H4 led gsr 750

Joker

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gsx_s_1000
Hallo zusammen,

vorne weg schonmal: Schön hell diese Dinger. Würden mir auch gefallen.
Um den Beitrag von Doc noch zu ergänzen:
Leider sind diese Leuchtmittel für den Einsatz im Raum der ECE nicht zulässig. Das wären dann alle in Mitgliedsstaaten der EU zugelassenen Fahrzeuge. Wie es die Schweiz damit hält kann ich nicht sagen.
Belegen lässt sich das mit der ECE R98: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.176.01.0064.01.DEU
Hier steht im Anhang 11 ganz deutlich, dass LED-Scheinwerfer nur als komplette, manipulationssichere Module (Scheinwerfer, Reflektor, Leuchtmittel...) verbaut werden dürfen. Allein das ist schon ein k.o.-Kriterium.

Zum Thema Blendung des Gegenverkehrs:
Wir ihr bestimmt wisst ist für jedes Fahrzeug mit Xenon Scheinwerfern gerade wegen der helleren Scheinwerfern eine automatische Leuchtweitenregelung Pflicht. Zugegeben, ich habe zu LEDs hierzu noch nichts gelesen. Schaut euch doch bitte mal das Xenon Lichtsystem der BMW K1600 an. Erster Absatz davon: http://www.bmw-motorrad.de/com/de/technology_detail/safety/item_adaptive_xenon_headlight.html
Da keine Suzuki über ein solches System verfügt, werdet ihr bei jedem stäkeren Beschleunigen und entsprechenden Fahrbahnunebenheiten - also jedes Mal, wenn euer Bike im Verhältnis zur Fahrbahn die Nase hebt - den Gegenverkehr mit den deutliche helleren LEDs blenden.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis in diesem Zusammenhang kann man sportlich sehen, zumal wir derzeit diverse PKW eines Wolfsburger Herstellers auf unseren Straßen haben, deren Betriebserlaubnis eigentlich aus Emissionsgründen erloschen ist.
Ich persönlich könnte allerdings nicht damit Leben, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall ums Leben kommt, der durch eine Blendung durch meine nicht zulässigen LED-Leuchtmittel in einem dafür nicht ausgelegten Halogenscheinwerferkörper verursacht wurde. Ganz klar, das ist der worst case. Aber wie es so schön heißt: Der Teufel ist ein Eichhörnchen.

Schöne Grüße aus Neu-Ulm
 
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Jay0Hunter

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Oha! Danke für euer Feedback! Alles sehr interessant. Schade wg. Der ECE, auch schade wegen der Blendung. Nun denn. Danke noch mal! Jay

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ZueRcheR

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danke für deine ausführungen joker... absolut korrekt, dass keine betriebserlaubnis vorhanden ist. mit dem blenden in den gegenverkehr muss ich jedoch hinzufügen, dass dies nur der fall ist, wenn das fernlicht eingeschaltet ist. beim abblendlicht siehst du ja den kegel auf dem foto, da wird niemand geblendet. dies wurde auch bereits probiert. und auch mit fahrzeugen, bei welchen man ein wenig tiefer sitzt. nebenbei erblindet man auch nicht wenn man kurz in den scheinwerfer guckt. finde es aber super, dass hier alle wichtigen punkte aufgeführt werden.
 
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