Fahrsicherheitstraining vs. Haftung!

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 1373
  • Erstellt am
G

Gelöschtes Mitglied 1373

Guest
Ein Urteil, welches Haftungsausschlüße unter den Teilnehmern betraf:

Quelle:
http://de.cars.yahoo.com/11052011/422/f ... aftun.html

Bei Fahrsicherheitstraining kein genereller Haftungsausschluss

Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadenersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnimmt.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil (Az: 12 U 1529/09) des Oberlandesgerichts in Koblenz hervor, über das der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichtet.

Ein Motorradfahrer hatte bei einem Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring durch das Verschulden eines anderen Teilnehmers einen Unfall erlitten und klagte auf rund 7.000 Euro für Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Kläger hatte vor dem Training die Regel des Veranstalters unterzeichnet, nach der jeder Teilnehmer auf eigene Gefahr teilnehme und Schadensersatzansprüche an den Veranstalter ausgeschlossen seien. Die Teilnehmer sollten aber, auch das war eine Bedingung, für Personen- und Sachschäden Dritter haften, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

In seiner Urteilsbegründung führte das OLG Koblenz aus, dass zwischen den Teilnehmern weder ein stillschweigender noch ein ausdrücklicher Haftungsausschluss angenommen werden könne. Es habe sich nicht um eine Rennveranstaltung gehandelt, bei der mit einem Haftungsausschluss gerechnet werden müsse, sondern um ein Fahrsicherheitstraining. Das diene nicht dem Training für Hochgeschwindigkeiten, sondern der Verbesserung des Fahrverhaltens. Auch eine ausdrückliche Haftungsbeschränkung in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters sei nicht anzunehmen, weil die Haftung der Teilnehmer untereinander nicht eindeutig ausgeschlossen oder beschränkt wurde. Die Teilnahmebedingungen regelten lediglich die Beziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer und nicht die Haftung der Teilnehmer untereinander.

Die Beweisaufnahme vor dem OLG-Senat ergab, dass der andere Motorradfahrer den Unfall verursacht hatte. Der Beklagte habe, so die Richter, seine Fahrweise nicht den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Zwar gelte die Straßenverkehrsordnung nicht, da der Nürburgring für den öffentlichen Verkehr nicht geöffnet ist. Dennoch seien die Fahrer einander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet. Der Beklagte habe dagegen verstoßen, als er in die Fahrlinie des Klägers fuhr, teilt das OLG Koblenz mit.
 

Magic

Bekannter User
Reaktionen
24
Punkte
38
Alter
54
Ort
München
Hi Non Cherie,

TOP = :thumbup:
So was hört man gern..!

Gruß Doc M. .. :wink:
 

SKL

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Bike
andere
Hab mal mit dem Auto so ein Training mitgemacht und hatte da auch Schiss, dass mir da einer reinfährt. Da war so ein Testosteronprol in meiner Gruppe, der musste das ja unbedingt zu ner Rennveranstaltung machen... Daher gut, sowas zu lesen. Werden diese Deppen also doch zur Rechenschaft gezogen, wenn sie einem das beste Stück zerdeppern.
 

SKL

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Bike
andere
Danke, Chefin - ich glaub jetzt trau ich mich mal wieder so ein Training machen. Hatte immer Angst um's heilige Blechle :D
 
G

Gelöschtes Mitglied 1373

Guest
:D ... quasi alles abgesegnet ... :D

c84377238e4804834832db6adf3bd35e.jpg


Chefin? Kenn ich keine :dontknow: :flucht: !
 
Oben