Gelasert in Tirol...

Mogwai

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Joah, gestern kam dann doch noch Post von der ersten Ausfahrt dieses Jahr zu den Nachbarn... :boing

Heute gings an den Anwalt des Vertrauens, über die aktuelle Entwicklung werde ich hier laufend gerne berichten...

Derzeitiger Status ist, dass lt. telefonischer unverbindlicher Anfrage die Geldstrafe eher im oberen Bereich des dafür vorgesehenen Strafrahmens von 150 - 2180 :crazyeyes: Euronen ausfallen wird. Ein Fahrverbot würde es dafür auch geben, allerdings nur gültig in Österreich...

Mal bitte ganz feste Daumen drücken, dass des gut ausgeht! Für brauchbare Tipps gerne ne PN an mich, vielen Dank dafür!
 

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BT012SS†

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Heißt auf Deutsch du bist min. 199km/h gefahren? :kopfkratz
 

Goliath

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Das lese ich da auch so raus.

Ich drück dem Piloten und seinem Advokaten die Daumen und bin auf detailierte Statusberichte gespannt!
 

Mogwai

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Hab nicht gesagt dass ich des war, des is nem Spezl von mir passiert.

@Karl: Meßergebnis lt. persönlicher Einsichtnahme der Radarpistole durch meinen Spezl waren 205km/h. Bei der Geschwindigkeit bewegt man sich glaub ich mit ca. 57m pro Sekunde. Jetzt bleibt erstmal abzuwarten, ob es überhaupt möglich war bei dieser Geschwindigkeit vor dem Kontrollpunkt zum stehen zu kommen ohne ne Asphaltbruchlandung hinzulegen...
 

Mogwai

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@Goliath
Deine Infos hier im Forum zum Thema Laserpistole bzw. Geschwindigkeit schätzen haben scho a bissal was ergeben, was noch interessant wäre:

Wie sieht dass in der Praxis denn bei zwei versetzt hintereinander fahrenden Moppeds hinsichtlich der Erfassung des richtigen Fahrzeugs aus? Das Internet erzählt hier was von Streuungen im Bereich von 2,50m und mehr bei Entfernungen über 300 Meter. Das heißt grundsätzlich ja erssma nix, aber wie kann in solchen Fällen sichergestellt werden, dass nur ein Fahrzeug erfasst wird und das Messergebnis korrekt ist? Danke schonmal für ne kurze Info!
 

Goliath

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Hi,

ich kann dir keine verbindlichen infos geben, denn ich kenne die Bestimmungen nur für NRW.
Polizei ist Ländersache, und in diesem Fall ist es sogar noch nicht mal mehr die BRD, nach deren Rechtssprechung entschieden wird.

Wirklich verbindliche Infos kann dem Tiefflieger nur sein Anwalt nach erfolgter Akteneinsicht geben, denn dort sind dann alle notwendigen Daten erfasst wie:

Standort der Messbeamten,
Fahrtrichtung,
BEsonderheiten,
Einmesspunkte - und Ausmesspunkte,
Eichung der Geräte,
Qualifikation zur Nutzung der Geräte,
lückenlose fehlerfreie Messprotokolle,
alle Unterschriften, usw. usf.

Oftmals gehen Verfahren kaputt, weil manche Verwaltungsvorschriften nicht beachtet und protokolliert wurden.
Die Streuung hängt mit den Geräten zusammen und wir können in NRW problemlos auf 500 Meter fischen, die Autobahn sogar im Kilometerbereich (ja, mir tuts auch weh ..)

Unterm Strich:

Gang zum Anwalt, wer auch immer dein Bike fuhr, du hast natürlich nicht drauf gesessen..., Biker sind halt so, dass man an der Jausenstation auch mal andere Bikes probefährt und der Penner hat dir nix von der ausgelösten Blitze erzählt..., die gefahrene Kombi, wenn ihr die auch an der Station gewechselst haben solltet ;), würde ich dann übrigens eine Zeit lang bei Bekannten lagern, da für manche Bußgeldverfahren auch schon Hausbesuche erfolgten.

Kopf hoch und schlau sein.
 

