Eine G.P.R. GHOST in der Schweiz zugelassen zu bekommen ist m.M. nach so gut wie Unmöglich..
Die lieben Schwitzer, fahren da ne ganz eigene Schiene & sind leider ein sehr Motorradfahrer unfreundliches Land,
da ist leider so gut wie alles Verboten..
Europäische ABS`s/"e-Nr.`n" gelten nicht in der Schweiz, höchsten`s die "e14" = e-Nr. Schweiz..
Selbst wenn Du es irgendwie schaffen solltest & Du dann einem "Kontrollorgan" auffällst, können die
(siehe Semmelbrot Beitrag # 2. )
"Wenn das Geräusch eines Fahrzeuges als störend oder lästig auffällt, ist eine Vorbeifahrtsmessung anzuordnen.
Als Vorselektion kann eine Standmessung durchgeführt werden. Dabei soll der Referenzwert auf Typengenehmigung
(ohne Toleranz) nicht überschritten werden."
& spätestens das wird mit dem Ghost so seine Probleme machen.. RÖHRrrr... :shock:
So wie Semmelbrot schreibt, ne Zulassung/Eintragung für bestimmtes Zubehör/Anbauteile zu bekommen,
ist wie der sprichwörtliche "Gang nach Canossa", eine Zeit-/Geld-& Nervenaufreibende Sache ...
.. die selten von Erfolg gekrönt ist..!
Ein Freund ist aus Beruflichen Gründen & der Liebe wegen in die Schweiz gezogen & wollt sein sehr schön
& aufwendig umgebautes Bike mitnehmen & dort zulassen.. (Hier in Deutschland war ALLES eingetragen)
Die Anmeldung in der Schweiz stellte sich als ein Ding der Unmöglichkeit heraus, hatte es dann auf Seine
Schwester Angemeldet & fuhr so (mit Deutscher Nr./Zulassung) weiter..
Schätze mit nem anderen ESD haste da mehr Chancen, google halt mal bisserl...
Schau mal ein Beitrag zur Sache aus dem
"alten Forum"..
Oder schau mal
HIER..
Viel Glück, aber wie g`sagt, das wird wahrsch. nix werden...
Erkundig Dich lieber (schnell) genau, dann kannste den Pott noch ohne Probleme zurückgeben..
Gruß Matscke.. :wink: