschritten werden. Der massgebliche Grenzwert
(individueller Geräuschwert des Fahrzeugtyps plus Toleranz) muss bei der Vorbei-
fahrtsmessung eingehalten sein.
Wird eine Vorbeifahrtsmessung durchgeführt, ist gleichzeitig eine neue Standmessung
vorzunehmen und - wenn sich ein abweichender Wert ergibt - ist dieser im Fahrzeug-
ausweis als neuer Referenzwert einzutragen.

Kurz und knapp: Wenn du den Ghost noch fahren willst, dann darfst du eine Geräusch- und Emissionsmessung machen. Das habe ich selber mal gegooglet und es kam dabei raus, dass vor allem die Emissionsmessung sehr kostspielig ist.
 

Buuuh

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EnemyOne schrieb:
Sorry wenn ich das nu sagen muss, aber warum mach CH das so?

Es wäre auch zu einfach und man könnte kein geld machen, wenn man die E Nummern akzeptiert :sad:
Weil die Schweiz nicht in der EU ist und machen kann, was sie will? Warum akzeptiert kein Land ausser DL ABEs? Wenns hier Strassentauglich ist, wirds das woanders wohl auch sein, oder?

Ausserdem gehts hier drum, wie man das Teil in CH zugelassen kriegt und nicht wieso die Schweiz politisch/rechtlich irgendwas irgendwie macht.
 

Akhenubis

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Hmmm dachte der Gohst ist zugelassen. Ne besitze ihn nicht, hab mich aber mal bei meinem Mech erkundigt. Evtl. gehe ich demnächst mal vorbei, frage dann mal genau nach.




MFG akhenubis
 

Semmelbrot

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Meiner Erfahrung nach kannst du nicht jedem Mech was Umbauten betrifft vertrauen. Der Mech meines Freundes meinte, er müsse die Hebel nicht eintragen. In den Richtlinien 2b für Abänderungen und Umbauten an Motorrädern steht aber eindeutig, dass Hebel prüf- und meldepflichtig sind und mit einer Eignungserklärung eingetragen werden müssen. Ich habe für den LSL Streetbar eine Eignungserklärung für 20 Kröten kaufen müssen.
Ich empfehle jedem Schweizer die asa Richtlinien zu erwerben. Dann weiss derjenige haargenau, was er für den Umbau XY haben muss. Wenn jemand die 12 Franken nicht über, einfach melden. ;)
 

Magic

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Eine G.P.R. GHOST in der Schweiz zugelassen zu bekommen ist m.M. nach so gut wie Unmöglich..

Die lieben Schwitzer, fahren da ne ganz eigene Schiene & sind leider ein sehr Motorradfahrer unfreundliches Land,
da ist leider so gut wie alles Verboten..

Europäische ABS`s/"e-Nr.`n" gelten nicht in der Schweiz, höchsten`s die "e14" = e-Nr. Schweiz..

Selbst wenn Du es irgendwie schaffen solltest & Du dann einem "Kontrollorgan" auffällst, können die
(siehe Semmelbrot Beitrag # 2. )
"Wenn das Geräusch eines Fahrzeuges als störend oder lästig auffällt, ist eine Vorbeifahrtsmessung anzuordnen.
Als Vorselektion kann eine Standmessung durchgeführt werden. Dabei soll der Referenzwert auf Typengenehmigung
(ohne Toleranz) nicht überschritten werden."

& spätestens das wird mit dem Ghost so seine Probleme machen.. RÖHRrrr... :shock:

So wie Semmelbrot schreibt, ne Zulassung/Eintragung für bestimmtes Zubehör/Anbauteile zu bekommen,
ist wie der sprichwörtliche "Gang nach Canossa", eine Zeit-/Geld-& Nervenaufreibende Sache ... :sick:
.. die selten von Erfolg gekrönt ist..!

Ein Freund ist aus Beruflichen Gründen & der Liebe wegen in die Schweiz gezogen & wollt sein sehr schön
& aufwendig umgebautes Bike mitnehmen & dort zulassen.. (Hier in Deutschland war ALLES eingetragen)
Die Anmeldung in der Schweiz stellte sich als ein Ding der Unmöglichkeit heraus, hatte es dann auf Seine
Schwester Angemeldet & fuhr so (mit Deutscher Nr./Zulassung) weiter..

