Mindestprofiltiefe ?

hbgsx

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Hallo,
ich wurde heute bei meiner ersten Ausfahrt in diesen Jahr nach 200 Metern von der Polizei herausgewunken ( damit fängt die Saison ja schon Super an).
Bei der Verkehrskontrolle wurden beide Reifen als
abgefahren beanstandet, was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, da sie meines erachtens
noch akzeptabel sind.
Wer weis wo und womit die Refen gemessen werden müssen, und was zu tun ist wenn ich diese Messung
als falsch sehe.


Grüß
Hans
 

AVIDPJ

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Hallo!

Ja das ist so ne Sache vor allem bei Supersportler - denn die gesetzl. vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm an der schlechtesten Stelle der Lauffläche ist schnell erreicht vor allem bei Supersportreifen Pirelli + Michelin ...

Wenn Du der Meinung bist, das es den Aufwand Wert ist solltest Du zu einem motorradfreundlichen und erfahrenen Gutachter oder TüV fahren das anhand eines Neureifens prüfen, vergleichen und bescheinigen lassen.

Was hattest Du denn für eine Bereifung und wie alt?

Ich warte auch noch auf den Tag wo das mir passieren wird!
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look4free

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bei der messung soll nur die hauptrille genutzt werden - nur diese hat auch eine verschleißmarke. die hat bei einem neureifen etwa 5,6-6,5mm in der mitte und 5,0-6,3mm an der seite (reifenabhängig). nun kommt es auf den Fahrstil an und welche strecken man fährt (autobahn, kurvige landstraßen, oder oder oder...)...
wenn du unter 1,6mm hattest, kommst du um die strafe und den punkt nicht drum herum. wenn du aber genau 1,6 oder nur 1,5mm hattest, würde ich auf jeden fall zum tüv mit dem rad... du hättest aber an ort und stelle einspruch einlegen müssen, da ein späterer beweis schwer ist (außer der reifen wurde genau protokolliert)...
viel glück!

was haben sie wo gemessen???

[ 12. April 2004: Beitrag editiert von: look4free ]</p>
 

UBO

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muß nicht die gesetzlich vorgeschriebene mindest profiltiefe an allen rillen der lauffläche vorhanden sein ???????
wenn nur die hauptrille gemessen würde, dann könnte der schlappen ja als gut angesehen werden, wenn an den seiten gänzlich das profil fehlt, in der hauptrille aber noch 1,6 mm gemessen werden ????
beim pkw gilt das doch auch die ganze lauffläche, oder ?????
 

look4free

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@UBO
mit hauptprofil ist das große gemeint. das ist nicht nur in der mitte, sondern geht auch fast bis zur kante. aber kleinere "lamellen" oder "einschitte" dürfen nicht gemessen werden. die meisten motorradreifenhersteller haben auch nur noch "eine rille". und beim auto gilt die aufstandsfläche und nicht die "kante" (nicht flanke), da dort schon beim kauf die min.profiltiefe erreicht ist
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hbgsx

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Hallo,
vielen Dank für die Info.

Also meine Bereifung sind Metzeler Z3,
ich habe natürlich vor Ort sofort meine Zweifel an der Messung mit diesen billig Baumarkt Meßgerät geäusert und ins Protokoll aufnehmen lassen.
Nachdem ich deshalb heute zum Tüf gefahren bin erklärte mir der freundliche Herr vom TüV, an meinen Reifen wie es richtig überprüft wird.
Der Reifenprofilindikator fängt bei 1,8mm an und
ist bei Unterschreitung 1,6mm mit der Profiloberkante eine glatte Fläche.
Mein Vorderreifen war klar darunter der hintere noch nicht.
Da es jedoch keinen Unterschied macht ob ein oder zwei Reifen abgefahren sind kostet mich dies 75€ und 3 Punkte Lehrgeld.

viele Grüße
Hans
 

look4free

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@hbgsx
leider kein mitleid von mir. wer seine profiltiefe zum saisonstart nicht kontrolliert, muss ja nach 200metern bestraft werden
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aber die aussage mit dem einen rad oder derer zwein stimmt so nicht ganz. wenn beide abgefahren sind bekommt man zwar auch nur drei punkte, aber die strafe wird doch empfindlich teurer bei zweien oder mehr (büchse/brummi)
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daher bin ich der meinung lieber auf nummer sicher zu gehen, und auf die letzten 0,2mm zu verzichten und das geld der strafe lieber frühzeitig in neue pneus zu investieren. hört sich wie altkluges gelaber an - ist aber so (vor allem wenn kurzzeitig eine größere tour angesagt ist, sind reserven schnell verbraucht)
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ein tipp: wenn es wirklich die erste ausfahrt war, kann dir doch dein reifendealer sicher eine bestätigung geben, dass du auf dem weg zum ihm warst - so kommst du um die punkte - aber die geldstafe ist trotzdem fällig, da das fahrzeug nicht mehr bewegt werden durfte (radausbau erforderlich)... nur so als tipp
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[ 14. April 2004: Beitrag editiert von: look4free ]</p>
 

