Tempolimit Schweiz - Auswirkungen

Sugistef

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Ich lebe in der Schweiz und garantiere Dir: die Polizei findet Dich……und dann wird es richtig unangenehm.
 
G

Gelöschtes Mitglied 18446

Guest
Ich lebe in der Schweiz und garantiere Dir: die Polizei findet Dich……und dann wird es richtig unangenehm.
Gibt es in der Schweiz Halterhaftung?

In Deutschland ist das mit dem Abhauen eine echte Alternative. Man muss nämlich nachweisen, wer tatsächlich gefahren ist.

In den Niederlanden (wo ich arbeite) wird der Halter zur Verantwortung gezogen, ganz egal wer gefahren ist. Deshalb blitzen die von hinten. Die interessiert gar nicht, wer am Steuer sitzt.
 

Sugistef

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Also wenn die Nummer bekannt ist, so wird der Halter angeschrieben und er kann Stellung nehmen. Gibt man nichts an, so haftet der Halter. Andernfalls muss er den Fahrer angeben oder den Diebstahl gemeldet haben. Zumindest wurde ich bis jetzt immer so angeschrieben. Leider war ich bis heute immer selber der Fahrer 🤪
 

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In Deutschland ist es so, dass man den Halter nicht nennen muss wenn es der Ehepartner oder ein anderer enger Familienangehöriger war. Gibt es dieses Aussageverweigerungsrecht in der Schweiz nicht?
 

Sugistef

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Das kann ich Dir nicht sagen. Im Strafrecht bestimmt…..aber im Verkehrsrecht? Keine Ahnung.
Bei uns hat sich diese Frage - zum Glück -
noch nie gestellt. Einzig bei einer Kontrolle in diesem Jahr. Am Montag nach unserer Rückkehr aus den Sommerferien hat mein Junior etwas zu lange geschlafen und hat gefragt, ob er mein Auto nutzen darf. Prompt kam er in eine Kontrolle und die beiden Hinterreifen waren minimal unterhalb der Toleranz. Ich habe dann darauf bestanden, dass die Anzeige auf mich (Fahrzeughalter) geht. Die Polizei hat das ausnahmsweise akzeptiert, da mein Junior erst kürzlich die Prüfung gemacht hat und er das Auto ausnahmsweise gefahren ist. Zudem war die Abweichung so minimal, dass man das nicht sehen oder erfühlen konnte. Wer misst schon jedes Mal vor dem Einstiegen das Reifenprofil? Aber trotzdem, die Polizei hat meinem Sohn eine schriftliche Aufklärung zugeschickt und er musste CHF 30.- zahlen (habe natürlich ich übernommen). Meine Busse betrug total CHF 330.- / 2 Reifen à 100.- + Gebühr 130.-). Damit kam ich - laut Polizei - noch gut weg.
 

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Naja, wenn sie ihn erwischt haben stellt sich die Frage ja nicht - und im Falle einer Überschreitung die zu einer Bewährungsstrafe führt sind wir ja schon im Strafrecht.

In Deutschland sind bei abgefahrenen Reifen übrigens sowohl der Fahrer, als auch der Halter dran - wichtige Info falls jemand ein Auto für jemand anderen anmeldet und sich nicht absolut sicher ist, dass diese Person sich auch darum kümmert.
 
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