Gelasert in Tirol...

Gaskranker1127

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^^
Als Schwabe kann ich Dir sagen, daß auch die Bayern zum diebischen Bergvolk gehören
 

Mogwai

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Gaskranker1127 schrieb:
Auch wenn zwei Mopeds nebeneinander fahren kann das Gerät keine gültige Messung abliefern, beim versetzt Fahren schon, es kommt auf den Abstand der Fahrzeuge an.

Hier ist eben die Frage, welches Fahrzeug beim versetzten Fahren erfasst wird und wie des nachgewiesen werden kann.
Behandelt wurde mein Spezl von den Polizisten vor Ort übrigens sehr freundlich und das mein ich jetz nicht ironisch. Shake-Hands, geduzt usw. und des ging nicht mal von ihm aus! Da war er echt baff und bäffer, nach Verkündung des Messergebnisses hat er auch mit Vierteilung und ähnlichem gerechnet :buzzsaw:

Das ist eben Kundenservice im Nachbarland: Wer ordentlich zahlen muss, wird auch anständig behandelt, damit er ja bald wiederkommt und nochmal Geld mitbringt :)

Achja, hab grad noch was entdeckt, dafür ist mein Spezl allerdings nicht verantwortlich:

207 km/h auf deutscher Bundesstraße
 

Warmduscher

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Mogwai schrieb:
Gaskranker1127 schrieb:
Auch wenn zwei Mopeds nebeneinander fahren kann das Gerät keine gültige Messung abliefern, beim versetzt Fahren schon, es kommt auf den Abstand der Fahrzeuge an.

Hier ist eben die Frage, welches Fahrzeug beim versetzten Fahren erfasst wird und wie des nachgewiesen werden kann.
Behandelt wurde mein Spezl von den Polizisten vor Ort übrigens sehr freundlich und das mein ich jetz nicht ironisch. Shake-Hands, geduzt usw. und des ging nicht mal von ihm aus! Da war er echt baff und bäffer, nach Verkündung des Messergebnisses hat er auch mit Vierteilung und ähnlichem gerechnet :buzzsaw:

Das ist eben Kundenservice im Nachbarland: Wer ordentlich zahlen muss, wird auch anständig behandelt, damit er ja bald wiederkommt und nochmal Geld mitbringt :)

Achja, hab grad noch was entdeckt, dafür ist mein Spezl allerdings nicht verantwortlich:

207 km/h auf deutscher Bundesstraße

du wärst auch freundlich, wenn du den fang des tages gemacht hättest - ich nehme an, die führen intern eine statistik wer die meiste kohle rein-lasert :) vermutlich hat er sich den jackpott gesichert :)

die haben da nur schilling ähm, eurozeichen in den augen :)
 

Tuning Paul

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Mogwai schrieb:
Joah, gestern kam dann doch noch Post von der ersten Ausfahrt dieses Jahr zu den Nachbarn... :boing

Heute gings an den Anwalt des Vertrauens, über die aktuelle Entwicklung werde ich hier laufend gerne berichten...

Derzeitiger Status ist, dass lt. telefonischer unverbindlicher Anfrage die Geldstrafe eher im oberen Bereich des dafür vorgesehenen Strafrahmens von 150 - 2180 :crazyeyes: Euronen ausfallen wird. Ein Fahrverbot würde es dafür auch geben, allerdings nur gültig in Österreich...

Mal bitte ganz feste Daumen drücken, dass des gut ausgeht! Für brauchbare Tipps gerne ne PN an mich, vielen Dank dafür!

Ich lese nix davon,daß du zweifel daran hast,daß er wirklich so schnell gefahren ist.

Es geht also darum,sich nur aus der Verantwortung zu ziehen,oder?

Wenn ich wissentlich so zügig unterwegs bin,dann nehme ich die Strafe billigend in kauf,oder ich halt mich etwas zurück wenn ich nicht den finanziellen backround habe mir meine Fahrweise leisten zu können.

Übrigens ist die Strafe in D auch nicht zu verachten.
600 E,4 Punkte und 3 Monate Fußgänger.Möglichkeit der Unterstellung von Vorsatz duch den Richter verdoppelt die Strafe. :drink
 

Mogwai

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Ich hab allerdings hohen Zweifel daran dass er sooo schnell gefahren ist, wir waren ja zu zweit unterwegs und ich weiß was bei mir aufm Tacho stand - des war zwar über der erlaubten Geschwindigkeit, allerdings in einem Bereich der in :german gerade noch als Owi durchgeht...

Wenn die meinen Spezl vor Ort z.B. 100 € oder so hätten blechen lassen wär des anstandslos bezahlt worden, aber dass er mit 205 unterwegs gewesen sein soll hat auch ihn reichlich verdutzt... Aus der Verantwortung will er sich nicht ziehen, es gibt halt nur berechtigte Zweifel an der Messung... We will see...
 

Tuning Paul

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Mogwai schrieb:
Ich hab allerdings hohen Zweifel daran dass er sooo schnell gefahren ist, wir waren ja zu zweit unterwegs und ich weiß was bei mir aufm Tacho stand - des war zwar über der erlaubten Geschwindigkeit, allerdings in einem Bereich der in :german gerade noch als Owi durchgeht...

Wenn die meinen Spezl vor Ort z.B. 100 € oder so hätten blechen lassen wär des anstandslos bezahlt worden, aber dass er mit 205 unterwegs gewesen sein soll hat auch ihn reichlich verdutzt... Aus der Verantwortung will er sich nicht ziehen, es gibt halt nur berechtigte Zweifel an der Messung... We will see...

