Hi Leute, ich denke das köännte interessant sein:
bis denne
soc.
Quelle: http://www.cypacc.deNachrüstschalldämpfer, TüV Segen auch ohne KAT.
Gemäß dem TÜV-Rundschreiben Nr. 12/04 H sind Nachrüstschalldämpfer auch ohne KAT legal, selbst wenn der original Kat dadurch entfällt. Das Rundschreiben liegt allen TÜV-Prüfstellen vor. Wer also bisher Schwierigkeiten hatte, sollte jetzt zum TÜV fahren. Ein EG-Prüfzeichen auf dem Schalldämpfer und eine Freigabe für das entsprechende Fahrzeug muss allerdings vorhanden sein. Die erforderliche Änderung der Papiere wird von der Zulassungsstelle vorgenommen:"Austauschschallämpfer ohne Katalysator". Abgasprüfungen sind derzeit noch nicht vorgeschrieben, künftig aber angedacht. 2006, wenn die vorgesehen Abgasprüfung für Motorrad kommt, kann es allerdings zu Schwierigkeiten mit den Abgaswerten kommen. Aber bis dahin ist ja noch ein wenig Zeit.
bis denne
soc.