Mit Video aber nur kurz

Hooch1

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Hallo Leute,

nun hat es mich erwischt. Bin auf einer AB gefahren und dort war 120 km/h erlaubt.
Als ich an einem Pulk von drei Autos vorbei fuhr, scherte eins aus und blieb dran, ich rechts rüber, dann kam Kelle und denn das Übliche.
Ich hatte ein paar mal die Spur ( ruckartig) gewechselt und die haben mich vllt. 800-1000 m auf Film (habs Vorort angeschaut).
Nun habe ich Ticket bekommen und soll nach Auswertung und Toleranzabzug 33 km/h zu schnell gewesen sein.
Ne Aussage habe ich natürlich nicht gemacht.
Ist es anfechtbar?

Danke schon mal im voraus.

Gruß
 

cklein

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steh dazu, du weißt das du zu schnell warst!!
nimm es wie ein mann!! :hh:
 

Hooch1

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Wer hat denn gesagt, dass ich zu schnell war und vor allem so schnell. ;)
Ich finde es zu hoch gegriffen. Die Frage ist, ob man was machen kann?
 

Passadena1

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Hab da was für Dich

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.


Quelle: <a class="postlink" href="http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/08/31/radar-blitzer/sind-alle-rechtswidrig.html" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.bild.de/BILD/regional/dresde ... idrig.html</a>
 

Warmduscher

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Passadena schrieb:
Hab da was für Dich

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.


Quelle: <a class="postlink" href="http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/08/31/radar-blitzer/sind-alle-rechtswidrig.html" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.bild.de/BILD/regional/dresde ... idrig.html</a>

Dürfen wir den Österreichern und Schweizern danken, dass die diese Diskussion los getreten haben.
 

Hulk

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Das könnte das Ende der möchtegern-Schumis sein ; die den Leuten mit dicker Hose hinterherrasen-und abgelenkt durch Moniture e.t.c. noch das Leben des Beifahrers und anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Währe schön wenn diese Leute zum montieren von Unterfahrschutzen an den Leitplanken herangezogen würden.(Keuch,schwitz,Puckel-Schmerz)

Gruss Jürgen
 

nachtangst

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Servus,

versteh nicht, was du noch anfechten möchtest? Hast das Video doch selber vor Ort eingesehen.
Und ein Video als Beweis mit ner zu 100% geeichten Videoanlage hat sicher mehr Beweiskraft als irgendein Blitz-Foto, wo du durchaus mal Chancen hast wieder rauszukommen.

Und ich denke, mal gehört zu haben, dass bei Videos schon ne gefilmte Nachfahrstrecke (als Messung) von 300 Meter reicht.

Gruß
 

Buster

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"Hilboldstaaa"
Also, es reicht eine gefilmte Nachfahrstrecke ab 300 m. Die Provida-Anlagen sind geeicht und der Einbau von einer Prüfstelle abgenommen. Chancen da raus zu kommen gleich null, auch wenn der Herr ADAC-Rechtsverdreher Propaganda macht...die wollen ja auch ihr Geld verdienen. Was willst du denn anfechten? Und was sind denn bitte 33 km/h zu schnell??? :D :twisted: Das gibt ja nicht mal ein Fahrverbot :thumbup: , also zahl doch das Ding einfach und die Sache ist erledigt.
 

Scotty1

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Passadena schrieb:
Hab da was für Dich

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.


Quelle: <a class="postlink" href="http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/08/31/radar-blitzer/sind-alle-rechtswidrig.html" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.bild.de/BILD/regional/dresde ... idrig.html</a>


FALSCH! Musst Dich mal genauer belesen! Das gilt nur für "vorsorgliche Videoaufzeichnung" wie bei Abstands- und Geschwindigkeitskontrolen von Brücken!
 
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