Gelasert worden als 3te dose

mobby83

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...Speichern bzw. Anzeigen eines Wertes sollte immer mgl. sein. Ist wie bei einem digitalen Zollstock. Der Hat auch nur einen Bereich wo er richtig mißt, bei allem drüber oder drunter kommt es zu Abweichungen - und diese Abweichungen sind vor Gericht anfechtbar.

Zudem haben vor einiger Zeit Untersuchungen ergeben, dass wie in deinem Fall ein großes Fahrzeug (LKW) hinter dem zu messenden Probanden u.U. Messfehler verursachen. (Du musst es nur beweisen oder einen guten anwalt haben) ...mehr dazu, wenn ich mehr weiß!
 

Lutze66

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wie weit erlaubt ist legt ja die Ptb fest und bei Kolonnen wird der max. Abstand kürzer.
Die werden aber seltenst messen wenn nicht erlaubt.
Mit gutem Anwalt und gutmütigem Richter lässt sich ja hier und da was machen aber einfach ist es sicher nicht.
So lange es keine Punkte gibt kann ich nur empfehlen zahlen und 2 Tage Ärgern und fertig.
 

mobby83

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[Quelle: http://www.radarfalle.de/technik/ueberw ... laser2.php] ...das ist der Link von Lutze66

"Einsatzgrundsätze für Laser-Meßgeräte



Grundregeln zum Einsatz des Laser-Geschwindigkeitsmeßgerätes Riegl LR 90-235/P

Es sind stets die Gebrauchsanweisungen anzuwenden und die folgenden 8 Grundregeln zu beachten:

1. Der Einsatzort muß geeignet sein:
Freie Sicht auf die Fahrzeuge ist stets erforderlich sowie sicherer Stand beim Anvisieren und Messen; Messungen vom Stativ aus helfen oft, die Annullierungsrate zu verringern.

2. Die Verkehrssituation muß für den Einsatz geeignet sein:
Die gesamte Fläche von Front bzw. Heck muß unverdeckt im Visier sein. Abhängig von der Fahrzeugbreite vergrößert sich der von weiteren Fahrzeugen in gleicher Fahrtrichtung freizuhaltende Sichtbereich. Es ist die Aufweitung des Laserstrahls und die Größe des maximalen Zielerfassungsbereichs, der mit 7 mrad angegeben wird, in der jeweiligen Entfernung zu beachten. Ab Entfernungen von 300 m übersteigt der maximale Zielerfassungsbereich die Breite von PKWs. Der freizuhaltende Sichtbereich ist dann auf zwei PKW-Breiten (ca. 3,50 m) zu erweitern.

3. Vor Meßserien und nach jedem Standortwechsel sind Überprüfungen der Geräte durchzuführen:
Test des Programmablaufs, Display-Test, Überprüfung der Visiereinrichtung (bei LTI- und Riegl-Geräten), "0"-Test durch Geschwindigkeitsmessungen auf ein ruhendes Ziel.

4. Das Anvisieren der Fahrzeuge soll stets folgendermaßen durchgeführt werden:
Mittig auf Front oder Heck, in der Regel auf das Kennzeichen, gegebenenfalls alternativ (bei LKWs und Bussen) auf große senkrechte Flächen an Front oder Heck; untersagt ist grundsätzlich das Anvisieren von Fahrzeugseitenflächen sowie von Windschutzscheibe und Heckscheibe.

5. Die Messung selbst muß vorschriftsmäßig erfolgen:
Der Visierpunkt ist während des gesamten Meßvorgangs (0,3 bis 1 Sekunde) soweit wie möglich auf die gleiche Stelle des zu messenden Fahrzeugs zu richten, erforderlichenfalls durch Nachführen des Visierpunktes. Jedoch sind darüberhinausgehende Schwenkbewegungen während der Messung, insbesondere auch vertikale Schwenks über die Fahrzeugkarosserie oder über die Oberfläche der Straße, zu unterlassen.

6. Die Meßwerte müssen innerhalb der zugelassenen Bereiche liegen:
Geschwindigkeitsbereich 0 bis 250 km/h; Entfernungsbereich entsprechend der Zulassung wie auf den Geräten angegeben; Umgebungstemperaturen -10 °C bis + 50 °C.

7. Von den Geschwindigkeitsmeßwerten ist jeweils der Betrag der zugelassenen Fehlergrenze abzuziehen:
Die zugelassene Verkehrsfehlergrenze beträgt 3 km/h bei Meßwerten bis 100 km/h, bei Meßwerten größer als 100 km/h beträgt sie 3% mit Aufrundung auf den nächsten ganzzahligen Wert.

