Geräuschmessung: So muss gemessen werden

Kraut

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also ich hab gestern ne kleine runde gedreht, die allerdings länger dauerte wie ich eingeplant hatte.

wegen der rennleitung... aber es war keine böswilliger rennabbruch ... sondern ... sollte eigentlich eine kleine rauch und schwatzpause sein.

als ich auf den parkplatz fuhr... sah ich lauter grün / weisse autos und khaki behoste typen rumrennen...

zum umkehren zu spät... :shock: :?

als ich mich durch das getümmel der zweiräder wühlte... sah ich aber am anderen ende des platzes einen infostand... hab mich dann gleich berühigt... alles easy... denk ich..

plötzlich kam dann auch ein netter beamter her... und es entwickelte sich ein nettes gespräch...

er hatte mich wohl herfahren hören... ;)

und es ging natürlich auch ums thema tüte... dann dacht ich... jetzt holst dir nochmal infos aus erster hand....

und lies mir genau erklären wie so ne geräuschmessung denn abläuft... wie das mit ABE ist ... und überhaupt was zu laut ist... usw...

er meinte wenn jetzt einer auffällig laut daherkommt... oder verdächtig ist... wie ich jetzt in diesem fall :shock: :shock: :shock: :roll: :roll: :roll: wird das natürlich genauer untersucht... mit einer standgeräusch messung...und schwups war ein kollege mit nem geräuschmesser da...

2/3 nenndrehzahl halten und schlagartig hahn zu... in dem fall 8375/unin
:roll: :roll: danach darf das teil in einer tolleranz von 5% zum zum angegebenen geräusch abweichen... bei der RN12 wäre das max 101,08...

der kollege hat nur gegrinst und mir mitgeteilt 111 dba. :roll: :roll:

ich hab nur treudoof geschaut... :lol: und gesagt streichen sie dieses fahrzeug /kennzeichen /kombi aus ihrem gedächtnis... ;)

weitere vorgehensweise läge jetzt ... so erklärt er mir... im ermessen des beamten... die können wenn sie wollen usw.... auch beschlagnahmen.

kommt aber in der regel nicht vor. kommt so sagt er selber auch auf den biker selber an... wie man reinschreit... usw... ist auch im ermessen des beamten wohl etwas.

sollte jedoch schon deutlcih erkennbar sein, das manipulationen am puff vorgenommen worden sind, gehts zur sache... ABE erloschen ... strafmaß entsprechend.

sollte nix erkennbar sein... kann eine fahrgeräuschmessung angeordnet werden... diese muss unter bestimmten bedingungen durchgeführt werden, bestimmte geschwindigkeit, teer belag, drehzahl usw...

dabei wird der topf selber dann auch nochmal genau untersucht....die nrn abgeglichen und ob da was verändert wurde.... sollte das der fall sein... wieder abe erloschen... dann gibts fett!

sollte es alterungsbedingt, ausgebrannt sein usw... gibts ne mängelkarte und man kann nachbessern mit neu stopfen oder killer wechseln oder oder oder... und im seltensten falle ... so wohl bei dem veranstalltenden revier... 25€ bussgeld.

also wer nicht zusätlich da rumbastelt ... oder killer entfernt ... liegt auf jeden fall nicht im bereich der zum erlöschen der ABE führt.... :!:

das war für mich schon mal ganz interessant zu erfahren wo da die grenze genau liegt.

bin dann kurz darauf unbehelligt vom acker gefahren... ;) die ecke werde ich aber meiden die nächste zeit :twisted:

die jungs waren bestens informiert muss ich noch sagen... da waren keine anfänger die sich mit mopeds nicht auskennen am werk... die wussten genau was sache ist.... auch über die neue yoshi bei der K5... der konnt mir den topf genau erklären ... wie das dort mit den killern funzt :shock: :shock: :shock: so genau hab ich mich noch nicht mal mit dem ding beschäftigt :roll: :roll: :roll:
 

Kraut

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hier ne kleine änderung... die haben wohl falsch gemessen

das stand so in der motorrad...

