Fahreignungsregister (FAER) - ab 01.05.2014

Goliath

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Hier geht es weiter aus dem Thread: Reform des Punktesystems in Flensburg
Am 1. Mai 2014 wurde aus dem "Verkehrszentralregister" das "Fahreignungsregister" (FAER) mit einem neuen Punktesystem.

Was änderte sich?
Das neue Punktesystem endet bei 8 Punkten – mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.


Wofür bekomme ich wie viel Punkte?
Bei Verstößen wird unterschieden nach:

Bildschirmfoto 2014-05-13 um 12.33.30.png


Ermahnung, Verwarnung und Fahreignungsseminar

Im Fahreignungs-Bewertungssystem gibt es als Maßnahmen die "Ermahnung" (4 oder 5 Punkte) und die "Verwarnung" (6 oder 7 Punkte), bei der jeweils auf das Fahreignungsseminar hingewiesen wird.

Ab der "Ermahnung" wird der Verkehrsteilnehmer beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert. Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminarsauf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Jede einzelne Tat verfällt nach ihrer Tilgungsfrist. Diese beträgt für

  • Ein-Punkte-Verstöße 2,5 Jahre
  • Zwei-Punkte-Verstöße 5 Jahre
  • Drei-Punkte-Verstöße 10 Jahre
Bei der Überführung der bisherigen Punkte aus dem Verkehrszentralregister in das neue Fahreignungsregister wird niemand besser oder schlechter gestellt. Die Tilgung der „alten“ Punkte, die bis zum 30.04.2014 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, richtet sich für die Dauer von fünf Jahren noch nach altem Recht. Das bedeutet, dass die alten Fristen und insbesondere die bereits ausgelösten Tilgungshemmungen in dieser Zeit weiterlaufen. Nach diesen fünf Jahren sind alle alten Punkte für Ordnungswidrigkeiten und für die meisten Straftaten getilgt.

Bildschirmfoto 2014-05-13 um 12.33.42.png

Wie werden die bisherigen Punkte in das neue System umgerechnet?

Bildschirmfoto 2014-05-13 um 12.33.50.png



Punkte erst ab 60,- Euro

Die Obergrenze für Verwarnungen wurde von 35 Euro auf 55 Euro erhöht. Ein Punkteeintrag in das Fahreignungsregister erfolgt ab einem Bußgeld von 60 Euro. Diese Regelungen und das geänderte Punktesystem von Verkehrsverstößen werden ab 1. Mai 2014 im neuen „Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog“ berücksichtigt.


Das sollte anhand der Graphiken einen leicht verständlichen Informationsumfang darstellen.
Glücklich bin ich persönlich nicht mit dem Mist. Denn für Mist, wo es früher einen Punkt für gab, gibt es heute genauso einen Punkt. Das Dingen zielt geradewegs auf die ab, die "mal" wirklich nur "etwas" zu flink unterwegs sind.. und soll diese von der Straße ziehen. Dafür gab es damals wie heute "nur einen" Punkt..., nur heute kriegste bei Acht Verstößen die Karte gelocht.

In Diskussionsrunden wurde offensiv von großen Firmen mit Außendienstmitarbeitern dagegen gewettert, dass Außendienstmitarbeiter "langsamer" als erlaubt fahren sollen -> das führt übrigens zwangsläufig zu künstlichen Staus, zuzüglich zu denen, die aktuell sowieso aufgrund der desolaten Infrastruktur inkl. Brückenchaos gegeben sind.

Ich bin echt froh, dass ich außerhalb der Rushhour Dienstbeginn habe..., in diesem Sinne!
Kopf hoch! :)
 

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Es bleibt also im Prinzip alles beim Alten, die Bußgelder füllen etatmässig vorgeplant das Staatssäckel und diejenigen die es als letztes Glied der Kette eintreiben müssen, stehen für den Unsinn gerade.....
 
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