Händlergewährleistung??

Freak1978

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Moin..
also seit ein paar Wochen (2-3) ist meine Maschine kaputt. Motorschaden :(.
Ich hab sie ende April anfang Juni gekauft. Leider in Bayern, und mein Wohnort ist in der nähe von Hamburg. Naja sie war halt billig :) (ich denke ich weiß wieso)

Hab sie aber bei einem Händler gekauft. Jetzt habe ich sie per Spedition runtergeschickt und die haben sich meiner Maschine angenommen.
Außer dem Motorschaden ist das Lenkopflager defekt, die Gabel ist zimlich bockig, und die Kupplung ist Mega schwergängig..

Heute habe ich die Email von Ihm bekommen :


Hallo .....
Motor ist zerlegt, Kurbelwelle und Pleuel am 1. Zylinder beschädigt, durch mitdrehen der Lagerschalen.
Versuche eine gute gebrauchte Welle und ein Pleuel zu bekommen, kann aber dauern, falls Du was auftreibst, wäre uns auch geholfen!
Wenn wir neue Teile einbauen sollen, mußt Du dich aber an den kosten beteiligen!
Gruß .....


-----------------------------------


Was haltet ihr denn davon??? Also laut Vertrag gibt der Händler ein Jahr Gewährleistung.. Und jetzt will er mir gebrauchte Teile einbauen???
Habe ich überhaupt anrecht auf Neuteile?
Ich werde mich sowieso bei einem Anwalt erkundigen, aber eure Meinung wollte ich zuerst hören..
 

Hummel

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Hallo,
Du hast die beste Antwort schon selbst gefunden...
Anwalt :thumbup:
 

King Kenny

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wenn das gleichwertige Gebrauchtteile sind musst du dir das gefallen lassen wenn es sich aber keine gebrauchtteile auftreiben lassen dann muss er Neuteile verwenden und er muss die kosten dafür tragen es gibt in der Sache keine Neu gegen Alt teile Regelung
da es ein Gewährleistung ist

teile Ihm das in Ruhe mit und wenn er nicht will hast du immer noch die Wahl zu einen Anwalt zu gehen bzw. kannst du dich ja bei der zu ständigen Handwerkskammer beschweren.
 

Black Angel

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Im PKW bereich sind es Privat 3 Wochen, zur Ersatzteibeschaffung. Gewerblich 2 Wochen.
Das mit den gebrauchten Teilen ist so richtig, er muss aber guten Gewissens handeln. Wenn man so etwas normalerweise macht, hat man auch einen herkunfst Nachweiß.

Ist aber wohl eine Lockere E-Mail. Wind ich schon komisch. :crazyeyes:
 

Paninaro

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Lass dir dein Geld zurück geben. Wie lange willst du denn warten, oder wollen die jetzt solange bei eBay nach Teilen suchen bis die was finden, ich versteh einige Händler eh nicht, bei eBay gibt es günstig komplette Motoren, da ist der aufwand doch um einiges geringer, als zerlegen und nach Teilen suchen. Manche Händler sind drauf.

Ich würde gucken das du deine Kohle wieder bekommst, wer kommt eigentlich für die Speditionskosten auf???
 

Freak1978

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GSX-R1000-K?
Da muß ich für aufkommen. Steht leider so im Vertrag. Ich denke nicht das ich die Kohle für das Motorrad wiederbekomme da ich sie ja schon fast ein halbes Jahr habe, und schon fast 8000 KM gefahren bin..
 

K3er

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Paninaro schrieb:
Lass dir dein Geld zurück geben. Wie lange willst du denn warten, oder wollen die jetzt solange bei eBay nach Teilen suchen bis die was finden, ich versteh einige Händler eh nicht, bei eBay gibt es günstig komplette Motoren, da ist der aufwand doch um einiges geringer, als zerlegen und nach Teilen suchen.quote]

...da weiss man aber nicht, was man bekommt. Wenn der "neue" Gebrauchte innerlich auch breit ist, kannst du das von Aussen schwer sehen.

Deine Kohle bekommst Du nicht wieder (es sei denn, der Händler kennt seine Rechte nicht). Er hat das Recht 3x nach zu bessern, bevor er Dir die Kohle wieder geben muss. Sieh zu, dass Dein Schaden schnell reguliert wird, denn wenn er gebrauchte Teile einbaut und sich so über die Zeit der Gewährleistung rettet, schaust Du dumm aus der Wäsche, wenn diese Teile nach deiner Gewährleistung das Zeitige segnen.
Wer sagt, dass Du die Spedition selbst tragen musst? Das ist Nonsinns. Die zahlt er! Es gibt folgende Möglichkeiten bei der Entfernung (da spielt auch die Zumutbarkeit eine Rolle):
1. Du bringst das Fahrzeug in seine Werkstatt und bekommst für die Heimreise ein Leihfahrzeug.
2. Er erklährt sich einverstanden, dass Du die Maschine in einer Werkstatt in Deiner Nähe reparieren lässt.
3. Du lässt es bringen, weil es Dir nicht zumutbar ist (Entfernung) und ER trägt die Kosten.
Den entstandenen Schaden trägt er ohnehin nicht selber. Dafür gibt es Versicherungen.
Ob da was Anderes im Vertrag steht oder nicht interessiert nicht. Denn alles was unzulässig ist, hat keinen Bestand.


Nimm Dir nen Anwalt und lass den das klären!
...und das schnell, denn deine Gewährleistung wird dadurch nicht länger.
 

K3er

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hätte ich auch eher drauf kommen können:

<a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Deutsches_Gew.C3.A4hrleistungsrecht" onclick="window.open(this.href);return false;">http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4h ... tungsrecht</a>
 
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