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Mal ne technische Frage an die Rechtsexperten hier.
Ne Bekannte von mir macht gerade den Mopedschein (A beschränkt, bald A2, also momentan 34Ps) und hätte heute eigentlich praktische Prüfung gehabt.
Die wurde aber 2 Stunden vorher vom Prüfer abgesagt, weil dem das Wetter zu heikel war. An sich kein Problem, zum Wochenende solls schön werden, und Freitag wär wieder Prufungstag. Nu muss die Dame aber scheinbar zwei Wochen Meldefrist wie nach einer vergeigten Prüfung abwarten, bis sie wieder antreten darf. Wer weiß wie dann das Wetter ist, und wenns blöd läuft gibts dieses Jahr dann kein Deckel mehr. Wenn sie aber bis Januar die Prüfung nicht bestanden hat muss sie in zwei Jahren nochmal ne Prüfung für die offene Pappe machen (was ein Schwachsinn), und das will bekanntlich kein Mensch.
Weiß einer von Euch von ner rechtlichen Grundlage für die zwei Wochen Frist?
Hab schon Tante Google befragt, die weiß aber nur Mist, der Fahrlehrer gibt sich machtlos (der hat aber eh kein Bock)...
Ne Bekannte von mir macht gerade den Mopedschein (A beschränkt, bald A2, also momentan 34Ps) und hätte heute eigentlich praktische Prüfung gehabt.
Die wurde aber 2 Stunden vorher vom Prüfer abgesagt, weil dem das Wetter zu heikel war. An sich kein Problem, zum Wochenende solls schön werden, und Freitag wär wieder Prufungstag. Nu muss die Dame aber scheinbar zwei Wochen Meldefrist wie nach einer vergeigten Prüfung abwarten, bis sie wieder antreten darf. Wer weiß wie dann das Wetter ist, und wenns blöd läuft gibts dieses Jahr dann kein Deckel mehr. Wenn sie aber bis Januar die Prüfung nicht bestanden hat muss sie in zwei Jahren nochmal ne Prüfung für die offene Pappe machen (was ein Schwachsinn), und das will bekanntlich kein Mensch.
Weiß einer von Euch von ner rechtlichen Grundlage für die zwei Wochen Frist?
Hab schon Tante Google befragt, die weiß aber nur Mist, der Fahrlehrer gibt sich machtlos (der hat aber eh kein Bock)...