Mindesprofiltiefe vergessen....

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Tony

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habe es total inzwischen vergessen ....

- wie die Mindestprofiltiefe für Reifen im Sinne des Gesetzes ??
1,6 mm vorne und hinten, gemessen in der Mitte ???

- was riskiert man StVo wenn darunter ??
20 € und 1 Punkt ??
 

supersonic

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Hay Toni

Die 1.6 Milimeter sind richtig.
Die meisten strassenzugelassenen Reifen
haben zudem im Profil kleine Querstege eingelassen,
welche genau die 1.6 Milimeter-Grenze markieren.
Wenn diese Grenze erreicht ist, müsstest du den Reifen
wechseln.
Ich fahr meine aber immer ganz runter. Als Schönwetter-
fahrer find ich das auch vertretbar.

Die Busse für einen runtergefahrenen Reifen
beträgt in der Schweiz 100 Franken. Ca. 70 Euro:)

supersonic
 

Doctor Notes

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@supersonic

So eine Denke kann aber sehr schnell mehr als 100 Franken kosten, hoffe nicht, dass du zu denen gehörst die glauben auch noch mit einem selbst erstellten Slick noch Grip zu haben.

Gruss
Werner
 

Matte

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Meines Wissens nach sind es 1,6mm über die gesamte Lauffläche. Soll heißen, wenn es auch nur an einer Stelle weniger sind, dann muß die Pelle runter.

Und das mit dem kleinen Steg den viele Reifen in einer Profilrille haben, ist anders, denn dieser ist 1mm hoch und für den US-Markt gedacht. Dort gilt 1mm als Untergrenze. Ist der Steg hier also erreicht, ist der Reifen schon längst illegal.

Wieviele Points das gibt, weiß ich nicht, aber das es welche gibt, da bin ich mir sicher. Und wer schon mal mit einem Slick im Regen gefahren ist, kann das auch nachvollziehen.

Ich fahre meíne Reifen eigentlich auch immer ganz runter, doch nur weil es hier so gut wie keine Kontrollen gibt. Wenn es dann doch mal regnen sollte, fahre ich garnicht erst los oder stelle mich unter.

Und wo wir gerade über die Schweiz sprechen: Dort sind schon einige Freunde von mir und ich selbst auch einmal an der Grenze "abgeprallt" da dort oft das Profil kontrolliert wird. Die Grenzer lassen einen dann garnicht erst rein in die Schweiz. Hat mich mal einen heftigen Umweg durch Frankreich gekostet :(

Matte
 

EX-RGVler

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Moin zusammen,

pro abgefahrenen Reifen gibt es meines Wissens 3 Punkte.

D.h. vorne und hinten Pelle platt = 6 Punkte.


muss also jeder selbst wissen ob er den Straßenreifen bis zum Slick fährt.
 

look4free

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@matte:
stimmt so leider nicht ganz

@ex-rgvler
hast recht, wobei die strafe höher werden darf, die punkte sich aber nicht addieren dürften - aber das wird in der praxis nicht angewand...

!!! also 50euro und drei punkte für abgefahrene reifen !!!

so nun zum auszug §36 abs 2.:

Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

ich versuche das mal zu erklären (war extra beim tüv und hab das mit den ausgiebig diskutiert).
bei unseren motorradreifen zählt die lauffläche von der rechten profilrille bis zur linken. davon müssen 3/4 also 75% über 1.6mm haben. wenn es weniger wird (also nur 74%) ist der reifen abgefahren. wenn man einen bremsplatten hat, gilt die regel sofort, da man an der stelle eben nicht mehr auf 75% kommt...

das gleiche gilt bei autos - nur dass die lauffläche dort er etwa 3cm nach der kante beginnt. soll heißen: nur die gerade fläche (ohne kante und rundung) und davon wieder 3/4 also etwa zwei finger breit rechts und links... so auch die aussage unserer tüv-station...
 

orker

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