...ohne KAT erwischt worden.. PLAKETTE AB!!!

BT012SS†

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Ok, das Elend tu ich mir heute Abend an :cool3
 

Lomax

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Kaffeebecher ? Du meinst das 2. Bild - gelle ?

Gruß

lomax
 

Warmduscher

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jetzt habt ihr viel drüber geredet...wo bleibt der scan inkl. verlinkung? :)
 

BT012SS†

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Oh Mann, haben wir hässliche Fratzen hier im Forum :drink
 

türkish rossi

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Moin,@Alletklar seit ihr da in der auslaufrunde :cool3
@Karl deshalb verzichte ich immer auf das forumtreffen in stiege :-"
gruß,der hübsche Siegerländer
 

türkish rossi

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Moin,meine frau :richter lässt mich nicht :cry4tw !ABER irgendwann wenn ich groß bin darf ich bestimmt :dancebaby .so schluss jetzt mit dem spam :screwyou
gruß,der kleine,hübsche Siegerländer
 

RideOrDie

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moin,

um de thread mal wieder hochzuholen.

weiß einer ab welchem genauen Zulasungsdstum ( stehr doch im fz schein also diese eg betzriebserlaubnis ding , glaub ich ?) muss man einen geregelten Kat fahren oder ist das nicht relevant ??

mfg
 

Milo

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Du "musst" keinen fahren,aber die ABE erlischt ab Bj. 2007.
 

RideOrDie

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ja ich weiß aber bei meiner gixxe ist das zulassung daatum 11.2006 und ich bin mir nicht sicher hab aber gelesen zu haben das wenn das Motorrad vor 2007 diese genehmigung bekommen hat man ohne kat fahren kann???
 

Milo

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ne K8 mit 06er Zulassung?Wer hat denn da viel Schmiere gezahlt?K7 könnt ich ja noch kapieren.
K7/8 sind auf jedenfall Euro3 und da geht legal nix ohne Kat.
 

RideOrDie

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nein zugelassen 2009 aber die eg betriebserlaubnis ist 11.2006 laut fahrzeugschein
 

Milo

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Das ist das Datum der ECE-Homologation bzw.-Zulassung für diese Modellbaureihe.Die bezieht sich auf die K7und bauartgleiche,nachfolgende Modelle die Ende 2006 nach Europa gekommen sind.
 

RideOrDie

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genau das meinte ich.

darf man dann ohne kat fahren wenn das Datum vor 2007 ist oder ist das dann auch ohne ABE ?
 

Milo

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KiloK9,SD 07
Es handelt sich um die erste allgemeine EU-Zulassung für das Modell.Ohne dem schickt Hamamatsu kein weiteres Mopped rüber,da sie sonst nicht zulassungsfähig sind fürs drauffolgende Jahr.Die Homologation bezieht sich auf das 2007er Bj. auch wenn 2005 auf dem ECE Schein steht.
 

Achim60

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Habe vor kurzem mal Suzuki Deutschland angeschrieben und folgende Antwort erhalten!


Thema Komplettanlage bzw. 4-1 mit geregeltem Einschubkat (Lambdasonde) zulässig?


An dieser Stelle herzlichen Dank an

Alexander Jolig und Matthias


Da selbst in der Presse viel Halbwahres zu lesen ist, bringe ich gerne etwas Licht ins Dunkel.



Zunächst mal zu den Begriffen:



Ein Motorradtyp braucht heute in der EU eine EU-Typgenehmigung, die dem Hersteller erteilt wird.



Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) gab's früher mal für Motorräder anstatt der EU-Typgenehmigung.

Die war aber nur in Deutschland gültig, jedes EU-Land musste eine eigene national gültige Genehmigung haben.

ABEs gab es auch für alle Arten von Zubehör (also auch Auspuffanlagen) und gibt's heute noch für Zubehör,

das keinen speziellen EU-Regularien unterliegt.

Für Abgas- und Geräuschverhalten gibt es klare EU-Regelungen, also wollen die Auspuffhersteller auch die

EU-Typgenehmigung dafür haben, weil sie damit EU-weit verkaufen können.