8. Der Geräteeinsatz darf bei amtlichen Messungen nur durch nachweislich geschultes Personal erfolgen."

Somit sollte erwiesen sein, dass die Messung bei ca 650m Entfernung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Und auch bei die Lutze würde ich drüber streiten wollen (aber ich lass es *g*)
 

Lutze66

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mobby83 schrieb:
Somit sollte erwiesen sein, dass die Messung bei ca 650m Entfernung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Und auch bei die Lutze würde ich drüber streiten wollen (aber ich lass es *g*)

wenn das so einfach wäre , deine Anleitung betrifft ja auch nur ein bestimmtes Gerät , die kann für ein anderes wiederum schon anders aussehen. Die Geschichte mit der Signalaufweitung betrifft auch in der Hauptsache nebeneinander fahrende Fahrzeuge und nicht etwa einen 100 oder 200 Meter weiter hinten fahrenden Lkw oder gar Pkw.
Im hier geschilderten Fall ist ja auch längst nicht klar wie groß der tatsächliche Abstand in der Kolonne war. 2 Polizisten als Zeuge die bestätigen das vorrausfahrende Fahrzeuge oder hinterherfahrende Fahrzeuge einen Abstand von 200 Metern hatten wird auch kein Richter als unglaubwürdig hinstellen. Behauptet der Fahrer jetzt der vor ihm fuhr nur 20 Meter davor , gesteht er ja praktisch ein Abstandsvergehen.

Ich hab schon ein deutlich falsches Meßprotokoll versucht vor Gericht zu Fall zu bringen , nix.
War auch Laser und auf dem Wisch der mir nach der Messung ausgehändigt wurde stand ich wäre aus Richtung Weißewarte in Richtung Demker gefahren , auf dem Bußgeldbescheid stand es dann genau andersrum aus Demker in Richtung Weißewarte.
Ich war der Meinung wenn die nicht mal Wissen in welche Richtung ich fuhr müsste man die Messung anzweifeln können , die Aussage der 2 Beamten reichte dem Richter aber. :cry:
 

BT012SS†

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Und die Moral von der Geschichte?

Solange ich vor Ort bezahlen kann mach ich es.
Ich weiß immer wenn ich zu schnell war, wenn nicht mehr dann geb ich den Lappen ab weil ich nicht mehr klar im Kopf bin.
Also warum sollte ich mir für die paar Euros nen Rechtsstreit an die Backen ziehen. Keine Zeit für so nen Quatsch.

Und Lutze,
du mußt mit dem Auto nicht immer versuchen was mit der Honda nicht klappt ;)
 

Lutze66

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BT012SS schrieb:
Und Lutze,
du mußt mit dem Auto nicht immer versuchen was mit der Honda nicht klappt ;)

deinen Traktor schafft jede Honda :devilish:

frag mal den Platzwart am Pan Andy Meklau wie die Honda eine Runde vor Schluss an ihm vorbei ist und als der Martin über die Ziellinie Wheelte war von der Schmusuki noch nichts zu sehen. :p
Die SC59 ist zwar etwas unhübsch aber das sind die Gixxer ja auch. Wenn der Martin nicht hinfällt wird IDM langweilig in 2008 befürchte ich.
 

mobby83

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Hallo zusammen,

ich habe die Laserbestimmerungen von Brandenburg erhalten... die Bestimmungen anderer Bundesländer weiß ich leider nicht...

"(aus der Richtlinie für Brandenburg):
- war das Gerät geeicht und ist die Eichung noch gültig
- hatten die Beamten das Eichprotokoll bei sich
- war der Beamte, der das Gerät bedient hat, auf dieses spezielle Gerät geschult
- hat er die Bescheinigung dafür bei sich bei sich
- wurde als erste Messung, nach der Installation, eine Nullmessung (Schild oder Baum abvisiert) durchgeführt
- ist diese Messung auch als erste Messung im Protokoll verzeichnet
- führt der zweite Beamte vor Ort ein Vergleichsprotokoll, was exakt
die selben Angaben enthält wie das Original
Ich glaub, es gab noch zwei, drei Punkte, aber man kann nicht alles wissen..."

Vielleicht hilft es ja wem.
Es geht im Übrigen nicht drum sich mit dem Staat anzulegen, wenn er im Recht ist, sondern zu Möglichkeiten zu haben, wenn man nicht der Meinung der Kollegen in grün-weiß ist.
 

Goliath

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Bestimmungen 1:1 wie in NRW, also von dem Gerätehersteller vorgegeben.


Da kommt man nicht gegen an. Alles wird auf dem Messprotokoll verzeichnet, und bevor der erste rausgezogen wird, sind alle Tests mit 2 Beamten durchgeführt worden.


Das hat auch nichts mit "anlegen" zu tun, oder sonst was...



Wie willst du auch "nachvollziehen", ob ein Beamter vor einer halben Stunde NICHT die Nullmessung durchgeführt hat. Es ist im Protokoll verzeichnet und zwei Beamte bestätigen das mit ihrer Unterschrift.