Schätze mit nem anderen ESD haste da mehr Chancen, google halt mal bisserl...

Schau mal ein Beitrag zur Sache aus dem "alten Forum"..

Oder schau mal HIER..

Viel Glück, aber wie g`sagt, das wird wahrsch. nix werden...
Erkundig Dich lieber (schnell) genau, dann kannste den Pott noch ohne Probleme zurückgeben..

Gruß Matscke.. :wink:
 

Relaxed

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Hallo...

Seitdem ich im alten Forum geschrieben habe, dass mir kein Importeur für den Ghost bekannt ist hat sich einiges geändert.
Letztes Jahr habe ich mir im Forum einen Ghost gekauft mit schweizer Beiblatt. Jedoch war das Beiblatt für eine ungedrosselte Maschine...und habe ich eine gedrosselte. Habe mich dann mit dem Importeur/Beiblatt-Aussteller in Verbindung gesetzt und der sagte mir er könne nur Beiblätter für ungedrosselte Maschinen ausstellen/verkaufen... :fuck:

So kam es, dass ich den Ghost wieder auf eBay versteigerte ... :sad:

Nun zum wichtigen Teil:

Die Importeur-Firma heisst Technopolymer SA
http://www.technopolymer.ch/
office@technopolymer.ch

Es ist eine Italienisch-sprechende Firma...du kannst jedoch auch auf Deutsch schreiben.
Das Beiblatt kostet aber satte CHF 100.- !


Gruss Relaxed
 

Semmelbrot

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100 Franken für ein Beiblatt geht aber noch. Je nach Marke und Importeur legst du gut und gerne mal 250 Franken auf den Tisch. Für einen blöden Wisch. ;)

Gut zu wissen, dass auch der Ghost erlaubt ist. Wenn ich mal Lust habe, die Yoshis zu wechseln.
 

vapo

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:bravo: :bravo: :bravo: Danke, Danke, Danke für die schnellen und kompetenten Antworten
Habe jetzt mal Technopolymer SA eine freundliche E-mail geschrieben, jetzt heisst es abwarten und hoffen..... :hechel:
Melde mich wenn es News gibt.
 

vapo

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Hallo es gibt News....gute News :yippie: :yippie: :yippie:

Habe per E-mail eine Anfrage an Technopolymer SA gesendet und Heute kam die Antwort.

Ich musste lediglich die Italienische Bewilligung und eine Kopie des Fahrzeugausweises senden und nun ist der Wisch per Nachnahme unterwegs zu mir :hechel:
Kosten tut das ganze 100.- Fr. was es mir auf jeden Fall wert ist :D

Hier noch die E-mail Adresse von dem netten Herrn der Technopolymer SA mit dem ich Kontakt hatte.

robert.maier@technopolymer.ch der spricht nämlich Deutsch........ oder er schreibt jedenfalls auf Deutsch.

So dann heisst es noch kurz Warten :sick: :sick: :sick: montieren :wink: :wink: :wink: Vorführen :fuck: :fuck: :fuck: und dann hoffentlich entlich :bike: :bike: :bike:


Melde mich dann nochmals wie beim Amtlichen Vorzeigetermin gelaufen ist. :fuck:
 

Semmelbrot

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Eintragen? Reicht der Wisch nicht aus, um da um die Eintragung rumzukommen? Weil dann kannst du noch mal ~100 Eier dazurechnen. Jedenfalls bei der MFK im Kt. Solothurn 50.- für neuen Fahrzeugausweis und 50.- für die Prüfung bei technischen Änderungen.
 

vapo

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Es giebt gute News, habe meine Gsr mit dem Ghost letzte Woche vorgeführt ( MFK ) und bin durch gekommen :yippie: :yippie: :yippie:
Der Prüfer meinte zwar das es wohl besser sei wieder den orginalen Auspuff drunter zu machen, dah ich mit dem Ghost sicherlich in jeder Kontrolle aufgehalten werde, aber das ist mir Egal, er ist ja jetzt eingetragen.

Also, ich röhr mal abb, bischen krach machen....... :bike: :bike: :bike:
 
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