Ein einzelnes Motorrad hat eine Betriebserlaubnis, wenn es zugelassen ist und den Vorschriften entspricht.

Die Bertriebserlaubnis erlischt nach StVZO, wenn Veränderungen vorgenommen wurden, durch die eine Gefährdung von

Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



Etwas unübersichtlich wird die Sache dadurch, dass bis Mai 2006 im EU-Gesetzeswerk eine Lücke bestand, nach der als

Voraussetzung für einen Austausch-Schalldämpfer nur die Einhaltung der Geräuschwerte gefordert war. Bis dahin

konnte der Kat drin bleiben oder entfernt werden, es war im wesentlichen egal. Es bestand zwar der Widerspruch, dass

die Verwendung eines Dämpfers ohne Kat formaljuristisch 100%ig legal war, im Ergebnis aber trotzdem das Abgasverhalten

verschlechtert und damit -eigentlich- die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen war. Aber rechtlich wären weder der

Auspuffhersteller noch der Halter zu belangen gewesen.



Für neue Modelle ist diese Lücke seit Mai 2006 geschlossen, für nicht-originale Auspuffanlagen muss seither auch die

Einhaltung der Abgasgrenzwerte nachgewiesen werden. So eine Messung ist nicht mit einer normalen Abgasuntersuchung

bei der HU zu vergleichen. Dabei wird auf einem Rollenprüfstand mit bis zu 120 km/h gefahren, ein Teil der Abgase wird in

großen Spezialbeuteln gesammelt und anschließend der Gehalt an CO, HC und NOx analysiert. Eine Messung kostet

mindestens 800 € und wenn man sich nahe an einem Grenzwert bewegt, muss dreimal gemessen werden.



Seit Mai 2006 wird bei der Genehmigung von Zubehör-Auspuffanlagen unterschieden, ob sich die Genehmigung auf das

Abgasverhalten (dann steht hinter der e-Nummer eine 5 im Kreis) oder auf das Geräusch bezieht. Dann steht dort eine 9

im Kreis.



Wird also z.B. an eine GSX-R1000K9 eine Komplettanlage ohne Kat, aber mit geräuschgenehmigtem Endschalldämpfer

gebaut, fehlt die Abgasgenehmigung und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist definitiv erloschen.



Wird in eine solche Anlage irgendeine Katpatrone eingebaut, ändert das erstmal gar nichts. Gibt es für die Kombination

Auspuffanlage, Katpatrone und den betreffenden Fahrzeugtyp kein Gutachten, keine ABE oder EU-Typgenehmigung, muss

nach StVZO für jedes Einzelfahrzeug das Abgasverhalten gemessen und genau genommen auch Geräusche und Leistung

neu gemessen werden.



Die Serienkats von aktuellen Euro 3 Motorrädern sind mit einem Volumen von ca. 400 ccm ziemlich groß und entsprechend

leistungsfähig. Ob eine einfache kleine Katpatrone genau so wirksam ist, käme bei einer Messung ans Licht.



Ich hoffe, hiermit etwas zur Klärung beigetragen zu haben.



Zum Schluss ein obligatorischer Hinweis:

SUZUKI gibt im Fahrerhandbuch, Abschnitt 1-2 umfangreiche Informationen zum Thema Zubehör, auf die wir hiermit hinweisen

und Sie im Interesse Ihrer Sicherheit um Beachtung bitten.

Alexander Jolig

Präsident
Geschäftsführender Gesellschafter

Team 69 GmbH

SUZUKI CLUB







:roll:
Ich sehe das jetzt mal so, ein geregelter Einschubkat (Lambdasonde aktiv) erreicht eventuell kurzzeitig die Werte :roll:



Hier mal die Funktion/Unterschied eines geregelten und ungeregelten Katalysator:
für den einen oder anderen vielleicht noch interessant





Bei einem geregeltem Katalysator erfolgt die Kontrolle der Zusammensetzung der Abgase durch eine Lambdasonde und hilft die Schadstoffe in Wasser und CO2 zu verwandeln bzw.Konvertiert chemisch die Verbrennungsschadstoffe

* Aus CO wird durch Oxidation CO2
* Aus HC wird durch Oxidation H2O und CO2
* Aus NOx wird durch Reduktion N2.