Mogwai

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Vielen Dank für die Infos, da sind absolut brauchbare Ansätze dabei :thumbup:
Auch wenn mein Spezl des mit den 500 Metern und mehr nicht freuen wird :cry4tw Das mit Bike getauscht und Lederkombi wechseln funzt leider nicht, weil des ne ambulante Versorgung war, also nur Pistole - kein Foto & dann direkt ab an die rechte Seite + persönliches Kennenlernen :)

Also wird mein Companero Deinen Rat befolgen: Kopf hoch und schlau sein!

Achja, wenn die bösen Deutschen im Ausland des groben Unfugs verdächtigt werden und des auch noch Guinnessbuch-mäßig, landet des selbstverständlich in der Presse: Tourist Trophy 2011 in Tirol
 

tom

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Mogwai schrieb:
Achja, wenn die bösen Deutschen im Ausland des groben Unfugs verdächtigt werden und des auch noch Guinnessbuch-mäßig, landet des selbstverständlich in der Presse: Tourist Trophy 2011 in Tirol

...naja will ja nicht klugscheißen - aber mal abgesehen davon, dass jeder weiß, dass man auf den verbindungen in ö langsam fährt, sind 105 zu schnell schon eine ansage und somit eine pressemeldung wert. :erster
soviel schlau wird dein spezl nicht sein können, persönliches kennenlernen ist natürlich schlecht. die schreiben ihn an, wenn er blöd tut, geht es an das zuständige la und dann kannst du mit richtig ärger rechnen...

somit wäre "schlau" sicher zahlen und maul halten.
 

Warmduscher

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also ich halte es immer noch für sehr fragwürdig ein moped bei der geschwindigkeit sauber zu lasern..auto lasse ich mir ja noch gefallen, da man ja nur endlich platz auf der strasse hat..aber mit dem moepd fährt doch keiner wie an der schnur gezogen..zu nem spezialisierten verkehrsanwalt..der soll eine akteneinsicht machen und dann sieht man weiter ob man lieber zahlt oder es darauf ankommen lässt..
 

goebelmeier

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Wenn das Gerät auf 500 m eine Streuung von 1,5 oder 2 m hat, ist das völlig egal, wie groß das Fahrzeug ist. Da wird ein LKW genauso gemessen, wie ein Fahrrad. Aus Spaß haben wir sogar Kühe genommen. Die bewegen sich übrigens mit ca. 4 km/h.
 

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goebelmeier schrieb:
Wenn das Gerät auf 500 m eine Streuung von 1,5 oder 2 m hat, ist das völlig egal, wie groß das Fahrzeug ist. Da wird ein LKW genauso gemessen, wie ein Fahrrad. Aus Spaß haben wir sogar Kühe genommen. Die bewegen sich übrigens mit ca. 4 km/h.

wir reden von 205km/h - 57m/s - die 500m sind in <8s vorbei...bei dem aiming solltet ihr pro gamer sein..
 

Mogwai

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Warmduscher schrieb:
wir reden von 205km/h - 57m/s - die 500m sind in <8s vorbei...bei dem aiming solltet ihr pro gamer sein..

Der Abschluss der Messung erfolgte - wenn das Gerät denn richtig funktionierte - bei ca. 360m Entfernung, des wurde meinem Spezl zumindest gesagt... Hinsichtlich des Aiming geb ich Dir Recht, da müssen echte Ego-Shooter-Consoleros die Radarpistole bedient haben...

Naja, mal schaun, was sich für ihn nach Akteneinsicht ergibt...
 

goebelmeier

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Die 500 m waren doch nur so in den Raum geschmissen. Keine Ahnung. Es ging ja nur um die Streuung der Strahlen und das auch kleinere Fahrzeuge problemlos gemessen werden. Ist ja auch Latte. Das Moped wurde gemessen mit 205 km/h und anschließend gestoppt. Also scheint der Weg - egal wie lang - ja gereicht zu haben. Zumal man ja nicht vergessen darf, dass man sicher mehr als 8 Sekunden zum Stoppen hat. Auch aus 205 km/h. Weil man ja langsamer wird (winkender Schutzmann auf der Straße) und dann entsprechend mehr Zeit für den Restweg braucht... (Bei einer beschissenen Verzögerung von 6,5 liegt der Anhalteweg, also Reaktion / Umsetzung / Ansprechweg blablablub bei ca 300 m)
 

