Reflektor für Kennzeichenhalter

Stefan_189

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Als ich das lezte mal beim TÜV war hatte ich den hesslichen Reflektor vergessen dran zu schrauben. Natürlich gleich bemängelt worden.

Also mal selbst was gebastelt. Find ich Optisch besser als das gebaumel da hängen zu haben
 

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howi

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Als ich das lezte mal beim TÜV war hatte ich den hesslichen Reflektor vergessen dran zu schrauben. Natürlich gleich bemängelt worden.

Also mal selbst was gebastelt. Find ich Optisch besser als das gebaumel da hängen zu haben
servus muss der Reflektor eine bestimmte Länge haben muss mir auch so was hässliches dran machen . p.s warum braucht man so was Hässliches überhaupt . :BangHead:
 

howi

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servus muss der Reflektor eine bestimmte Länge haben muss mir auch so was hässliches dran machen . p.s warum braucht man so was Hässliches überhaupt . :BangHead:
ok habe es auf googel gefunden .
  • § 53 bezieht sich eindeutig auch auf die Reflektoren am Motorrad (Rückstrahler), in Absatz 4 heißt es wörtlich: "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." Auch ein Motorrad ist eindeutig ein Kraftfahrzeug, aber für diese gilt: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein." Sie müssen das Motorrad also mit mindestens einem, dürfen es auch mit zwei Reflektoren ausrüsten.
  • Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind.
  • Ferner ist es Pflicht, dass der Reflektor des Motorrades sich mit der Unterkante mindestens 250 mm und der Oberkante höchstens 900 mm über der Fahrbahn befinden darf.
  • Wichtig ist, Sie dürfen nur Reflektoren verwenden, die das "E"-Zeichen haben. Sie dürfen auf den Reflektor nicht einfach verzichten, weil Sie ihn nicht schön finden. Die Pflicht einen Reflektor am Motorrad zu haben dient Ihrer Sicherheit, nicht der Freude des TÜV-Prüfers
 
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