Katalysator Homologation

Ant

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gsr_600
Hallo zusammen,

ich habe seit 'ner Weile den Ghost unter meiner 600er und bin seit Tag 1 begeistert vom Klang. Aber wie der Mensch so ist, will er natürlich immer mehr.

Einige meiner gaskranken Freunde sprachen dann mal von "Fahr doch einfach ohne Kat, dann knallt's und schießt Flammen"

Klingt für mich erstrebenswert. Ist aber noch die Frage offen, ob man das halbwegs legal über die Bühne kriegt?
Der Ghost ist ja ohne Last schon hart an der dB-Grenze, vom Lastbetrieb wollen wir lieber garnicht erst reden ..

Nun meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt ist der Kat vorgeschrieben, bis zu welchem könnte man quasi ohne fahren? Vorausgesetzt natürlich, dass die Abgaswerte eingehalten werden.

In meinem Fahrzeugschein steht bei Punkt B 09.05.2007 und bei K bzw. 6 18.10.05


Kann mit diesen Daten jemand etwas anfangen und mir (hoffentlich) bestätigen, dass dieser "zusätzliche dB-Killer" raus kann?

Danke schonmal,
Ant
 

ratzeputz

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Die K6 ist noch Euro 2.
Der KAT ist grundsätzlich Pflicht und wenn du ihn nicht drinnen hast, setzts eine Strafe wenn sie dich erwischen.
Mit Euro2 fällt nur bei der Abgasuntersuchung nix auf, da die Werte noch im Toleranzbereich sind.
Hab zwar keine Ahnung, was bei euch Deutschen die Punkte im Zulassungsschein bedeuten, aber es sieht für mich schwer danach aus, als hättest du eine K6 :)
Lässt sich aber auch einfach rausfinden. Hast du ABS, dann hast du keine K6, denn ab der K7 ham die 600er ABS

Und das mit dem Brüllen, Blubbern und Flammen schießen kann ich als selbst K6 Ghost ohne KAT Fahrer bestätigen :)
 

Ant

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Ich habe kein ABS.

Aber grundsätzlich Pflicht habe ich ja noch nie gehört.
Kann das noch jemand bestätigen? Oder hast du vllt. eine gesetzliche Grundlage zum dem Thema?
 

brettfahrer

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er meinte halt, wenn die maschine nen kat von grund aus hatte, darfst ihn nicht ausbauen.
 

ratzeputz

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Genau das meinte ich :)
Wenn ein KAT original drin is dann darfst ihn nicht ausbauen.
Gibts von Haus aus keinen, dann is das wurscht (sie viele ältere Mopeds oder Autos)

Wenn du kein ABS hast, dann hast du eine K6 und damit noch eine mit Euro2.
Viel Spaß beim montieren des KAT Ersatzrohres :D
 

Mohima

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Mach mal den Spießer/Spielverderber. :)
Kat = Teil der Zulassung
Kein Kat = Keine Zulassung
Keine Zulassung = Verlust des Versicherungsschutzes/Risiko Steuerbetrug

Deine Entscheidung!
 
G

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Hmmmnjaanaja. Das stimmt so nicht ganz Mohima. Es gibt eine Art... wie nenn ich es... "Bestandsschutz". Es ist schon so wie Ratzeputz geschrieben hat. Ansonsten hast du aber Recht Mohima. Ob das aber mal in der Zwischenzeit geändert wurde kann ich nicht beantworten. Jedenfalls war es damals so (musste mich das letzte mal vor ca 10 Jahren damit beschäftigen :D )
Ich denke auch das wird noch so sein... ich habe noch eine MZ TS250 ... da gibts auch kein KAT ;-)

Hab noch mal schnell 20 Sekunden Google bemüht ;-)

Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben.
Quelle: http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/kat-problematik.108899.html
 

Mohima

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Folglich müsste dann der Kat nur "ausgetragen" werden, da EG-Betriebserlaubnis von 2005?
 
G

Gelöschtes Mitglied 4315

Guest
Ich hab leider keinen Fahrzeugschein zur Hand aber ich denke, wenn da was drin steht, ist es eh "zu spät". Folglich müsste ein KAT rein. Ob man das austragen kann ...hmm keine Ahnung. Genau sagen kann ich das eigentlich erst in zwei Wochen (dann kann ich mir meinen alten mal anschauen im vergleich zu meinem neuem). Aber das hilft dem TS wohl auch wenig ^^
 

Ant

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Irgendwie ist das ein echt schwammiges Thema, nichtmal mein TÜVer konnte mir dazu was genaues sagen ..

Ich habe halt eine K6, da kein ABS.

Unter Punkt K in der Zulassung steht 2005
EZ war 2007

Serienmäßig ist aber ein Kat drin.
Jetzt habe ich den GPR Ghost seit einigen Monaten drunter, den Kat aber drin gelassen.

Gibt's vllt. bei GPR irgendwo eine passende ABE, in der steht, dass die Anlage ihre E-Zulassung ohne Kat bekommen hat bzw. bekommt?

"Ich hab leider keinen Fahrzeugschein zur Hand aber ich denke, wenn da was drin steht, ist es eh "zu spät"."
Was genau darf nicht drinstehen?
 
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