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goebelmeier schrieb:
Die 500 m waren doch nur so in den Raum geschmissen. Keine Ahnung. Es ging ja nur um die Streuung der Strahlen und das auch kleinere Fahrzeuge problemlos gemessen werden. Ist ja auch Latte. Das Moped wurde gemessen mit 205 km/h und anschließend gestoppt. Also scheint der Weg - egal wie lang - ja gereicht zu haben. Zumal man ja nicht vergessen darf, dass man sicher mehr als 8 Sekunden zum Stoppen hat. Auch aus 205 km/h. Weil man ja langsamer wird (winkender Schutzmann auf der Straße) und dann entsprechend mehr Zeit für den Restweg braucht... (Bei einer beschissenen Verzögerung von 6,5 liegt der Anhalteweg, also Reaktion / Umsetzung / Ansprechweg blablablub bei ca 300 m)

ich kann dir schon folgen..über wie viel meter muss denn eine messung erfolgen, damit sie rechtskräftig ist?

der anhalteweg kann ja dann nicht mehr heran gezogen werden..wie lasert man eigentlich und behält dabei die geschwindigkeit im auge?
 

goebelmeier

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Einen Mindestabstand (Abstand Pistole und Fahrzeug) und eine Mindestmessstrecke (es erfolgt ja keine Berechnung soviel Zeit über die Strecke) mit einer "Laserpistole" gibt es meines Wissens nicht. Nur macht es natürlich wenig Sinn, auf 30 m Abstand zu messen. Weil dann hat man wirklich das Problem, dass man die Fahrzeuge nicht mehr gestoppt bekommt.
Der Höchstabstand wird durch den Hersteller definiert. Es gibt halt Geräte, die eine relativ hohe Streuung haben. Wenn z.B. der Strahl in einer Entfernung von 500 m auf 2 Meter oder mehr "auffächert" macht es wenig Sinn, mit diesem Gerät - zumindest auf einer stark befahrenen Strecke - noch auf diese Entfernung zu messen. Dann misst Du nämlich das Fahrzeug was Du messen willst, ober eben das Fahrzeug was dahinter fährt oder das Fahrzeug, was sich entgegengesetzter Richtung entfernt. Eben alles, was sich in den 2 Metern befindet. Diese Messungen sind für den Müll.
Daher ist es wichtig - falls man mal gemessen wird - sich genau zu merken, auf welche Entfernung mit welchem Gerät gemessen wurde und ob hinter Dir ein anderes Fahrzeug fuhr, was Deine Messung vielleicht beeinflusst hat.
Das "Lasern" selbst ist total easy. Du schaust durch die Visierung der Pistole und drückst auf einen "Auslöser", wenn Du der Meinung bist, das Fahrzeug ist zu schnell. Nach der Messung wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und die Messentfernung angezeigt. Dann rufst Du dem Anhaltebeamten das Fahrzeug zu und der stoppt es. Das wars...
 

Gixxer Jörg

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Hallo,

es war ja in Österreich, da kann die Polente auch Pie X Daumen nehmen wenn sie der Meinung ist dein Kumpel ist zu schnell gewesen da brauchts nicht mal ein Lasergerät und zur Kasse bitten.

MfG
 

Warmduscher

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goebelmeier schrieb:
Einen Mindestabstand (Abstand Pistole und Fahrzeug) und eine Mindestmessstrecke (es erfolgt ja keine Berechnung soviel Zeit über die Strecke) mit einer "Laserpistole" gibt es meines Wissens nicht. Nur macht es natürlich wenig Sinn, auf 30 m Abstand zu messen. Weil dann hat man wirklich das Problem, dass man die Fahrzeuge nicht mehr gestoppt bekommt.
Der Höchstabstand wird durch den Hersteller definiert. Es gibt halt Geräte, die eine relativ hohe Streuung haben. Wenn z.B. der Strahl in einer Entfernung von 500 m auf 2 Meter oder mehr "auffächert" macht es wenig Sinn, mit diesem Gerät - zumindest auf einer stark befahrenen Strecke - noch auf diese Entfernung zu messen. Dann misst Du nämlich das Fahrzeug was Du messen willst, ober eben das Fahrzeug was dahinter fährt oder das Fahrzeug, was sich entgegengesetzter Richtung entfernt. Eben alles, was sich in den 2 Metern befindet. Diese Messungen sind für den Müll.
Daher ist es wichtig - falls man mal gemessen wird - sich genau zu merken, auf welche Entfernung mit welchem Gerät gemessen wurde und ob hinter Dir ein anderes Fahrzeug fuhr, was Deine Messung vielleicht beeinflusst hat.
Das "Lasern" selbst ist total easy. Du schaust durch die Visierung der Pistole und drückst auf einen "Auslöser", wenn Du der Meinung bist, das Fahrzeug ist zu schnell. Nach der Messung wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und die Messentfernung angezeigt. Dann rufst Du dem Anhaltebeamten das Fahrzeug zu und der stoppt es. Das wars...

