Halterabfrage möglich?

joe bar

Aktiver User
Sponsor 2024
Sponsor 2023
Reaktionen
764
Punkte
93
Ort
45739 Oer-Erkenschwick
Bike
GSX-S1000-M2, Z 650 (2020 + 2018)
Moin,

ich habe mal ein sehr individuelles Problem. Mir geht es um die Möglichkeit einer Halterabfrage....
Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Antwort gerne auch per PN o_O

Hintergrund ist Kindesunterhalt der seit 3 Jahren nicht gezahlt wird weil angeblich kein Einkommen.
Aber zumindest mit 3 Auto, 1 Moped und einem Trecker ist er in letzter Zeit gesehen worden :5bomb:

Da wir bereits einen vollstreckbaren Titel haben wäre hier wichtig das richtige Fahrzeug heraus zu filtern.
 

joe bar

Aktiver User
Sponsor 2024
Sponsor 2023
Reaktionen
764
Punkte
93
Ort
45739 Oer-Erkenschwick
Bike
GSX-S1000-M2, Z 650 (2020 + 2018)
Der Anwalt meint er könnte da auch nichts machen :BangHead:

Kann doch nicht sein, dass der mit seinen "Behauptungen" ohne Möglichkeit einer Prüfung durchkommt.
Würde schon gern auf halbwegs legalem Weg an unser Recht kommen
 

Lomax

Bekannter User
Reaktionen
158
Punkte
63
Alter
60
Ort
Limburg
Bike
GSX-R 1000 K6,GSX 1200,R 1200GS/LC,Ducati 900 SD,Yam RD 50 M
Wenn man jemand bei/von der Streckenkontrolle gut kennt, kann der schon mal nachsehen.....oder wenn man einen kennt, der einen kennt. Jetzt aber bitte nicht mich fragen...
 

schwager

Bekannter User
Reaktionen
214
Punkte
63
Alter
53
Er wird dann bestimmt das oder die Fahrzeuge auf eine andere Person zugelassen haben.

Wenn er einen Offenbarungseid geleistet hat und tatsächlich ein Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat....sollte es doch eine Möglichkeit geben es herauszufinden ob er Vermögen in Form von Fahrzeugen aufgebaut hat.


Denke daran... Selbst wenn er eine Privatinsolvenz anmeldet oder angemeldet hat sind offene Unterhaltszahlungen nicht Bestandteil der Privatinsolvenz.
 

joe bar

Aktiver User
Sponsor 2024
Sponsor 2023
Reaktionen
764
Punkte
93
Ort
45739 Oer-Erkenschwick
Bike
GSX-S1000-M2, Z 650 (2020 + 2018)
Privatinsolvenz hat er nicht angemeldet. Angeblich nur kein Einkommen und kann (will) auch wohl nicht arbeiten
 

