Vorsatz ?

Rotaran

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hi leute,

wenn ich mit meinem Akra-Topf ohne db-eater von den grün-weissen erwischt werde. ist es eigendlich vorsatz, wenn den eater vor den augen der ordnungshüter wieder einsetze?
ich fahre den topf, wie meisten wohl, ohne eater. ich habe ihn aber schön verpackt unter der sozius abdeckung. für den fall, dass ich ohne den eater nicht weiter fahren darf.
ich frage deshalb, weil vorsatz doch höher bestraft wird?!
vielleicht hat jemand schon die erfahrung gemacht. oder besser noch, die forumsmitglieder die der organisation angehören beantworten die frage.

gruß
 

look4free

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also hier mal ein auszug. vorsatz kann dir nur "unterstellt" und bewiesen werden, wenn du vorher schon min. einmal erwischt und auch dafür bestraft wurdest - wenn öfter sogar in besonderer härte (bis zu 300%mehr strafe) sonst nicht, denn einmal ist keinmal:

Vorsatz ist die Verwirklichung eines Tatbestandes mit Wissen und Wollen. Zumindest muss der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich halten und mit ihr einverstanden sein. Hat der Betroffene nur die unbestimmte Hoffnung, dass der Erfolg ausbleibt, so schließt das sein Einverständnis mit der Tatbestandsverwirklichung nicht aus. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten werden wohl vorsätzlich begangen (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkürzung des Sicherheitsabstandes, unzulässiges Überholen) Damit ist jedoch nicht gesagt, dass auch Gefährdungen und Verletzungen anderer gewollt sind. Bei einer Bußgeldanzeige wird daher in der Regel die Schuldform offen gelassen oder der Nachweis des Vorsatzes verneint.

Fahrlässig handelt, wer einen Tatbestand rechtswidrig und vorwerfbar verwirklicht, ohne die Verwirklichung zu erkennen oder zu wollen. Wenn der Betroffene die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und im Stande ist, außer Acht lässt und deshalb die rechtswidrige Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt oder voraussieht (unbewusste Fahrlässigkeit), oder die Möglichkeit der rechtswidrigen Tatbestandsverwirklichung zwar erkennt, aber darauf vertraut, sie werde nicht eintreten (bewusste Fahrlässigkeit) handelt fahrlässig. Die rechtswidrige Tatbestandsverwirklichung wird in der Regel auch pflichtwidrig sein. Fälle, in denen trotz Rechtswidrigkeit keine Pflichtwidrigkeit angenommen wird, sind im Ordnungswidrigkeitenrecht selten. Behauptet ein Betroffener, seine Pflichten nicht gekannt zu haben, so wird sich die Frage nach einem Verbotsirrtum stellen. Die Rechtswidrigkeit wird nur entfallen, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen (rechtfertigender Notstand).

Die Grundform der Fahrlässigkeit ist die unbewusste Fahrlässigkeit. Die bewusste Fahrlässigkeit ist zumindest schwer gegen den bedingten Vorsatz abzugrenzen. Ist der bedingte Vorsatz nicht nachweisbar, wird in der Regel Fahrlässigkeit angenommen. Das gilt für die Vielzahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen die Annahme des bedingten Vorsatzes zwar nahe liegt, aber letzte Zweifel nicht ausgeräumt werden können.
 

Bender

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Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit. Gibt es da überhaupt eine Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit? Und wenn der Vorsatz nicht durch Wiederholungstat sondern durch bloße Absicht definiert sein sollte (was ich auch eher glauben mag)?

Viel wichtiger wäre vieleicht doch der Ermessensspielraum der Polizisten, mit denen man es zu tun hat. Wie der genutzt wird liegt im Wesentlichen am eigenen Verhalten. Defensives und einsichtiges Verhalten steigert sicher die Chancen auf eine Weiterfahrt mit eingesetztem db-eater.

Gruß
 
A

Anonymous

Guest
also mir wurde in steuerstrafrecht beigebracht, dass bei vergehen die schuldform egal ist. da sich das steuerstrafrecht vom normalen strafrecht ableitet, gehe ich mal davon aus, dass bei delikten die keine straftat darstellen (also nicht im stgb genannt sind) vorsätzliches habndeln ohne weitere konsequenz bleibt.

kurze definition von vorsatz: handeln mit wissen um die unrechtmäßigkeit und wollen des taterfolges

schraubst du den db eater raus, dann bist du dir folgender dinge bewust:
1. unrechtmäßigkeit deines handelns im öffentlichen straßenverkehr
2. taterfolg (moped lauter=belästigung), du willst den erfolg, das ist das ziel deiner handlung.
3. es besteht ein kausaler zusammenhang zwischen tathandlung (entfernen des db eaters) und dem taterfolg (moped lauter). entschuldigungsgründe liegen keine vor (lach nicht, die heissen tatsächlich so..). damit liegen tathandlung, taterfolg und schuld vor, damit würdest du vorsätzlich eine straftat begehen, wenn das entfernen des db-eaters eine straftat darstellen würde.

