Neuersatz von Kleidung nach Unfall ohne Gebrauchsabzug

AVIDPJ

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Katana 1000 Black Arrow BMW K1300 SSchnitzer
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Schwarz wie die Nacht
Kein Abzug Neu für Alt oder Alter schützt nicht vor Zahlung:

Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des
Motorradfahrers zahlen. Für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der
Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre alten Helm. Urteil vom Amtsgericht Bad Schwartau AZ 3 C 312/99.

Gut zu wissen finde ich :idea:
 

FireFox

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Dazu muss man allerdings auch wissen, dass die originalen Kaufbelege von der Versicherung angefordert werden!
Sollten die Belege nicht mehr vorhanden sein, wird ein prozentualer Teilwert erstattet,
hier richtet sich die Höhe der Erstattung dann wieder nach dem Alter der Sachen.

Also - jede Quittung fein säuberlich abheften!
 

TwoDoubleThree

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Hmm, das hat die Versicherung bei mir auch versucht, aber mein Anwalt hat das dann auch ohne die Belege geregelt und die Versicherung hat mir den Listenpreis der Bekleidung gezahlt. Da wurde mir sogar eine normale Jeans von Levi´s voll ersetzt...
 

Yoe1000

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Ich gebe Firefox recht,
bewahrt unbedingt die Quittungen für Bekleidung auf, auch über mehrere Jahre, die braucht ihr im Schadensfalle unbedingt. Erspart euch eine Menge Rennerei, Ärger! Und wenn ihr euch nur ein paar Handschuhe für 60€ kauft, Quittung aufbewahren, vielleicht in eine Klarsichthülle zu den Moped/Versicherungsunterlagen, könnte später wichtig sein!

Gruß

YOE1000
 

FireFox

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@ TDT
Ok, über den Anwalt hab ichs nicht versucht, das war mir zu viel Aufwand.
Mein Unfallgegner war ein Österreicher und die Geschichte ist im Tannheimer Tal passiert.
Einfacher und schneller geht die ganze Geschichte sicher mit Hilfe der Quittungen/Rechnungen über die Bühne.
 

heisa

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Guude,
ich bin auch als KFZ Sachverständiger tätig!!

Ich kann euch da nur recht geben, die Rechnung/Quittung immer aufheben, aber bevor ihr das original abgebt, immer noch mal eine Kopie machen.
Ich hatte vor ein paar Monaten das Problem, das ich für einen Kunden (verunfallter Mobbedfahrer), die Rechnung (original) mit dem Gutachten eingereicht habe und die Versicherung behauptete dann, das keine Rechnung angekommen wäre :shock: natürlich keine Kopie gemacht.
Tja, dann stehste da!
Na gut ich habe den Kunden dann zu Hein Gericke geschikt und er hat sich eine Art Kostenvoranschlag für die Jacke geben lassen (Reparatur, Ärmel auswechseln, oder so) und haben dann den Kostenvoranschlag eingereicht.

Also, die ganzen Jahre war es so: Man bekamm, wenn die Klamotten, Stiefel, Handschuhe, Helm, usw. nicht älter als 1 Jahr sind, den vollen Preis erstattet (Kaufbeleg).

Aber seltsamerweise war das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich!
Aber eben ist es so das jeder 10te vor Gericht zieht und alle Naselang kommen neue Urteile zustande (was ja nicht immer schlecht ist :lol: )
 

VP-1

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GSX-S 1000 GT M3 / GSR 750 L6
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moin,

sollte mal ein Beleg fehlen, lohnt sich der Weg zum Händler des Vertrauens. Der hat oftmals noch in der Kasse / Rechner den Kaufvorgang abgespeichert.
Mir fehlten 2 Belege für ca. 10 Jahre alten Helm und ca. 5 Jahre alte Stiefel. Ein kurzer Hinweis, nach dem "Kauf neuer Schutzkleidung" :wink: , an den Händler und 15 Minuten später waren die Belege ausgedruckt.
Zusammen mit einem entsprechendem Schreiben des Anwaltes an die Versicherung geschickt wurde die Kleidung zum damaligen Neuwert ersetzt.
Wie gesagt: 10 Jahre alter Helm!!


Ach ja,
im Jahr `93 wurden viele Shoei Helme verkauft!
Von DM 250.- bis DM 800.-
:D :D :D
 
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