Ich erinnere an den "Personal- und Sachbeweis" und damit ist das Ding erledigt.


Es gibt nur eine Möglichkeit, sich den Stress zu ersparen:

Adäquat fahren... und wenn man zu flott war (was man dann eh selbst weiss), zahlen und weiterfahren. Ende.
 

GSXR_Klaus

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Frage@Goliath
Ich habe mal gelesen das in einer Kolonne nur der erste gelasert werden darf.
Hab ich glaube ich sogar im ADAC gelesen.
Stimmt das denn nicht ?
 

Goliath

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@Klaus


Das wäre mir neu und neu ist mir selten was, zumindest im Bereich meines Berufes Wink


Seh es so wie es dir als normalem Mensch mit Verstand sinnvoll erscheint:


Kommt ein Fahrzeug alleine, hälst du den Laser drauf..., Messung, Ergebnis, Maßnahmen Ja/Nein.


Kommen zwei/mehrere Fahrzeuge mit genügend Abstand, hälst du den Laser drauf..., Messung, Ergebnis Maßnahmen Ja/Nein, sind die folgenden Fahrzeuge weit genug weg für eine weitere Messung, hälst du drauf... Messung, Ergebnis, Maßnahmen Ja/Nein.


Kommen mehrere Fahrzeuge, wo du nur den ersten beweisfest messen kannst, ziehst du nur den ersten raus und arbeitest den richtig und adäquat ab.


Ich wiederhole mich in der Aussage, dass die Jungs einfach keine Lust haben, jemandem Geld aus dem Kreuz zu leiern, was eh keiner mehr hat, geschweigedenn Anzeigen zu schreiben, die nicht gerechtfertigt wären.

Oft genug wird auch ein Auge zugedrückt, aber das ist wie überall..., es wird selten geschrien, wenn es nicht weh tut... (es kriegt also niemand mit und drüber gesprochen wird auch nicht..), nur wenn was passiert und es ans Geld geht, dann kommen alle Spezialisten hoch und geben Tips, die man sich klemmen kann... und manchmal auch sollte.


Gute Nacht. ;)
 

Buster

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"Hilboldstaaa"
Re:

Goliath schrieb:
@Klaus


Das wäre mir neu und neu ist mir selten was, zumindest im Bereich meines Berufes Wink


Seh es so wie es dir als normalem Mensch mit Verstand sinnvoll erscheint:


Kommt ein Fahrzeug alleine, hälst du den Laser drauf..., Messung, Ergebnis, Maßnahmen Ja/Nein.


Kommen zwei/mehrere Fahrzeuge mit genügend Abstand, hälst du den Laser drauf..., Messung, Ergebnis Maßnahmen Ja/Nein, sind die folgenden Fahrzeuge weit genug weg für eine weitere Messung, hälst du drauf... Messung, Ergebnis, Maßnahmen Ja/Nein.


Kommen mehrere Fahrzeuge, wo du nur den ersten beweisfest messen kannst, ziehst du nur den ersten raus und arbeitest den richtig und adäquat ab.


Ich wiederhole mich in der Aussage, dass die Jungs einfach keine Lust haben, jemandem Geld aus dem Kreuz zu leiern, was eh keiner mehr hat, geschweigedenn Anzeigen zu schreiben, die nicht gerechtfertigt wären.

Oft genug wird auch ein Auge zugedrückt, aber das ist wie überall..., es wird selten geschrien, wenn es nicht weh tut... (es kriegt also niemand mit und drüber gesprochen wird auch nicht..), nur wenn was passiert und es ans Geld geht, dann kommen alle Spezialisten hoch und geben Tips, die man sich klemmen kann... und manchmal auch sollte.


Gute Nacht. ;)


jepp und so wirds auch in Bayern gehandhabt......Daume hoch Kollege... :thumbup:
 

Newby

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Moin Ihr zwei ....habt Ihr langeweile ,oder warum krahmt Ihr in Beiträgen von 08 rum? :twisted:
Zum glück habe ich mir jetzt nicht alles hier gegeben . :hehehehehe:

Gruß Andreas
 

Buster

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"Hilboldstaaa"
..sorry, war wohl meine Schuld, wollte dem Goli nur beipflichten und ihm nen kollegialen "kollegialen" Gruß aus Bayern zukommen lassen :D , hab dabei gar nicht auf das Beitragsalter gekuckt...."Kopf zwischen die Schultern nimmt"
 

Newby

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Ist ja weiter nicht schlimm ,nur einige lesen das von vorn bis hinten und stellen das dann erst am ende fest das die klamotte so alt ist und eventuell einige die da schon geantwortet haben eventuell nicht mehr hier sind.
Ich fand es ja irgendwie lustig :D ,lag aber wahrscheinlich daran das ich es nicht komplett gelesen hatte um die Uhrzeit .


Gruß Andreas
 
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