geschwindigkeit von polizei geschätzt

mark1

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Schönen abend an alle habe mal ne Frage und zwar mich hat ein einzelner Polizist (wahr zu fuss unterwegs gewesen) gerade aufgehalten weil ich angeblich zu schnell wahr in einer Fußgängerzone (mit dem auto) wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist
Angeschnallt wahr ich nicht weil bei Schrittgeschwindigkeit man sich ja nicht anschnallen muss und doch bekam ich nen zettel mit 30 euro

Jetzt meine frage darf der meine Geschwindigkeit schatzen und mir dann auch noch einen zettel geben obwohl ich nicht geblitzt oder gelasert wurde

Danke schon mal
 

da.vanichta

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in verkehrsberuhigten Bereichen (dazu zählt erst recht die Fußgängerzone) gilt eine Sonderregelung:
das Schnittlauch darf dort die gefahrene Geschwindigkeit schätzen!

Die Knolle wirste wohl akzeptieren müssen :-/
 

DonBosco

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ist ja auch recht leicht zu schätzen.

wenn das gemüse nicht nachkommt warste schneller als schnittlauch ääh schrittgeschwindigkeit. ausser es ist ne runde tomate und nicht besonders sportlich :D
 

IbaneZ

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Also ihr deutschen habt schon komische Namen für eure Polizei .... Wir nennen sie meist Penner :hehehehehe:
 

Totto1

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Ja die Typen dürfen schätzen, da sie ja vereidigt sind und nieeeeee lügen würden! He, he... klar... Gibt ja auch keine Beförderung bei so uns so viel Anzeigen usw....

Weiß aber nicht ob das dann nicht zu Zweit sein müssen.

Rechtschutz?
 

Thunder1

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Is mir auch schon passiert, war so ne F.... S... von ca 155 Kg schritt ist bei dem wenn dich ne schnecke überholt, aber ein Bürger gegen einen Beamten
da ziehst du immer den kürzeren. Dein Wort ist da nix wert.
:fist: :bootyshake:
 

gorgoroth1

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Ich sag nur: Wegelagerer, Raubritter,.......
 

BT012SS†

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Was wollt ihr eigentlich alle?

Wenn ihr zu schnell seid habt ihr halt Pech gehabt. Oder eigene Dummheit wie bei mir gestern auf der Autobahn - BLITZ - fertig!

Diese Ausdrücke, ne ne ne :x

Und noch was zum Thema, Schrittgeschwindigkeit sind 5-7 km/h und das schaffen die wenigsten PKW. Die sind im Leerlauf und 1. Gang schon bei 10 km/h.
Sobald du das Gaspedal benutzt biste eh zu schnell, das weiß auch der nette Herr Polizist 8)

Ich möchte mir nicht vorstellen was hier ohne die Jungs und Mädels in Grün oder jetzt bald Blau los wäre :roll:
 

sino

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mark schrieb:
Schönen abend an alle habe mal ne Frage und zwar mich hat ein einzelner Polizist (wahr zu fuss unterwegs gewesen) gerade aufgehalten weil ich angeblich zu schnell wahr in einer Fußgängerzone (mit dem auto) wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist
Angeschnallt wahr ich nicht weil bei Schrittgeschwindigkeit man sich ja nicht anschnallen muss und doch bekam ich nen zettel mit 30 euro

Jetzt meine frage darf der meine Geschwindigkeit schatzen und mir dann auch noch einen zettel geben obwohl ich nicht geblitzt oder gelasert wurde

Danke schon mal
Fast das Gleiche habe ich auch mit dem PKW erlebt..
Verkehrberuhigte Zone ich fahre so ca. 20-25km/h und gegenüber etwa 120meter von mir entfernt kommt ein Polizist auf'm Bike der war aber schneller..
Er hält mich an und meint" sie waren schneller als Schrittgeschwindigkeit"
Ich habe gesagt es gibt aber keine Messung..daraufhin sagt er " wir dürfen auch schätzen"...

Ich bin zum Anwalt gegangen..
Es läüft noch mal sehen was rauskommt.. :roll:
 

Gromko

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Totto schrieb:
da sie ja vereidigt

Rechtschutz?

He,he
Das stimmt aber im Beamten Recht § 185 Sind die vereidigt auf Deutsches Reich in Grenzen vom 31.12 1937 das heisst dass die in der BRD so wie es jetzt egsistiert nicht für uns zuständig sind...
 

mark1

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So erst mal danke für die antworten
Und naja ich werde die 30 Euro bezahlen den da kann man glaube ich eh nix daran machen doch leider ist es schon sehr traurig das die Polizei Geschwindigkeiten einfach so schätzen darf und jetzt sag mir bitte einen bullen der da auch nur 5 kmh fährt aber egal manchmal ist man eben machtlos :(
In diesem sinne danke an euch
 

Katja-Fan

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Gromko schrieb:
He,he
Das stimmt aber im Beamten Recht § 185 Sind die vereidigt auf Deutsches Reich in Grenzen vom 31.12 1937 das heisst dass die in der BRD so wie es jetzt egsistiert nicht für uns zuständig sind...

