Das mit dem Euro kann ja wohl nicht wahr sein???
Moin,
ist ja kein Geheimnis, dass Ich bei der Rennleitung bin - daher kann ich dir als Fachmann sagen: ... Doch
Aber: es gibt keine Pauschalantwort. In NRW gibt es auch keine Norm, wie etwas zu messen ist, analog der Geräuschemissionsmessung, welche von multiplen Faktoren abhängig ist.
Letztlich steht in der Rechtsnorm der dir bekannte Wert, welcher auf eine plausible Art und Weise erkannt, bzw. geprüft, werden muss. Dazu gibt es unter anderem die Münze, wenn man keinen Gliedermessstab zur Hand hat (die Streifenwagen in NRW haben in der Regel nur überdimensionierte für andere Anlässe). Natürlich kann man auch einen Messschieber nutzen, aber dann kommen die von Lutze genannten Fehlerquellen in der Abmessung zustande (leicht reingestochen, schief angesetzt, etc...).
Kurzum: Die Münze hat eine große Auflagefläche, drückt den Gummi nicht (bei ordentlichem Anlegen) ein, ist leicht "ablesbar" und genormt.
Also:
Warum nicht?
Darüber hinaus haben zumindest alle Reifen, die ich in den letzten Jahren gefahren habe, einen Verschleissindex, welcher dir auch ohne technisches Prüfgerät anzeigt, dass du deinen Reifen an die Verschleissgrenze gebracht hast.
Als vorletzten Punkt: Polizei ist Ländersache. Das heißt, das alle Verfahrensweisen aus NRW in Baden Württemberg oder in Niedersachsen nicht gelten. Diese regionale Unterscheidung macht eine pauschale Antwort schwierig - und die Diskussion im Hinblick auf "DIE Polizei" auch ;-)
Kurz und knapp:
"Der Polizist" hat einen Ermessensspielraum und eine Rechtsnorm, nach welcher geprüft wird. Ich hab die Jungs mit Reifen über der Verschleissgrenze (aber noch im vertretbaren Rahmen) mit einer Mängelkarte nach Hause geschickt - in der Konsequenz mussten diese dann innerhalb von zwei Wochen eine Neubereifung nachweisen.
Bei denjenigen, wo die Bedingungen nicht stimmten (also kein astreiner Sonnenschein und vom Typ her besonnen), wurde die Münze ins Profil gestellt, ein Foto gemacht, die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige geschrieben. Keine Nachfragen durch Gerichte oder sonstige Instanzen - Nie und auch in den Jahren danach nie etwas gehört.