Habe das hier auf meinen Telefon gefunden um (sollte ich angehalten werden) etwas Futter zu haben
BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ? Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen- den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist. Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:
“Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß- stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
So long hoffe es ist euch dienlich!
Hatte das mal wegen meinem Mivv DG geladen
Grüße Markus