1. es gibt kein Beamtenrecht §185, das Teil auf du vermutlich anspielst heist § 185 BBG (Bundesbeamtengesetz) und in diesem § steht auch nix von einem Eid

2. er ist von einem Polizeibeamten eines Bundeslandes angehalten worden, also gilt für diesen der § 185 BBG nicht, weil die Bundesländer ihre eigenen Beamtengesetze haben

3. Beamte werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht auf ein Land vereidigt sondern auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bzw auf die jeweilige Landesverfassung und auf die Rechtsordnung allgemein

4. es gibt keine BRD im offiziellen Sprachgebrauch

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mark schrieb:
Und naja ich werde die 30 Euro bezahlen den da kann man glaube ich eh nix daran machen doch leider ist es schon sehr traurig das die Polizei Geschwindigkeiten einfach so schätzen darf und jetzt sag mir bitte einen bullen der da auch nur 5 kmh fährt aber egal manchmal ist man eben machtlos

5. ja, ich darf Geschwindigkeiten schätzen, einfach so oder auch nach dem nicht geeichten Tachometer meines Dienst-Kfz, allerdings mit erheblichen Toleranzabzügen

6. ich fahre in einem verkehrsberuhigten Bereich nur Schrittgeschwindigkeit, am liebsten während der Nachtschicht und entgegengesetzt der Einbahnstraße

BT012SS schrieb:
Und noch was zum Thema, Schrittgeschwindigkeit sind 5-7 km/h und das schaffen die wenigsten PKW. Die sind im Leerlauf und 1. Gang schon bei 10 km/h.

Auch bergauf? Kann ein Getriebe 2 unterschiedliche Schaltzustände gleichzeitig haben? Hast du darüber schonmal mit deinem Kfz-Mechaniker gesprochen? :D
 

Gromko

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Hm...Sorry wenn ich da etwas verwechselt habe.
So weit ich weisss Deutschland hat keine Verfassung,obwohl da steht Grundgesetz ist eine Verfassung. Habt Ihr für ne Verfassung Eure stimme abgegeben?Ich kenne keiner der es gemacht hat.
Das ist ne sehr Komplizierte Thema.
 

Katja-Fan

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Gromko schrieb:
Hm...Sorry wenn ich da etwas verwechselt habe.
So weit ich weisss Deutschland hat keine Verfassung,obwohl da steht Grundgesetz ist eine Verfassung. Habt Ihr für ne Verfassung Eure stimme abgegeben?Ich kenne keiner der es gemacht hat.
Das ist ne sehr Komplizierte Thema.

ich weis zwar gerade nicht was das jetzt mit dem eigentlichen Problem zu tun hat, aber was solls:

Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Verfassung die auch so heißt, faktisch ist das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" aber eine Verfassung.
Der Begriff Grundgesetz war eigentlich dem Umstand der deutschen Teilung geschuldet, es sollte halt nur für einen gemeinsamen deutschen Staat eine Verfassung geben, also hat man erstmal die demokratische Grundordnung in diesem Grundgesetz festgelegt. Nach der Wiedervereinigung hätte es also die Möglichkeit gegeben eine "richtige" Verfassung zu schaffen, scheinbar hielt das aber niemand für notwendig, eine Pflicht dazu gab es aber nicht, auch nicht in Art. 146 GG f.d. BR Deutschland

Warum sollten wir denn auch ein Bundesverfassungsgericht und ein Bundesamt für Verfassungsschutz haben, wenn es gar keine Verfassung gibt?
 

HamburgerJung

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In den Verkehrsberuhigten Zonen darf der Polizist wirklich schätzen.
Aber mal ehrlich: das ist doch auch gut so.
Es geht ja nicht wirklich darum, wie schnell jemand genau gefahren ist, sondern nur darum, dass jemand einfach zu schnell, also nicht Schrittgeschwindigkeit, gefahren ist.
Das kann doch wohl jeder; man merkt doch ganz deutlich, ob einer Schrittgeschwindigkeit oder 30 fährt.
Ich denke mal einige hier im Forum wohnen ebenfalls in so einem Verkehrsberuhigten Bereich (meist ja mit Family). Das sind ja nur ganz besonders ruhige Bereiche, wo meistens viele Kinder leben.
Wer da durchkachelt...
...naja dem fehlt vielleicht tatsächlich irgendwo ne Kachel..

Also ich finds auch nicht gut, wenn die Polizei "Wegelagerei" betreibt - also sinnfrei blitzt oder hinterherfährt oder an völlig geraden, verkehrsarmen, übersichtlichen Stellen, wo noch niemals ein Unfall passiert ist die Geschwindigkeit misst. Dafür fehlt mir sowieso jedes Verständnis.

Aber manchmal ists doch sinnig.

Außerhalb der Verkehrsberuhigten Bereiche darf die Geschwindigkeit ja nicht geschätzt werden und das ist ja auch gut so.

Obwohl: ich weiß gar nicht, wie das ist, wenn einer in der Stadt wilde Sau spielt und mit Tempo 150 oder so an den Grünen (bei uns Blaue) vorbei hämmert. Das wäre doch eigentlich auch klar mit dem Schätzen, so nach dem Motto "eindeutig zu schnell."
 

Gromko

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Ah... Ich sagte das ist ja sehr Kompliziert und ich bin kein Jurist.Aber das ganze ist sehr interresant.Wenn du mal durch DD fährst könnnten wir uns mal über das thema Unterhalten,denn ich habe noch ne menge fragen...

Wir weichen vom thema aus.

Geschwindigkeit schätzen finde ich nicht fair gegen über Bürger.Ob mann mit 50 oder noch schneller ist der soll Lappen abgeben.Aber wenn mann 13 oder 17 fährt glaub ich dass das keiner richtig schätzen kann.
 
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