Dann sollte man alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Evtl hilft dir das.Ist ein Urteil gegen die Halterhaftung in Österreich.

http://www.impulse.de/recht-steuern/:Re ... 13535.html

Dort wird bestätigt daß nationale Gesetze vorrang haben.Die Halterhaftung in Austria wird auser Kraft gesetzt.
 

Mogwai

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Sodala, vielen Dank an dieser Stelle nochmal fürs bisherige zahlreiche Feedback!

Mittlerweile gibt es Neuigkeiten: Das verwendete Gerät war das LTI 20.20 TS/KM-E. Entfernung zur Messstelle ca. 365 Meter. Wie gesagt, mein Spezl und ich sind versetzt nebeneinander gefahren.

Jetzt würd mich interessieren, ob diejenigen unter Euch, die solche Messgeräte verwenden, Erfahrung damit haben, was die korrekte Messung von zwei nebeneinander fahrenden Motorrädern betrifft, also ob hier eine korrekte Zuordnung durch das Gerät erfolgen kann und wenn ja, wie dies geschieht.

Immerhin gibts bei der Messentfernung eine Streuung von 2m bis 2,50m. Unterstellt, dass das Gerät bringt keine Fehlermeldung, wie ist denn sichergestellt, dass die Software z.B. nicht die Geschwindigkeit von beiden Fahrzeugen addiert hat?

Welcher Punkt am Moped oder Fahrer wird denn bei der Entfernung i.d.R. angepeilt? Dazu hat mein Spezl übrigens keine Aussage erhalten, es hieß nur lapidar "das Fahrzeug wurde gemessen".

Danke schonmal für hilfreiche Infos!
 

Mogwai

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Sodala, aktueller Stand lt. meinem Spezl: Die dortige Behörde stellt sich quer und beruft sich auf ein Sachverständigengutachten. Des is übrigens der Oberknüller, u.a. deswegen:
Lt. Aussage der :polizei wurde mein Kumpel in ca 350 m Entfernung gemessen, als er "das Gas aufgerissen hat". Auf die Argumentation meines Kumpels, dass er erst nach aufgrund der ihm nach Messung gezeigten Anhaltesignale gebremst hat und der dann noch verbleibende Bremsweg aus 205 km/h nicht ausreicht um rechtzeitig vor der :polizei anzuhalten, antwortet der "Sachverständige":

Innerhalb von 350 Metern kann man aus 205 km/h zum Stand kommen.

Ja klar Meister, des bedeutet aber, mein Kumpel hat zum Zeitpunkt der Messung gebremst und was hat die :polizei nochmal dazu gesagt? Richtig: Die Messung erfolgte als das Gas aufgerissen wurde. Die Antwort, wie man bei 205 km/h "durchlädt" und gleichzeitig maximal verzögert ohne sich ultraderbst auf die Fresse zu packen, kann der Herr "Sachverständige" übrigens nicht liefern...

Fakt is, dass mein Kumpel jetzt ne 1 mit drei Nullen dahinter zuzüglich 10% Nutzungsgebühr der Behörde abdrücken soll. Verfahren läuft noch, nächster Termin wäre dann hier: :richter , aktuelle News folgen...
 

Alletklar

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Wenn dein Kumpel das verliert, wirds aber eher ne 3 mit 3 Nullen dahinter, oder?
 

Warmduscher

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mhh, ich würde mich an den adac oder ähnlichen vereinigungen wenden..eventuell können die vermitteln.
 

Mogwai

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Hier is scho längst nen Update fällig seh ich grad :)

Aktueller Stand: Ende März 2012 kam wie gesagt ein Überweisungsträger mit einem Spendenaufruf in Höhe von 1.100,00 EUR. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt mit der bereits genannten Argumentation. Antwort darauf seitens der Bittsteller aus Österreich = zero. Seit März 2012 hat mein Spezl also nix mehr gehört... :schlaf2

Kennt jemand zufällig Verjährungsfristen für sone Geschichten im Nachbarland? Sind ja nun bald zwei Jahre her, dass mein Kumpel da unten aufgehalten wurde und so langsam würd er des gerne "ad acta" legen...
 

Hayabusamike

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Für die Strafe selbst gilt bei uns eine Verjährungszeit von 6 Monaten, sprich nach dem Delikt musst du innerhalb von 6 Monaten die Strafe erhalten. (diese hat er ja bekommen)

Für die Strafeintreibung gilt eine Frist von 5 Jahren.

Er darf sich in der Zwischenzeit nur nicht nochmals bei uns erwischen lassen, sonst bleibt das Fahrzeug als Sicherheitsleistung bei uns stehen!
 

Mogwai

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Vielen Dank für Deine Antwort! Des heißt, mein Spezl muss jetzt noch über drei weitere Jahre damit rechnen, jederzeit Post bzw. nen Gerichtstermin zu bekommen? Des kann doch ned sein, dass sich ein Verwaltungsstrafverfahren solange hinziehen darf... Bist Du Dir da wirklich sicher?
 

Hayabusamike

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Ja bin mir ziemlich sicher.

Aber ich denke er wird nichts mehr bekommen, normalerweise sind unsere Beamten (eigentlich total Beamtenuntypisch) in solchen Sachen sehr schnell.

Ich denke also nicht, dass da noch was kommt....
Drück euch die Daumen :daumenhehe
 
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