ich bin mir nun auch nicht so sicher, ob es eine ordnungswidrigkeit oder eine straftat ist, den db-eater zu entfernen. auch hier ist lachen fehl am platz. denn durch das entfernen erlischt ja grundsätzlich die betriebserlaubnis des kfz.. und ob das bewegen eines nicht zugelassenen kfz im öffentlichen strassenverkehr noch eine ordnungswidrigkeit ist.. ich hab da leichte zeifel (gibt ja nicht umsonst 3 punkte). aber dazu kenn ich mich im strassenverkehrsrecht nicht gut genug aus.

fakt ist, vorsatz und fahrlässigkeit (ggf. entschuldigungsgründe) sind nicht nur für das strafmaß entscheidend, sonden manchmal auch für das vorliegen eines straftatbestandes überhaupt (krasses beispiel mord: liegt nur bei vorsatz vor, ansonsten tötung (leicht oder grob fahrlässig)).

was lernen wir daraus: lasst den db eater drin, und fahrt nur einmal im monat zu schnell,.. alles andere wird euch als vorsätzlich ausgelegt ;) :D
 
A

Anonymous

Guest
du willst den grün-weisen also erklären das du rein zufällig den db-eater schön verpackt unter der sitzbank hast und du nicht wusstest das ohne db-eater fahren verboten ist? :lol: :lol: :lol:
wem würdest du die geschichte glauben? so oft kann kein mensch vor den briefkasten gelaufen sein um das zu glauben, oder würdest du das glauben?
 

Katja-Fan

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Rotaran schrieb:
wenn ich mit meinem Akra-Topf ohne db-eater von den grün-weissen erwischt werde. ist es eigendlich vorsatz, wenn den eater vor den augen der ordnungshüter wieder einsetze?

ja, es sei denn du kannst nachweisen das du es nicht wissen konntest das der Eater ABE-Bedingung ist. Allerdings liegt das auch im Ermessen des Kollegen bzw des Bearbeiters der Bußgeldstelle ob er sich mit der Frage Vorsatz/Fahrläßigkeit beschäftigt

Rotaran schrieb:
ich fahre den topf, wie meisten wohl, ohne eater. ich habe ihn aber schön verpackt unter der sozius abdeckung. für den fall, dass ich ohne den eater nicht weiter fahren darf.

spart zumindest das Abschrauben bzw. die Kosten fürs Abtransportieren/Verwahren

Rotaran schrieb:
ich frage deshalb, weil vorsatz doch höher bestraft wird?!

ja, weil gem. §1 (2) Bußgeldkatalog-Verordnung die Regelsätze für fahrlässige Begehung und gewöhnliche Tatumstände erstellt wurden
 

Rotaran

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lange rede kurzer sinn. es liegt am ermessen des beamten wie man bestraft wird.
da die saison in drei wochen eh vorbei ist, werde ich weiterhin ohne eater fahren. das fahren ohne eater macht eben doch mehr spaß :roll:

und asserdem wie man in den wald hinein ruft, so schalt es heraus. den beamten nicht dumm kommen und sich einsichtig zeigen, das soll sich ja machmal strafmildernd auswirken.

gruß
 

Willi1

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Hallo Rotaran,

ich habe sowas ähnliches schon mal im GSXR-Forum gepostet. Da wurde es mit Schwachsinn abgetan. Aber folgendes :
Mein Schwager hatte letztes Jahr einen Wildunfall. Reh reingelaufen, Moped Totalschaden, wie sich hinterher rausstellte.
Das ALLERERSTE, wonach der Sachverständige gesehen hat :
- dB-Killer im Auspuff, bzw Auspuff mit ABE ?
- eingetragene Reifen drauf, Profil ?
- dann erst wurde der Schaden begutachtet

Man kann sich also ungefähr vorstellen, was passieren kann, wenn Du mal unglücklicherweise in einen Unfall verwickelt wirst und hast den dB-Killer nicht drinne. Seitdem lasse ich das Teil schön da, wo es hingehört - im Auspuff.

Gruss
Willi
 

shark750

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und wie sieht es aus mit unterlegscheiben zwischen auspuffkrümmer und orginalauspuff???

ist das sehr illegal. ach illegal, scheissegal...................
 

Jack.D

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@Willi Das kommt auf den Sachverständigen an der das Bike begutachtet hatte vor 3.Monaten diesen Fall. Unfall mit einem PKW Unfallverursacher der PKW-Fahre dieser fuhr mir in meine K2 ein Gutachter wurde bestellt von der Vers.des Unfallverursachers dieser stellte einen Totalschaden fest. Interressiert hat er sich für das Reifenprofiel (3mm vorn wie hinten) aber überhaupt kein Interresse an der Ausp. Anl.(Akrap. Race Endt.) oder sonst irgendwelchen anderen nicht serienmäßigen Anbauteilen :twisted: wie gesagt kommt immer auf den Sachverständigen an. Gruß Jack.D
 

Willi1

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Seh' ich ja genau so.
Zumal der dB-Killer wohl kaum in der Lage ist, Mitschuld an einem Unfall zu haben. :lol:
Dumm ist nur, wenn es halt bei einem Unfall beanstandet wird und plötzlich heisst : Tja, tut uns ja leid. Aber ihr Motorrad war leider nicht mehr für die Strasse zugelassen. Ihr Versicherungsschutz ist erloschen etc etc.
Sollte halt (wie immer) jeder selbst entscheiden, ob er das Teil ausbaut.

Gruss
Willi
 
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