"So muß die Polizei messen

Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Zur eigentlichen Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer des Motorrads befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß die Polizei einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden."




das sollte man sich zu den fahrzeugpapieren legen.

also das bedeutet die haben bei mir gemessen mit 8.350 umin dabei steht auf dem typenschild 6250 u/min.

also war die drehzahl viel zu hoch!

aber die RN12 genau neben mir hat er auch mit 8000 umdrehungen getestet...
:wacko: :wacko: :wacko: im originalzustand... die hat gerade mal lächerliche 100 gebracht :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :D :D

keine angst wegen den leos... die hauen schon hin... war ja im prinzip ne falsche messung in die tollerranz wäre ich bei 2000 umin weniger auch noch reingekommen..

der vergleich oben ausserhalb des messbereichs :p :p :p der hat mich doch sehr glücklcih gemacht ;)
 

look4free

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das thema hatten wir schon soooo oft.
gut das du es verbessert hast. also die lieben grünen müssen messen, wie du es laut motorrad gelesen hast! d.h. halbe nenndrehzahl laut fzs und dann 10% tolleranz. nur schade, dass sie in deinem fall auch wieder fehler gemacht haben. da erkennt man mal wieder, wie gut es ist, wenn die vermehrt auftreten. ich sag nur bse :devilish: und jetzt noch mal eine frage von mir: laut meinen unterlagen muss der messabstand sogar 1meter sein!!! hat sich da jetzt was geändert??? :?
 

gizmo

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Hi,

ich gebe look4free zu 100% Recht, Schallpegelangaben müssen bei stationären Messungen, wie bei dieser Schalldruckpegelmessung , in 1m Abstand gemessen werden !!!
Das ist bei jeder Anlage so (Steht in der neuen TA Lärm) ..also auch beim Messen der Mopeds.. auch muß vorher der Fremdgeräuschpegel gemessen werden.
Und außerdem kannst Du den Polizisten fragen , wann er das Gerät geeicht hat, das muß direkt vor jeder Messung erfolgen!!!
- Hat er einen Windschirm benutzt???
- Hat er ein Messgerät der Klasse 1 oder 3 verwendet??
- Wo stand das Moped?? direkt vor einem PKW oder einem anderen Gegenstand?? Dann gibt es nämlich Schallreflektion und der Messwert ist zu hoch..
- Hat es geregnet oder sehr neblig ??
- War die Strasse naß?? dann gibts ebenfalls Schallreflektionen und der Wert ist höher!!!
- Wo stand der Polizist als er das Gerät gehalten hat?? Am Ende noch Körperschall der reflektiert wird..
Ihr merkt das Thema ist etwas schwierig...

das sind alles so Punkte, da kann man locker mind 5 bis 10 db(A) Messunsicherheit abziehn kann..

Ach ja, im Freifeld, auf dem Parkplatz wenn kein Gegenstand in der Nähe ist..
beträgt die Schallabnahme 3 dB(A) pro m.. da macht es schon einen Unterschied, ob am Auspuff oder in 1m Abstand gemessen wird..

also immer schön die Kirche im Dorf lassen..

Wäre ja noch schöner, wenn Polizisten ausgebildete Schallspezialisten sind..
Ich bin schließlich auch kein Dachdecker, nur weil ich mein Pavillion gedeckt habe :lol:
 

TL_alex

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1m abstand halbe nenndrehzahl, steht auf dem Typenschild für alle die nicht rechnen können. 45° Winkel.
5dB Toleranz

und die meisten Messungen sind falsch, was aber nicht so einfach ist es den grünen zu zeigen weil sie haben ja die MACHT :D :devilish:
 

gizmo

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TL_alex schrieb:
1m abstand halbe nenndrehzahl, steht auf dem Typenschild für alle die nicht rechnen können. 45° Winkel.
5dB Toleranz

und die meisten Messungen sind falsch, was aber nicht so einfach ist es den grünen zu zeigen weil sie haben ja die MACHT :D :devilish:

Hi @ all,

da hat TL_alex recht, die meisten Messungen sind sicher falsch und die Polizei hat die Macht.
Also, welche Möglichkeiten hat der Nichtfachmann gegenüber der Polizei??? Für mich als Fachmann ist es natürlich einfach zu argumentieren. Möglichkeiten hatte ich oben schon geschrieben.
Hier nochmal ein Tipp der auch einfach vom Laien zu verstehen und gegenüber der Polizei zu argumentieren ist.

- Am besten vor der Messung nach der Kalibrierung fragen.
- Nachfragen, wann das Gerät kalibriert wurde!!
- Ein Schallpegelmessgerät MUß VOR JEDER (und eigentlich auch nach jeder ) Messung kalibiert werden.
- Den Polizisten bitten, das man sehen darf wie die Kalibrierung gemacht wird.
- Wurde keine Kalibrierung gemacht oder hat die Polizei keinen Kalibrator dabei umd vor der Messung zu kalibrieren, die Messung anzweifeln !!

Güße gizmo

PS Besteht Interesse in diesem Forum an weiteren Details bezüglich Schallpegelmessungen schickt mir eine pm..
 

look4free

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jetzt muss ich euch mal ne "blöde" frage stellen. wenn viele meinen mit der toleranz kommen sie bei so einer messung mit ihrem zu lauten auspuff durch, habt ihr in mathe nicht aufgepasst. :roll:

bsp: euer heißgeliebter auspuff (meiner auch) schafft knapp 100db (echte) auf dem typenschild steht aber nur 95db. meint ihr jetzt, dass die "guten wichtel aus dem graben" bei ihrer messung 5-10% abziehen und ihr aus dem schneider seid??? da hab ihr die rechnung ohne "räuber hotzenplotz" gemacht! die messen ja nicht die echten 100db sonder mit ihren "knattereinfangbüchsen und unegalen wurstfingern" werden locker 110db gemessen. und jetzt kommt es. nach abzug von deren 5% seid ihr reif aber nach abzug von 10% auch... hab ich selber schon miterlebt. :shock:
leider kommt bei deren messungen nur selten der wert den wir sehen wollen. da hilft nur serie fahren oder die messung vorort beanstanden (schriftlich festhalten lassen) und sich einen anderen auspuff bringen lassen :( viel diskutieren nach einer messung und nach einer weile mit kaltem auspuff erneut messen lassen hilft auch (vor allem bei carbon)... entweder sagen sie dann: "war wohl vorher zu laute umgebung" oder sie sagen "war wohl vorhin eine messungenauigkeit" - nie werden sie sagen: "war ich wohl vorhin zu blöd zum messen"... :twisted:

ICH HABE ABER JETZT EINE GANZ ANDERE FRAGE: :!: :?:
alle reden immer nur von lärm. ich hab den raceakra nun einigermaßen im griff (was geräuschemission angeht), aber was ist mit den :arrow: flammen??? der spukt auch mit eater egal in welcher lebenslage hinten eine flamme raus. hab dazu noch nirgends was gefunden. darf das also sein oder ist das verboten?
 

BePPo

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flammen ausm auspuff sind verboten....stvzo steht das....
 

look4free

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BePPo schrieb:
flammen ausm auspuff sind verboten....stvzo steht das....
wo steht das? -> mein tüvmann hat gelacht und meinte nur "zu fett und ihm fällt nix ein, was dagegen sprechen würde - solange nicht zu laut"... daher meine frage :roll:
 
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Anonymous

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in der stvzo konnte ich auf die schnelle auch nix finden.. aber vermutlich wird es in diesem wisch stehen:

Regelung Nr. 40, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung 1 und zum Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung vom 29. Dezember 1992 (BGBl. 1993 II S. 110)

allein der titel ist ein witz.. aber ich bins von der arbeit ja gewohnt.. :D
 

look4free

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bad head schrieb:
in der stvzo konnte ich auf die schnelle auch nix finden.. aber vermutlich wird es in diesem wisch stehen:

Regelung Nr. 40, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung 1 und zum Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung vom 29. Dezember 1992 (BGBl. 1993 II S. 110)

allein der titel ist ein witz.. aber ich bins von der arbeit ja gewohnt.. :D

eben nicht - komischer weise. in allen rili's (richtlinien) steht nix über die zündung von unverbranntem kraftstoff o.ä.
wir sind am zusammentragen von informationen (die gute gizmo sitzt an der quelle) und meinereiner hat auch schon einiges beisammen. sinngemäß heißt es nur, dass von einem auspuff und dessen ausstößen keine gefahr ausgehen darf. aber die abgase sind ja in gewissem maß auch eine gefahr und von flammen oder fehlzündungen steht da nix. nun ja - soll ja nicht heißen, dass ich das gut finde (bin dabei es in den griff zu bekommen: halt neue map) denn gut ist das mit den flammen sicher nicht, aber interessant wäre es schon gewesen 8)
 

BePPo

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steht in irgendso komischen kommentierungen drin...nihct eindeutig im text beschrieben...wenn ich wieder arbeite und dran denke such ich das ma raus...dauert aber noch n bissel...
 

UBO

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wenn da was in irgendeiner beck`schen komentierung steht, kann das sicherlich mehrdeutig ausgelegt werden.
wenns nicht eindeutig in der stvo oder stvzo steht.......dann ist es doch auch nicht verboten, oder :!:
 

BePPo

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hmmm...jaein...

ich werd mal von unseren verkehrsfuzzies an der schule einen anhauen. der soll das mal abklären. dauert aber wie geschrieben noch n bissel...
 
A

Anonymous

Guest
UBO schrieb:
wenn da was in irgendeiner beck`schen komentierung steht, kann das sicherlich mehrdeutig ausgelegt werden.
wenns nicht eindeutig in der stvo oder stvzo steht.......dann ist es doch auch nicht verboten, oder :!:

so läufts leider nicht.. du bekommst den knollen und wirst dich dann dagegen wehren.. und der richter der es zu entscheiden hat, wird - wenn er davon keinen plan hat - auch zu allererst die kommentierungen zum gesetz zu rate ziehen und sich dann entscheiden..

im übrigen ist in flammen aus dem topf schon eine gefährdung zu erkennen.. es ist was anderes ob heisse gase austreten oder flammen.. versuch mal am auspuff ne kippe zu entzünden.. wird nix.. bei der flamme sieht das anders aus..
 

A13X

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bad head schrieb:
...versuch mal am auspuff ne kippe zu entzünden.. wird nix.. bei der flamme sieht das anders aus..

:D :D
Aber bitte nicht mit Kippe im Mund frontal hinter dem Auspuff. Könnte häßliche Verbrennungen geben. Und da haben wir schon die Gefährdung.
Wobei das an einem Selbstversuch zu klären wäre, ob man sich wirklich die Fresse verbrennt. Freiwillige???

Wüßte sonst aber auch nicht wo es explizit stehen sollte.
 

Maj.Worsti

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Interessant wäre auch, wie Fehlzündungen im Allgemeinen (Knall), also auch ohne Flamme geahndet werden.
Weil, zu laut sind die ja m.E. immer.

Gruß,
Maj.Worsti
 

UBO

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ja gabor, so is es leider, über dem richter ist nur der himmel, und sonst nix mehr.
 

UBO

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finde ich nicht unbedingt, aber eine diskussion über dieses thema an dieser stelle waäre fehl am platzl. (abe rich habs ja angestachelt) :wink:

aber zum messen brauchen wir ja zum glück noch keine richter.
bin gespannt wie nun wirklich richtig gemessen werden muss. :?:
 
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