gizmo
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ADAC rät: Vor Reiseantritt über neue Regelungen informieren - Farzeug kann beschlagnahmt werden.
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht:
Das gilt beispielsweise für Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit:
In Ländern wie der Schweiz werden bei 20 Std/Km mehr als erlaubt mindestens 120 Euro,
in Ungarn bis 230 Euro und Norwegen bis 400 Euro fällig.
Tempolimit auf Autobahnen: Norwegen 90 km/h,
Belgien, Niederlande, Schweiz, Spanien und in der Türkei 120 km/h.
Es werden immer mehr stationäre Blitzer installiert ( z.B. in Frankreich).
Änderung Fahren mit Licht:
ab 01.07.2006 ganzjährig in Tschechien ( 35 Euro Bußgeld)
seit 15.04.2006 ganzjährig in Österreich (Bußgeld 15 Euro)
Warnwestenpflicht:
In Deutschland für Geschäftlich genutzte PKW / LKW.
Seit 2006 Pflicht in Österreich, Italien und Spanien.
Motorrad- und Rollerfahrer in Italien.
Bei Fahren ohne Helm oder beim freihändigen Fahren droht nicht nur eine Geldstrafe.
Sondern darüber hinaus kann das Fahrzeug für 30 Tage beschlagnahmt werden.
In Belgien und den Niederlanden ist es durchaus üblich, dass Falschparker mit einer Parkkralle so lange am weiterfahren gehindert werden,
bis sie ihre Buße bezahlt haben.
Es kann auch vorkommen, dass das Fahrzeug als Sicherheitsleistung beschlagnahmt wird, wennn der Fahrer die Strafe nicht zahlen kann.
Ein Rechtshilfeabkommen zum Eintreiben der Bußgelder gibt es bislang nur zwischen Deutschland und Österreich.
Die europaweite Vollstreckung ist erst für 2007 geplant.
Momentan gilt:
Wer im Ausland zu einer Verkehrsstrafe auch noch Punkte erhält, muss laut ADAC nicht fürchten, das sie nach Flensburg weitergemeldet werden.
Wer aber das nächste Mal wieder in das Land einreist, dessen Vorschriften er missachtet hat,
den können die einheimischen Behörden auch später noch zur Kasse bitten.
(Quelle: DE vom 2006-06-28 )
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht:
Das gilt beispielsweise für Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit:
In Ländern wie der Schweiz werden bei 20 Std/Km mehr als erlaubt mindestens 120 Euro,
in Ungarn bis 230 Euro und Norwegen bis 400 Euro fällig.
Tempolimit auf Autobahnen: Norwegen 90 km/h,
Belgien, Niederlande, Schweiz, Spanien und in der Türkei 120 km/h.
Es werden immer mehr stationäre Blitzer installiert ( z.B. in Frankreich).
Änderung Fahren mit Licht:
ab 01.07.2006 ganzjährig in Tschechien ( 35 Euro Bußgeld)
seit 15.04.2006 ganzjährig in Österreich (Bußgeld 15 Euro)
Warnwestenpflicht:
In Deutschland für Geschäftlich genutzte PKW / LKW.
Seit 2006 Pflicht in Österreich, Italien und Spanien.
Motorrad- und Rollerfahrer in Italien.
Bei Fahren ohne Helm oder beim freihändigen Fahren droht nicht nur eine Geldstrafe.
Sondern darüber hinaus kann das Fahrzeug für 30 Tage beschlagnahmt werden.
In Belgien und den Niederlanden ist es durchaus üblich, dass Falschparker mit einer Parkkralle so lange am weiterfahren gehindert werden,
bis sie ihre Buße bezahlt haben.
Es kann auch vorkommen, dass das Fahrzeug als Sicherheitsleistung beschlagnahmt wird, wennn der Fahrer die Strafe nicht zahlen kann.
Ein Rechtshilfeabkommen zum Eintreiben der Bußgelder gibt es bislang nur zwischen Deutschland und Österreich.
Die europaweite Vollstreckung ist erst für 2007 geplant.
Momentan gilt:
Wer im Ausland zu einer Verkehrsstrafe auch noch Punkte erhält, muss laut ADAC nicht fürchten, das sie nach Flensburg weitergemeldet werden.
Wer aber das nächste Mal wieder in das Land einreist, dessen Vorschriften er missachtet hat,
den können die einheimischen Behörden auch später noch zur Kasse bitten.
(Quelle: DE vom 2006-06-28 )