Ellipsoid-Scheinwerfer --> TÜV

Eisenschwein

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malle187

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Sofern du einen Scheinwerfer mit e-Nummer verbaut hast, muss der doch gar nicht eingetragen werden?
Würde mir da eher um die Verkleidung/Kanzel Gedanken machen.

Sieht aber gut aus! Kannst du mal bitte Bilder von der Befestigung des Scheinwerfers zeigen?
 

schwager

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Laut Artikelbeschreibung hat der Scheinwerfer keine Standlicht Funktion.
 

gsxr1000k5lkm

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Für die Eintragung ist es wichtig, dass eine e-Nr. vorhanden ist, welche die Zulassung als Scheinwerfer für Abblend-/Fernlicht aufzeigt (nicht als Nebelscheinwerfer).
Desweiteren sollte es möglich sein, den Scheinwerfer einzustellen. Sind diese Vorraussetzungen gegeben, gibt es bei der Abnahme keine Probleme. Wenn noch ein Standlicht gebraucht wird, einfach in die Verkleidung einsetzen.
 

Eisenschwein

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Genauso läuft es - Standlicht wird als LED noch nachgerüstet; der Scheinwerfer hat die passenden E-Nummern, aber trotzdem habe ich sowohl von Karl als auch von einem anderen Mopedhändler gesagt bekommen, dass es da Probleme trotz E-Nummer geben kann (mir ist aber schleierhaft, warum).
Die Kanzel ist komplett Serie, nur der Scheinwerferausschnitt ist mit ABS -Material zugeschweißt - da sehe ich weniger Probleme, da Originalteil.
Die Höheneinstellung ist easy - alles Original; ich habe die Scheibe des alten Scheinwerfers vom Gehäuse getrennt, das Gehäuse ausgeräumt und ein Blech an alle 4 Einstellgewinde geschraubt; Jetzt kann man mit der Originaleinstellern den Scheinwerfer einstellen (Der Ellipsoid-Scheinwerfer ist an dem Blech befestigt).
Ich hoffe daher, dass ich es irgendwie eingetragen bekomme - mir gefällt es...
 

malle187

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Laut Artikelbeschreibung hat der Scheinwerfer keine Standlicht Funktion.

Klar, soweit mir bekannt ist Standlicht ja Pflicht. Hat ja aber nix mit dem Scheinwerfer selbst zu tun.

Sofern die Teile eine E-Nummer haben, besteht doch keine Notwendigkeit für eine Eintragung, oder?
Natürlich muss die Verstellbarkeit usw. gegeben sein, dennoch heißt E-Nr doch eigentlich = eintragungsfrei?

Da ich im Moment selbst mit einem ähnlichen Umbau liebäugel bitte ich um Aufklärung, warum man so einen E-Nr Scheinwerfer eintragen lassen muss?
 

Eisenschwein

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Das Problem scheint zu sein, dass die TÜV-Prüfer wohl immer mehr dazu übergehen nur Teile zu akzeptieren, die speziell für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind; Bei dem Scheinwerfer ist es halt so, dass ich eine saubere TÜV-Abnahme haben wollte, um Diskussionen auf der Straße komplett aus dem Weg zu gehen.
Ich sehe das grundsätzlich wie Du, will aber nicht im dümmsten Fall ohne Versicherungsschutz stehen, wenn mal was passiert :5blindfold:
 
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schwager

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Klar, soweit mir bekannt ist Standlicht ja Pflicht. Hat ja aber nix mit dem Scheinwerfer selbst zu tun.

Sofern die Teile eine E-Nummer haben, besteht doch keine Notwendigkeit für eine Eintragung, oder?
Natürlich muss die Verstellbarkeit usw. gegeben sein, dennoch heißt E-Nr doch eigentlich = eintragungsfrei?

Da ich im Moment selbst mit einem ähnlichen Umbau liebäugel bitte ich um Aufklärung, warum man so einen E-Nr Scheinwerfer eintragen lassen muss?

Wenn der originale Scheinwerfer gegen einen anderen Scheinwerfer getauscht wird und der neue Scheinwerfer kein Standlicht hat, so gibt das bestimmt Probleme.

Ich finde es zwar auch doof aber es ist leider nunmal so.

Ich glaube auch...das Standlicht wird nur bei der HU angeschaltet.:icon_lol:
 

gorgoroth1

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Ich hab das schon lange so, hatte aber damit noch nie Probleme. Weder beim TÜV noch bei den Cops.
Allerdings ist das Licht viel schlechter als der orginale Scheinwerfer (trotz Bi-Xenon)
20150706_165544.jpg
 

Eisenschwein

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Sieht auch gut aus - ich werde es einfach versuchen...
 

Eisenschwein

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So - TÜV ist gemacht.
War gar kein Ding; er hat sich die Lampe kurz angeguckt - als er die E-Nummer gefunden hat war alles roger.
Aber knapp 180,-- für die ganzen Eintragungen - schon heftig...

Aber jetzt ist alles safe!
Ride on...
 
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