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Neue Regeln 2022 zwar primär für Autofahrer aber Achtung zu Führerscheine tauschen bis Geb. 1958
Mit dem Jahreswechsel müssen Millionen Autofahrer wieder neue Regelungen beachten. Die neuen Gesetze betreffen Einzelne, wie zum Beispiel die Besitzer eines älteren Führerscheins oder Besitzer eines Plug-in-Hybriden, aber auch alle Autofahrer in Form von der Maskenpflicht im Verbandskasten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch kurz zusammengefasst.
Neue Assistenten in Pkws
Alle neuen Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli 2022 mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. So ist ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der aktiv den Fahrer bei einem Überschreiten des aktuell vorliegenden Tempolimits warnt, eine neue gesetzliche Vorgabe. Meist werden dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt. Als weitere obligatorische Helfer sind der Notbremsassistent und Notfall-Spurhalteassistent vorgesehen. Zusätzlich wird eine “Blackbox”, bekannt aus Flugzeugen, als Unfalldatenspeicher und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht werden.
Mit dem Jahreswechsel müssen Millionen Autofahrer wieder neue Regelungen beachten. Die neuen Gesetze betreffen Einzelne, wie zum Beispiel die Besitzer eines älteren Führerscheins oder Besitzer eines Plug-in-Hybriden, aber auch alle Autofahrer in Form von der Maskenpflicht im Verbandskasten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch kurz zusammengefasst.
Alten Führerschein umtauschen als Pflicht
Alte Führerscheine verlieren bereits im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Das betrifft Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzen. Zum Stichtag am 19. Januar 2022 müssen diese gegen einen fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Die Kosten für den vorgeschriebenen Führerscheinumtausch betragen 25 Euro. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Bei einer Polizeikontrolle mit einem alten Führerschein zahlt ihr ein Verwarngeld von 10 Euro.Neue Assistenten in Pkws
Alle neuen Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli 2022 mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. So ist ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der aktiv den Fahrer bei einem Überschreiten des aktuell vorliegenden Tempolimits warnt, eine neue gesetzliche Vorgabe. Meist werden dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt. Als weitere obligatorische Helfer sind der Notbremsassistent und Notfall-Spurhalteassistent vorgesehen. Zusätzlich wird eine “Blackbox”, bekannt aus Flugzeugen, als Unfalldatenspeicher und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht werden.
- Der Geschwindigkeitsassistent soll Autofahrer an der Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung hindern. Er muss bei Geschwindigkeitsüberschreitung eine aktive Rückmeldung geben. Schnelleres Fahren ist immer noch möglich, etwa beim Überholen. Weiterhin kann der Assistent dafür übersteuert oder ganz abgestellt werden.
- Das Notbrems-Assistenzsystem erkennt aktuelle Gefahrensituationen im Straßenverkehr selbst, warnt akustisch sowie optisch den Autofahrer und leitet als letzte Instanz die benötigte Notbremsung ein. Dafür werden Objekterkennung und Abstandsmessung, bestehend aus Kamera-, Radar- und Lidar-Sensoren, genutzt. Bei schlechter Witterung schaltet sich das System selbstständig ab. Das System kann vom Autofahrer deaktiviert werden, aktiviert sich jedoch mit jedem Neustart wieder.
- Der Notfall-Spurhalteassistent warnt akustisch und greift in letzter Instanz auch aktiv in die Lenkung ein, um das Auto in der Spur zu halten. Der Unterschied zu einem normalen Spurhalteassistenten ist die Vehemenz, mit der das System ins Fahrgeschehen eingreift, wenn es eine gefährliche Situation erkennt. Zur Erkennung der Spur wird eine Kamera genutzt. Unterstützend können Radar- und Lidar-Sensoren eingesetzt werden. Das System kann deaktiviert werden, aktiviert sich jedoch mit jedem Neustart. Bei schlechter Witterung schaltet sich das System selbstständig ab.
- Der Unfalldatenspeicher, die "Blackbox", zeichnet wichtige Fahrzeugdaten auf, insbesondere kurz vor, während und nach einem Unfall. Folgende Daten werden erfasst: Bremsungen, Geschwindigkeit, Position auf der Straße und Zustand der einzelnen Assistenzsysteme. Bei autonomen Fahrzeugen muss zusätzlich gespeichert werden, ob das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt vom Fahrenden selbst gesteuert wurde. Die gespeicherten Daten können Behörden für Unfallanalysen zur Verfügung gestellt werden. Die erhobenen Daten müssen dafür anonymisiert und sicher abgespeichert werden. Die Speicherung lässt sich vom Autofahrer nicht deaktivieren.
- Die alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Für zukünftige Nachrüstungen soll eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre eingerichtet werden. Die Alcolocks sind weiterhin nicht verpflichtend, das Alkoholmessgerät ist nicht Teil der Verordnung.
- Geplant: Schutz der Fahrzeuge gegen Cyberangriffe
Mit steigender Digitalisierung der Autos wächst auch das Risiko von Cyberangriffen durch Dritte. Daher ist zukünftig ein umfangreicher Schutz von Fahrzeugen gegen Cyberattacken geplant. Diese Vorschriften müssen jedoch noch in Rechtsordnungen umgesetzt werden.