mhh, hört sich ja alles sehr schwammig an - in ösiland aber egal, da die ja auch schätzen dürfen. aber in goof old "wir haben für alles regeln und gesetze" germany ist das was anderes. im fernsehen sieht man eben immer, dass die immer von schild zu schild z.b. filmen..und beim lasern langen im grunde 50m zu schnell und man wird zur kasse gebeten? da sehe ich eben den ansatz zum veto...

eines ist klar, würde ich am horizont einen hobby-pro gamer sehen, dann mache ich nen u-turn und bin über alle berge..
 

Gaskranker1127

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In good old Germany ist das durchaus streng geregelt, und die Laserpistolen sind nicht ganz so trivial wie man das glaubt. Ich hab mir das so erklären lassen (von einem, der das Teil fast täglich einsetzt, ich hasse ihn :boing ), daß das Gerät pro Sekunde 300'000 Messungen aussendet in einem Bereich von 2,5m in 100m Entfernung, also bei 500m sinds 12,5m. Innerhalb dieser 12,5m muss sich das Moped befinden, und das schafft der Schütze, solange er nicht an Parkinson leidet. Dann zählt das Gerät hoch bis es 1000 gültige Messungen erfasst hat. Sollte dies nicht in einer bestimmten Zeit erfolgen, ist die Messung ungültig und das Gerät zeigt kein Ergebnis. Auch wenn zwei Mopeds nebeneinander fahren kann das Gerät keine gültige Messung abliefern, beim versetzt Fahren schon, es kommt auf den Abstand der Fahrzeuge an.
Lange Rede, kurzer Sinn, die Dinger sind durchaus aufwändig, und wenn die ein Ergebnis liefern ist die Messung auch gültig.
Der mir das erklärt hat hat erzählt daß er schon mindestens 50 mal vor Gericht war und noch nie eine Messung aberkannt wurde. So ist das bei uns. :german
Wie das im lieben Tyrol ist... sei froh daß das diebische Bergvolk Euch nicht von ner Klippe gestürzt oder gevierteilt hat :daumendreh
 

Hayabusamike

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Nana, so schlimm sind wir in Tirol auch wieder nicht!
Da fährt mal nach Italien, mit dieser Überschreitung würde das Bike an Ort und Stelle beschlagnahmt und verschwindet auf nie mehr wiedersehen, bis es dann bei einer Versteigerung wieder auftaucht.

Eine Überschreitung in Italien um 11km/h auf Bundesstraßen kostet seit heuer min 159,- und in Italy ist max 90km/h angesagt. :)

Aber zurück zum Thema, 199 bei 100 ist schon eine Ansage, noch dazu auf dieser Strecke, da ist weit und breit bekannt, dass hier geblitzt und gemessen wird.
Denke auch das Einzahlen und gut ist, die Beste Lösung sein wird.
Habe schon 2mal versucht gerichtlich gegen die neuen Laser anzukommen, aber ausser Spesen nichts gewesen.
Ab >50km/h gibt es bei uns ein Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug, da wird es ziemlich egal sein, ob 180 oder 199 auf dem Messgerät stehen.
Wenn ich davon ausgehe, dass bei uns 5% des Messwertes abgezogen werden, haben sie denjenigen eh mit > 210 gemessen.
Da sie den Fahrer vor Ort noch ermittelt haben, wirst da wohl schwer rauskommen.

Achja, in :german sind die grünen Männchen auch nicht besser, zumindest nicht im Bayrischen Raum.
 
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