Deshalb sprechen wir auch von einem 3-Wege-Katalysator!

Voraussetzung dafür ist ein konstantes Luft-Kraftstoff-Gemisch im stöchiometrischen Verhältnis (λ = 1) von 14,7 Gramm Luft pro Gramm Superbenzin ( Oktan 95 ) und 14,8 Gramm pro Gramm Normal Benzin ( Oktan 91 ). Für Ethanol-Kraftstoff gilt zum Beispiel das Verhältnis 9:1. Schon eine geringe Abweichung in den mageren Bereich (λ > 1) bewirkt einen sprunghaften Anstieg der Stickoxidemission (NOx) nach dem Katalysator, da zu wenig CO für die Reduktion vorhanden ist. Deshalb wird das Gemisch zwischen stöchiometrischem und leicht fettem Verhältnis geregelt. Der Drei-Wege-Katalysator kann nur bei Fahrzeugen mit Ottomotor und Lambdaregelung eingesetzt werden.
Bei optimalen Betriebsbedingungen können Konvertierungsraten nahe 100 % erreicht werden.







Funktion bei ungeregelter Katalysatoren bzw. Lambdassonde deaktiviert


Hierbei wird die Zusammensetzung des Luft-Kraftstoff-Gemischs nicht durch eine Lambdasonde überwacht, sondern lediglich der Abgasstrom durch einen im Aufbau ansonsten dem Drei-Wege-Katalysator ähnlichen platinbeschichteten Keramikblock geleitet.

Dementsprechend schlechter ist hierbei vor allem der Stickoxidabbau (NOx). Insbesondere bei Motoren mit Vergaser ist die Regelung des Luft-Kraftstoff-Gemisches konstruktionsbedingt aufwendig und häufig unpräzise.

Im Ungeregeltem Katalysator werden die Schadstoffe in HC und CO mit dem Restsauerstoff oder zusätzlich eingebrachte Luft in H2O und CO2 umgewandelt.

Eine Reduktion der Stickoxyde (NOx) findet nicht statt

NOx ist farb-, geruch- und geschmackloses!




NOx ist ein Blutgift, das zu Lähmungserscheinungen führen kann.
Stickstoffdioxid (NO2) ist ein rotbraunes Gas mit stechendem Geruch, das an der Ozonbildung beteiligt ist. Es kann in hohen Konzentrationen zur Reizung der Atemwege des Menschen führen. Außerdem bildet sich aus NO2 Salpetersäure, einer der Verursacher von "Saurem Regen".
N2O ist ein farbloses Gas, es dient als Betäubungsmittel, besser bekannt als Lachgas



Der Anteil des Straßenverkehrs an den NOx-Emissionen in Deutschland betrug 1998 45 Prozent, der absolute Wert in diesem Segment hat sich seit 1980 allerdings halbiert und wird in den nächsten zehn Jahren weiter abnehmen. Starke Reduktionen von NOx-Emissionen fanden auch im Bereich der Kraft- und Heizwerke statt, früher die größten Verursacher von Stickstoffoxid-Emissionen.

Ein spezieller Aspekt der Stickstoffoxide in Zusammenhang mit moderner Motorentechnik ist der Zielkonflikt zwischen Verbrauchsreduktion einerseits und der Reduktion von NOx-Emissionen andererseits. Effiziente Motoren haben eine hohe Verbrennungstemperatur und produzieren damit mehr NOx.
Eigentlich wird dieser Kat nur noch bei älteren Benzinfahreuge zu finden sein.






Animation G3 Kat:
Oxidationskatalysator: Oxidation von CO zu CO2, von HC zu CO2 und Wasser, von NO zu NO2

<a class="postlink" href="http://www.chemie-am-auto.de/abgase/katalysator.htm" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.chemie-am-auto.de/abgase/katalysator.htm</a>


Zwar schon etwas älter, aber da hat aber doch tatsächlich einer mir meinen kompletten Bericht entwendet....heute durch Zufall gesehen, ist aber nicht schlimm....:giggle
 
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