Forensatzung

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Gelöschte Mitglieder 2995

Guest
Ein paar Worte vorab:

Vergesst bitte niemals, dass hier auf der anderen Seite immer ein Mensch sitzt, auch wenn Ihr ihn nicht sehen könnt. Ihr schreibt zu Menschen, nicht zu virtuellen - und damit real nicht existierenden - Objekten. Schreibt so, dass man Euch versteht, dass man einschätzen kann, was und vor allem wie Ihr es mitteilen wollt. Eine nonverbale Kommunikation in einem Forum ist recht schwierig und Missverständnisse sind damit im Grunde schon vorprogrammiert. Was Ihr nicht schreibt oder nicht klar zum Ausdruck bringt, kann Euer Gegenüber nicht wissen.


Forensatzung

§ 1 (Geltungsbereich)

(1) Diese Satzung gilt für sämtliche hier einzusehenden Foren und Bereiche. Sie findet keine Anwendung außerhalb der genannten Bereiche. Es sind Foren der folgenden Unterkategorien betroffen:

1. Empfangshalle
2. GSX-R 1000 Technik und Tuning
3. Racing
4. Benzingespräche
5. Treffen, Veranstaltungen und Termine
6. Kleinanzeigen
7. Off Topic

(2) Die Satzung regelt die Verhaltensweise für die o.g. Foren, sowie die Rechte und Pflichten eines jeden Users, der sich in den o.g. Foren aktiv beteiligt.


§ 2 (Allgemeines)

(1) Die in § 1 genannten Foren werden betrieben von Karl Ensmann, Richard-Zanders-Str.8 in 51465 Bergisch Gladbach

(2) Der Betreiber stellt die Foren der Allgemeinheit zum Austausch von Informationen im Sinne dieser Satzung unentgeltlich zur Verfügung.


§ 3 (User und Anmeldung)

(1) Jedermann kann sich aktiv an den in den Foren gestellten Beiträgen beteiligen oder neue Beiträge verfassen, sofern er als berechtigter User dem Betreiber durch eine Anmeldung bekannt ist.

(2) Für die Anmeldung muss dem Betreiber sowohl ein frei wählbarer 'Nickname' als auch eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Der User erhält durch seine Anmeldung ein Passwort an seine E-Mail-Adresse, welches er nach seinem ersten Login den eigenen Bedürfnissen nach anpassen kann.

(3) User haben Hinweisen von Moderatoren und Administratoren Folge zu leisten.


§ 4 (Moderatoren)

(1) Moderatoren sind User, die für die Durchsetzung dieser Satzung verantwortlich sind.

(2) Die Moderatoren werden durch Administratoren bestellt. Sie handeln im Auftrag des Betreibers.

(3) Moderatoren haben Hinweisen von Administratoren und dem Betreiber Folge zu leisten. Hinweise sowie Anfragen von Usern müssen von den Moderatoren in ihren Entscheidungen berücksichtigt werden.


§ 5 (Administratoren)

(1) Administratoren sind User, die Moderatoren in der korrekten Durchsetzung der Satzung überprüfen und unterstützen. Es müssen mindestens zwei Administratoren das gesamte Forum betreuen. Die maximale Anzahl an Administratoren darf drei nicht überschreiten.

(2) Administratoren werden vom Betreiber bestellt.

(3) Administratoren sind in Ihren Entscheidungen im Sinne dieser Satzung nur Ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet.


§ 6 (Foren)

(1) Jedem Forum muss mindestens ein Moderator zugeteilt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Betrieb dieses Forum bis auf weiteres einzustellen.

(2) Jedes Forum hat ein seinem Namen zu entnehmenden Überthema. In jedem Forum dürfen nur Mitteilungen (Themen, Threads) veröffentlicht werden, die zu dem entsprechenden Forenthema passen. Bei Zuwiderhandlung kann der Beitrag von einem, dem entsprechenden Forum zugeteilten Moderator, entweder in ein anderes dem Thema des dem 'Thread' entsprechenden Forums verschoben oder nach Wahl auch geschlossen werden.

