Kupplungshebel nun Eintragungspflichtig ?

Pphil321

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Servus zusammen.

Leider wurde ich gestern am 30.06.2019 raus gezogen. Bemängelt wurde: fehlender Rückstrahler, DB-Killer (nehme ich in Kauf), aber auch, dass mein Kupplungshebel keine E-Nummer oder sonstiges aufwies (war schon beim Kauf dran). Bremse ist Original.
Der Polizist wollte mir erst die Weiterfahrt deswegen untersagen und teilte mir mit das mich dies 90€ + 1 Punkt kosten wird.
Soweit mir bekannt war galt das mit der E-Nummer doch nur für den Bremshebel ? Da die Kupplung doch nicht als Sicherheitsrelevantes Bauteil zählt.
Laut ihm wäre dies wohl eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs.
Laut einem Beitrag aus der „Motorradonline“ ist der Kupplungshebel Eintragungsfrei...
Hat jemand ein paar aktuelle vertrauliche Informationen dazu ?
Der ganze Spaß soll mich jetzt über 200€ und einen Punkt kosten.

Gruß
 

Eisenschwein

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Hallo,

habe ich das nicht schon recht ausführlich im Nachbarforum gelesen?
Subsummiert gibt es wohl nur Vorschriften bezüglich des Bremshebels, die aber gerne von den Ordnungsbehörden auf alle Hebel übertragen werden.

Wer die billigen Chinakracher kauft und verbaut, sollte sich aber dessen bewußt sein - deshalb habe ich bei mir Raximo verbaut.
Passt super und hat ABE (wenn auch wahrscheinlich wie der andere Kram auch in China aus einer Maschine gefallen)...


just my 2 cents

edit: bei den Jungs vom Gesichtsbuch habe ich das erst gelesen - waren aber 90 Ocken + 1 Punkt...
 

Eisenschwein

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Habe gerade gesehen, dass das ja tatsächlich Du warst ;-)

Vielleicht schreibt unser @Goliath mal irgendwann was dazu - er ist doch deutlich kompetenter bezüglich Gesetzestexte als ich.
Ändert aber nix daran, dass Du wohl Widerspruch einlegen müsstest und dann wahrscheinlich das auch nur über eine anwaltschaftliche Vertretung läuft...
 
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Pphil321

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Ich hab und würde solche Hebel ja auch nicht kaufen. Habe mich eben nur an diese Information bezüglich den Bremshebels geklammert. Da ich die letzte Zeit nur am Schrauben und lernen für meine Klausuren war, wollte ich mir daher gestern mal eine Auszeit gönnen und eine kleine Runde drehen, vergebens ...
den Hebel gegen einen originalen zu tauschen war eig. auch schon auf der Liste.
Sehr ärgerlich verlaufen ...

Ich setzte mich derzeit mit einem Motorradspezi vom tüv Rheinland auseinander um meine Möglichkeiten zu klären. Wenn es einer weiß dann ja diese Jungs.

Gruß
 

Eisenschwein

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Ich setzte mich derzeit mit einem Motorradspezi vom tüv Rheinland auseinander um meine Möglichkeiten zu klären. Wenn es einer weiß dann ja diese Jungs.

...ich habe da andere Erfahrungen, wünsche aber viel Glück dabei.
Wenn es eine eindeutige Aussage gibt, wäre es klasse, wenn Du uns teilhaben lässt.

Beste Grüße und gedrückte Daumen,

Christian
 

Pphil321

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@Eisenschwein
Ja sehr gerne, ich kann den E-Mail Verkehr zwischen ihm und mir hier bereit stellen bzw. Seine Finale Antwort.

Ansonsten habe ich wohl keine Möglichkeiten mehr ? Letztlich bleibt mir dann nur der Einspruch und einen guter Verkehrsanwalt, so wie ich das sehe ?
Ist für mich als Student dann natürlich wiederum Kostentechnisch schwierig.
Kann ich bei der Polizei selbst mal anfragen ob sie mir zu der Thematik etwas vorlegen können wo explizit etwas zum Thema Kupplungshebel aufgeführt ist ? Das scheint ja doch immer noch eine echte Grauzone zu sein. Auf Facebook in diversen Gruppen waren die Meinung auch überall geteilt.
 

Eisenschwein

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Kann ich bei der Polizei selbst mal anfragen ob sie mir zu der Thematik etwas vorlegen können wo explizit etwas zum Thema Kupplungshebel aufgeführt ist ? Das scheint ja doch immer noch eine echte Grauzone zu sein.

Schwierig zu sagen - bei der Polizei bin ich eher skeptisch; wenn der TÜV aber die Richtigkeit bestätigt, dürfte die Chance bei der Polizei wesentlich höher sein.
Die Frage ist immer, bei wem bei der Polizei willst Du fragen? Auf einer x-beliebigen Polizeistation dürftest Du nur Schulterzucken ernten...
Das mit dem Einspruch ist wohl meiner Meinung nach so; aber wie gesagt - ich bin da nicht bewandert genug, um eine ordentliche Expertise abgeben zu können.
 

Pphil321

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Also ich hab eben nochmal bei der Dekra angerufen.
Der Prüfer den ich am Hörer hatte teilte mir mit, dass ich da auf jeden Fall Einspruch einlegen soll, mit der Nachfrage, auf welcher Grundlage die „Anzeige“ bzw. Strafe beruht.
Laut seiner Aussage gibt es dazu nämlich gar keine.
Er sagte sogar, das es selbst bezüglich des Bremshebels keine klare Grundlage gibt, dies allerdings bezüglich der Bremse (Sicherheitsrelevant) eventuell anders behandelt wird, und sich auf das Bremssystem berufen wird.
Sobald ich das Schreiben erhalten hab, werde ich aber damit ggfs. Nochmal vor Ort zu dieser Prüfstelle fahren, um eventuell eine schriftliche Aussage von dem Prüfer zu erhalten um meinen Einspruch zu stärken.
Ich bin gespannt wie sich das ganze entwickelt.
Ich halte euch auf dem laufenden.
 

Goliath

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Moin,

klasse!

Ich bin sehr gespannt, was du an Informationen zusammen bekommst.
Gerade im Hinblick auf offizielle Informationsschreiben, sind wir dankbar - davon leben alle anderen, die nach dir das "Problem" bekommen.

Ich hab es mir aber auf eine Erinnerungsliste geschrieben und hau die Kollegen vom Verkehrsdienst beizeiten mal an, wenn ich die Zeit dazu habe.
Einige sind wie üblich sehr kompetent mit dem Herz am rechten Fleck, die agieren im Halbwissen mit entschiedener Komplexbewältigung.

Aber man kann sich nicht für alle entschuldigen.
 
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