Schwarzgixxer

Bekannter User
Reaktionen
46
Punkte
28
Alter
60
Ort
Kerpen
Bike
GSX-R 1000 K6, SV 1000S K3
Wenn Dir nicht genau bekannt ist, ob und welches Fahrzeug eventuell auf ihn zugelassen sein könnte, kommst Du nicht weiter. In den blauen Dunst Fahrzeugdaten überprüfen entspricht nicht dem Datenschutz. Ich sehe das so wie Herr Schwager, wenn der Betreffende so ein abgewichster Typ ist, der keinen Unterhalt zahlt, wird er genug Dumme finden, die für ihn ein Fahrzeug zulassen.
Schließlich gilt es ihm nachzuweisen, dass er ein Fahrzeug zugelassen hat.
Wenn Du mit einiger Sicherheit weißt, dass er ein bestimmtes Fahrzeug auf sich zugelassen hat, wäre folgendes Szenario denkbar:
Du gehst auf eine Polizeiwache und gibst an, dass immer das gleiche Fahrzeug Deine Einfahrt halb zuparkt. Das wäre Deiner Meinung nach wahrscheinlich kein richtiger Verstoß, aber ein andauerndes Ärgernis. Weiterhin kannst Du natürlich den Fahrzeugtyp und das Kennzeichen angeben. Es ist Dir aus der Nachbarschaft mitgeteilt worden, dass der Fahrer, den Du persönlich noch nie gesehen hast, wahrscheinlich in einem nahegelegenen Geschäft arbeitet und offensichtlich Herr XXX (den Namen kennst Du ja) heißt. Du möchtest natürlich eine gewisse Sicherheit haben, um den Herrn anzusprechen, um ihn höflich zu bitten, sein Parkverhalten zu ändern resp. möglicherweise auch Lösungen anbieten kannst.
Du möchtest der Polizei unnötige Arbeit ersparen und hoffst daher auf eine Bestätigung des Namens. Heißt, die Polizei gibt Dir keine Personalien, sondern nur eine halbgare Bestätigung.
Das sollte funktionieren, lass Dir dazu noch etwas einfallen oder schick (D)eine Frau mit quengelndem Kind, das wirkt.
 

pinarella

Forenmitglied
Reaktionen
3
Punkte
8
Ort
Märkischer Kreis / NRW
Bike
GSX-R1000-K5
Es bringt dir leider nicht viel zu wissen, ob er ein Fahrzeug zugelassen hat. Der Halter ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. So steht es übrigens auch in den Fahrzeugpapieren als expliziter Hinweis unterhalb der beiden Haltereinträge.

Ich würde auch an deiner Stelle niemanden Fragen, der eine solche Abfrage tätigen kann. Die Anfragen werden nämlich protokolliert und es lässt sich im Nachhinein feststellen, wer ein Interesse an diesen Informationen hatte (du).

Solche "Beweise" (die keine sind) würden außerdem - da ja rechtswidrig gewonnen - nicht verwertet werden können.

Insoweit meine bescheidene, private, nicht rechtsverbindliche Meinung ;)
 

Schwarzgixxer

Bekannter User
Reaktionen
46
Punkte
28
Alter
60
Ort
Kerpen
Bike
GSX-R 1000 K6, SV 1000S K3
Ich würde auch an deiner Stelle niemanden Fragen, der eine solche Abfrage tätigen kann. Die Anfragen werden nämlich protokolliert und es lässt sich im Nachhinein feststellen, wer ein Interesse an diesen Informationen hatte (du).

Naja, aber da die Verbindung irgendwann mal herzustellen, wenn es keinen Vorgang gibt, ohne bekannte Personalien.........halte ich für arg konstruiert.

In den anderen Punkten hast Du sicherlich Recht, aber es wäre zumindest ein Anfang und dann sollte ein gewiefter Rechtsanwalt eigentlich weiterkommen.
 

nachtangst

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
6
Alter
47
Ort
Stuttgart
Bike
GSX-R 1000 K6 rot
Jeder halbwegs anständige Polizist wird Dir keine Anfrage machen, da wie oben bereits erwähnt, jede Anfrage protokolliert wird und vergangenes Jahr mehrere Polizisten Verfahren am Hals hatten wegen unberechtigter Abfragen!!!

Wenn du mit einem Kennzeichen und einem berechtigten Interesse (Unterhaltsforderung) zur Zulassungsstelle gehst und dort eine Bearbeitungsgebühr hinlegst solltest Du eigentlich Auskunft bekommen. Zumindest in Stuttgart geht das!

Vielleicht einfach mal anfragen bei der Behörde bevor irgendein Beamter Ärger wegen unberechtigter Abfragen bekommt.....
 

tommes

Bekannter User
Reaktionen
43
Punkte
28
Alter
48
fahr ihm doch ein spiegel ab ;) ( unfallbericht )

zahlst selber,versicherung oder direktversicherung ( ein bumms frei )


:toothy10::toothy10::toothy10:
 
Oben