@Ypsilon
Vielleicht hilft dir das weiter bzw. der letzte Passus.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht! „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaften mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (Art. 17, Grundgesetz).
Seit 2005 schließt dies auch Online-Petitionen (mittels Internetformular) ein. Mittlerweile wird jede dritte Petition online an den Bundestag gerichtet.
Sammelt man innerhalb der ersten vier Wochen mindestens 50.000 Unterzeichner, dann gibt es eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Bundestages mit Rederecht für den Petenten (also den Initiator).
Aber: Selbst mit den geforderten 50.000 Unterschriften kann der Ausschuss eine Anhörung mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnen. Darüber hinaus ist die Umsetzung der Forderungen einer Petition nicht vorgeschrieben, egal wie viele Unterstützer sie hat.