(3) Für Mitteilungen (Posts, Beiträge), die in einzelnen 'Threads' veröffentlicht werden gilt das unter (2) Gesagte entsprechend.

(4) In allen Foren dürfen folgende Inhalte nicht veröffentlicht werden:

a. Warez, illegale Downloads, Inhalte mit geschützten Inhalten (Marken- oder Copyright-Schutz)
b. Werbung jeglicher Art, mit Ausnahme der in (5) genannten Reglung
c. Beleidigungen oder Verleumdungen einzelner Personen oder Personengruppen
d. Inhalte mit volksverhetzendem, antisemitischem oder pornographischen Charakter
e. Hinweise darauf, wo das unter a), b), und d) Aufgeführte gefunden werden kann (Links).

(5) Gewerbliche Werbung oder das Anbieten von Waren ist Usern nur gestattet, soweit ihnen dies ausdrücklich genehmigt worden ist. Ein Antrag hierzu ist bei den Administratoren oder Moderatoren zu stellen. Es gelten hierbei die Regeln für Gewerbetreibende. Ein Anspruch auf eine positive Entscheidung über den Antrag besteht nicht.

(5) Bei Verstößen gegen das unter (4) Genannte kann die mit dem Verstoß behaftete Nachricht von einem Moderator des betroffenen Forums editiert oder gelöscht werden. Sollte ein veröffentlichtes Thema (Thread) gegen das unter (4) Genannte verstoßen, so kann dieses ohne weiteren Hinweis gelöscht werden.

(6) User, die unter (4) aufgeführte Inhalte veröffentlichen, werden von der entsprechenden unter (5) aufgeführten Vorgehensweise mit Hinweis auf diese Satzung informiert, und erhalten eine Abmahnung (Verwarnung in Form einer gelben Karte). Sollten an einen User mehr als zwei Verwarnungen ausgesprochen werden müssen, entscheiden die Moderatoren und Administratoren gemeinsam, wie im Einzelfall zu verfahren ist (Accountsperrung zeitlich begrenzt oder auf Dauer). Sofern eine besondere Härte eines Verstoßes vorliegt, wird sowohl sein Nickname als auch seine E-Mail-Adresse von der weiteren Teilnahme am Forum ausgeschlossen (Accountsperrung, rote Karte), die Entscheidung hierüber treffen Administratoren und Moderatoren gemeinsam. Bei extremen Härtefällen behält sich der Betreiber das Recht vor, juristisch gegen den regelwidrig handelnden Benutzer vorzugehen.

(7) Für den Fall einer Accountsperrung eines Benutzers liegt es im Ermessen des Betreibers / der Administratoren, erneute Anmeldungen dieses Benutzers ohne Angabe von Gründen erneut zu sperren oder nicht frei zu schalten (Umgehungsgefahr).


§ 7 (Kompetenzüberschreitung)

(1) Sollten Moderatoren die ihnen in dieser Satzung zugewiesenen Kompetenzen überschreiten, so können sie auf Antrag von der weiteren Ausführung ihres Amtes entbunden werden.

(2) Ein entsprechender Antrag muss einem Administrator gegenüber dargestellt werden.

(3) Die Prüfung eines solchen Antrages sowie dessen mögliche Durchsetzung obliegen den Administratoren im Kollektiv.

(4) Sollten Administratoren die ihnen in dieser Satzung zugewiesenen Kompetenzen überschreiten, so können sie vom Betreiber von ihrer weiteren Tätigkeit entbunden werden.


§ 8 (Schlussbestimmungen)

(1) Zur Auslegung von Streitständen, die sich im Rahmen dieser Satzung ergeben, sind lediglich die Administratoren im Kollektiv berechtigt. Moderatoren können zur Entscheidungsfindung hinzugezogen werden.

(2) Sollte diese Satzung Änderung / Erweiterungen erfahren müssen, so sind entsprechende Vorschläge den Administratoren mitzuteilen. Der Betreiber entscheidet im Kollektiv mit den Administratoren und Moderatoren über eine Änderung / Erweiterung dieser Satzung.

(3) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
 
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