Rettungsgasse im Staufall benutzen

socrates

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Hi Leute,
ich frage mich die ganze Zeit was es kostet, wenn man im Staufall die Rettungsgasse (auch wenn nicht vorhanden :twisted: ) benutzt um langesam an den stehenden Autos vorbaizufahren.
Habe schon sämtliche Bußgeldkataloge durchgesehen, aber nciht passendes gefunden.
Soc.
 

Maj.Worsti

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§ 11 Abs. 2 StVO (Rettungsgasse) Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifenfür eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifeneine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt. Ordnungswidrigkeiten: §§ 11 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO, 24 StVG Unzulässiges Benutzen einer Rettungsgasse verstößt i.d.R. zumindest gegen § 5 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO, 24 StVG (Rechtsüberholen der linken Fahrzeugschlange; eine zulässige Ausnahme vom Rechtsüberhol-verbot gemäß § 7 Abs. 2a StVO liegt nicht vor, da die Rettungsgasse kei-nen Fahrstreifen i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO darstellt) v6n_20_2.doc - Stand: 02.09.2004
 

socrates

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Aha, danke, dann kommt im schlimmsten Fall noch das nichtbilden einer Rettungsgasse dazu und ich liege bei 70 Euro gesammt.
Das ist ja noch zu verschmerzen.
Soc.
 

Maj.Worsti

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Plus die Punkte für mindestens 2 Jahre.
 

Bön

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und wenn ich links die stehenden Autos überhole? Auf ner gut ausgebauten BAB iss da meist noch genug Platz..
 

Tomsen1

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Das würde mich jetzt auch mal interessieren, fahre ich auch immer :D
 

Shark

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Ich bezweifle, dass hier Rechtsüberholen vorliegen würde. Bei Kolonnenverkehr bin ich ja berechtigt mit max. 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz (mit höchstens 80 km/h) rechts an der Kolonne vorbeizufahren. Bleibt m. E. noch der Punkt mit dem unberechtigten Benutzen der Rettungsgasse.

Gruß
Shark
 

BlackCannonBall_R1

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Hab mal gehört das die Polizei bei Motorrädern beide Augen zudrückt,
weil das im Stau stehen, mit einem Motorrad, unzumutbar wäre. :)
 
A

Anonymous

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In NL nach dem GP in Assen hat mich ähnliches Verhalten mal 200 Gulden gekostet :roll:
In D ist mir das bisher erspart geblieben.
 

Maj.Worsti

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Shark schrieb:
Ich bezweifle, dass hier Rechtsüberholen vorliegen würde. Bei Kolonnenverkehr bin ich ja berechtigt mit max. 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz (mit höchstens 80 km/h) rechts an der Kolonne vorbeizufahren. Bleibt m. E. noch der Punkt mit dem unberechtigten Benutzen der Rettungsgasse.

Gruß
Shark

Worsti hat geschrieben:
11 Abs. 2 StVO (Rettungsgasse) Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifenfür eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifeneine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt. Ordnungswidrigkeiten: §§ 11 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO, 24 StVG Unzulässiges Benutzen einer Rettungsgasse verstößt i.d.R. zumindest gegen § 5 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO, 24 StVG (Rechtsüberholen der linken Fahrzeugschlange; eine zulässige Ausnahme vom Rechtsüberhol-verbot gemäß § 7 Abs. 2a StVO liegt nicht vor, da die Rettungsgasse kei-nen Fahrstreifen i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO darstellt) v6n_20_2.doc - Stand: 02.09.2004

Gruß,
Maj.Worsti
 

Shark

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Hm... Dann wäre zu klären, ab wann eine Lücke zwischen zwei Kolonnen als Rettungsgasse anzusehen ist. Denn wenn die breite der R. nicht ausreichen würde um ein Rettungsfahrzeug passieren zu lassen, kann, nach meinem Rechtsempfinden, diese nicht als Rettungsgasse angesehen werden?!?

Durchfahren tu ich trotzdem :wink:

Gruß
Shark
 

Bender

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Das wird wohl sehr stark auf die Laune des Verkehrsrichters ankommen.

Gruß
 

Maj.Worsti

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Nein, weil der Zwischenraum zwischen zwei Fahrspuren auch keinen Fahrstreifen im Sinne der StVO darstellt.
 

Toni1

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GSX-R 1000 K4 RS Toni Edition
Vor vielen Jahren sind mal 2 Kollegen von mir hinter dem Rettungswagen :idea: bis zum Stauanfang hergefahren. Dort wurden sie von der Rennleitung rausgewunken :( und durften auf dem Seitenstreifen warten, bis der andere Unfall abgewickelt war :devilish: . Und das hat lange gedauert bei schönem, warmen Wetter. Anschließend hat jeder 20 DM Verwarnungsgeld bezahlt :? und die Fahrt durfte dann nach der Zwangspause fortgesetzt werden.

Was lernen wir daraus? Wir fahren doch alle im Stau zwischen den Autos durch. Aber wenn ihr die Rennleitung seht, reiht euch schön wieder ein :wink: , bis ihr dran vorbei seid.
 

Back'em

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oder zieht euch dann schnell ne badekappe über's kennzeichen und reißt richtig den han auf :D :D :D
 
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