King Kenny

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Modell: GSX-R 1000 K9 mit TC Farbe: Weiss
Hat den der Polozist sich die Reifennummer aufgeschrieben ? Wenn nicht kommst du um die Punkte rum . Da du einen anderen Reifen Montieren kannst (sollte aber kein neuer sein).
Ohne die Reifennummer kann dir der Polizist nicht nachweisen das es ein anderer Reifen ist so kommst du um die Punkte und Geldstrafe herum.
 

hbgsx

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Hallo,

nachdem ich bei den Polizisten zweifel an deren Messung geäusert habe, wurden von diesen Fotos gemacht und die Reifennummer festgehalten.

@look4free
lt. des Polizisten ist es für die Strafe wirklich egal ob ein oder zwei Reifen, was auch im Bußgeldkatalog der Bay. Polizei nachzusehen ist.
http://www.polizei.bayern.de > Bußgeldkatalog >Kennzahl 336618

Man könnte jetzt natürlich darüber diskutieren
wie gefährlich ein Fahren mit unter 1,6 mm Profil ist ( bei mir waren es vorne ca. 1,3 mm ).
Ich denke allerdings das viele die Reifen unter die gesetl. Grenze von 1,6 mm abfahren.

Ich habe daraus jedenfalls gelernt wie man die Profiltiefe feststellt :).

Habe mir jetzt einen Satz Pirelli Diablo bestellt und bin gespannt wie sich die Fahren.


Gruß Hans
 

look4free

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@hbgsx
ich meinte das weder böse noch schadenfroh, aber die zeiten wo ein hinterrad bis zum slik runtergefahren wird, sind doch lange vorbei. im zeitalter von digitalknipsen und dicken punktekontos macht das doch keiner mehr!

und was passiertm wenn das vorderrad unter die min.profiltiefe gefahren wird, kann dir heele aus dem r1-forum sicher sagen
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beim hinterrad mag es nicht so schlimm sein, aber das vorderrad neigt bei zu geringem profil gerne mal zum wegrutschen und das tut nicht nur weh, sondern kostet auch viel geld
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zur strafe: da hast du nur glück gehabt, da das strafmaß bei grobfahrlässig (und das sind zwei abgefahrene reifen am motorrad) stark erhöht werden darf (in hessen und niedersachsen wird das so gemacht). punkte bleiben punkte, aber geld bleibt nicht geld
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noch böser wird es, wenn du mit den selben abgefahreren reifen zwei mal erwischt wirst. dann kommt vorsatz dazu und dann gute nacht...
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Sam1

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von look4free:
<strong>@hbgsx
ich meinte das weder böse noch schadenfroh, aber die zeiten wo ein hinterrad bis zum slik runtergefahren wird, sind doch lange vorbei. im zeitalter von digitalknipsen und dicken punktekontos macht das doch keiner mehr!
</strong><hr></blockquote>

Wie meinst du das denn?`Also ich fahr immer bis mein Reifen anfängt "weiß" zu werden, sonst weiss ich ja garnicht ob er runter ist oder nicht.
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Aber was ist denn das für eine Regelung von wegen "Bescheinigung holen das man auf dem Weg zum Reifenmontiermann war"?
Kein Profil ist doch kein Profil oder? Muß man eben ausbauen und hinbringen oder wie oder was?

Klärt mich auf, insbesondere weil ich ja immernoch im Kopf habe mit meinem Racingauspuff "gerade auf dem Weg nach Hause zu sein, weil ich meinen db-eater verloren habe".

Gruß
Sam
 

TL_alex

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Hallo,

also meines wissens nach muss bei Motorradreifen auf 2/3 des Reifens die mindestprofiltiefe eingehalten werden also kann er in der mitte auch weiter abgefahren sein. Zumindest war es früher so. obs da ne Änderung im Reglement gibt weiß ich aber nicht.
Hab das mal nem Grünen bei ner Kontrolle an den Kopf geknallt und er war auf der Stelle ruhig.
 

kilofazer

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Hallo Leute,
Ihr braucht eine Mindestprofil von 1,6 mm im Bereich des Hauptprofil's.
Am Rand darf der Reifen auch Profillos sein.
Hier für alle zum Nachlesen:
§36 der StVZO
Bereifung und Laufflächen

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.


Wie wäre sonst zu erklären, dass strassenzugelassene Supersportreifen am Rand nicht profiliert sind?

Gruß
Michael

[ 20. April 2004: Beitrag editiert von: kilofazer ]</p>
 
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