Wer hat was von der Änderung bei Auspuffvergehen gehört?

look4free

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is nix geheimes - speedy hat es mir schon auf dem stammtisch erzählt und hier ist es im klartext nachzulesen:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog vom 01.03.07 (1,2MB)
ZITAT (für uns wichtig):
TBNR Euro FV
Seite 161/ 0
130100 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. B 1 10,00euro
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
( - )
130106 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgas- B 1 10,00euro
belästigungen.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat

wer sich bei einer kontrolle weigert, das standgeräusch messen zu lassen:

349106 Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen. B 1 10,00euro
§ 49 Abs.4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 220 BKat

fakt ist (auch auf meine nachfrage beim tüv-mann) - die fzv (fahrzeugzulassungsverordnung) wurde stark "aufgeweicht" und auf eu-stand getrimmt. daher ist einiges besser, andererseits können verstöße wie unnötiges hochdrehen des motors, falsche abgaswerte (also umweltbeeinflussende sachen) größere konsequenzen haben :(

es gab schon letztes jahr ein grundsatzurteil zu stilllegung/beschlagnahme von fahrzeugen/auspuffanlagen.

"beschlagnahmungen aus gründen der beweissicherung" stehen nicht im verhältnis. jede streife ist heutzutage mit einer digicam ausgestatte oder kann diese vom revier anfordern. das muss zur beweissicherung ausreichen. ein vorführen beim tüv kann angeordnet werden. stichwort: verhältnismässigkeit der mittel.

was anderes ist es, wenn z.b. ersichtlich ist, dass die bremsen nicht funktionieren oder das fahrzeug in einem desolaten zustand ist (nicht verkehrssicher). aber auch hier können sie einen nur an der weiterfahrt hindern, wenn durch einen sachverständigen (und sei es der nächste tüv-prüfer) der nicht verkehrssichere zustand bestätigt wurde. denn kein cop ist auch vereidigter sachverständiger (noch nicht) :D

wird sicher noch lustig in zukunkft. bin gespannt, was da noch so alles im zuge der globalisierung auf uns zu kommt :roll:

p.s.: sabine und/oder goli sollten mehr wissen oder mal genau nachfragen ;)
 

McViesch

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...geklaut
Naja dieses Zitat sagt doch alles.... :-(

"Weiterhin ist auch bei Anbau einer nicht genehmigten und zu lauten Schalldämpferanlage die BE erloschen, der §19 StVZO ist nämlich auch nicht gestrichen worden. Weiterhin ist es auch noch eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld und Punkten (Siehe Bussgeldkatalog und im Anhang zur FEV)"
 

Harzfighter

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McViesch schrieb:
Naja dieses Zitat sagt doch alles.... :-(

"Weiterhin ist auch bei Anbau einer nicht genehmigten und zu lauten Schalldämpferanlage die BE erloschen, der §19 StVZO ist nämlich auch nicht gestrichen worden. Weiterhin ist es auch noch eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld und Punkten (Siehe Bussgeldkatalog und im Anhang zur FEV)"

Zitat: F-F Forum "Sheriff"
In den Links kam das Thema auf, dass es den § 19 STVZO noch gibt und somit auch das Erlöschen der BE. Es stimmt zwar, dass es den § 19 StVZO noch gibt und dieser regelt, wann die BE erlischt. Aber dieser gilt nur in Verbindung mit dem § 18 StVZO (Grundregeln der Zulassung).
"Dummerweise" wurde der § 18 StVZO entfernt und in der FZV gibt es keinen entsprechenden Paragraphen!
 

Goliath

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Ich werd mich heute nachmittag mal schlau machen..

Bezüglich dem deutschen Recht, ala. 18/19 StvZO:

Wenn ich mich recht erinner, habe ich auf einem Seminar vor einem 3/4 Jahr mal gehört, dass EU-Recht Deutsches Recht sticht.


Einer der Gründe, warum unter anderem schon in anderen EU-Ländern geprüfte Zubehörteile in Deutschland verbaut werden dürfen.

Die Auswirkungen finden sich nun in Zukunft auch immer weitreichender in unseren Vorschriften, um, wie L4F das schon andeutete, dem

EUROPA

und den manigfaltigen, auf einen Nenner zu bringenden Bestimmungen, gerecht zu werden.


Das wird auch zur Folge haben, dass glücklicherweise einiges gelockert wird.
 

doohenne

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Ich dachte schon ich sollte verarscht werden,da mir das ausgerechnet am 1.4. erzählt wurde. :p
Bin ich ja mal gespannt wie das nun ausschaut.
 

sino

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Dieses Thema wird auch hier bei einer freien Polizisten-Forum diskutiert..
Wenn einer es lesen möchte...

Natürlich hoffe ich auch innigst daß es bei 25 euro Strafe bleibt..
Aber abwarten und Tee trinken..
 

Harzfighter

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Zitat F-Forum "Sheriff"

So, muss mal was korrigieren!

Sollten die Beamten vor Ort zu dem Schluß kommen, dass die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen wurde, dann kann das Verwarnungsgeld ja bekanntlich verdoppelt werden.
D.h. aus 25 Euro werden dann 50 Euro!

Ich habe nun erfahren, dass dann bei Verdoppelung auch 1 Punkt kassiert wird. War bis jetzt der Meinung, dass man zwar das Geld verdoppeln darf, aber das es trotzdem keine Punkte gibt. Naja, so kann man sich irren....

Das Problem ist natürlich, dass gerade bei extrem lauten Tüten davon ausgegangen werden kann, dass der Anbau einer nicht vorschriftsmäßigen Tüte vorsätzlich begangen wurde.
 

doohenne

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Also mir wurde dann halt unterwegs der Eater geklaut und irgendwie muß man ja heim kommen.Um nicht unnötig zu lärmen,bin ich halt mit niedrigen Touren gefahren. ;) Die Dinger werden derzeit geklaut,da sie recht teuer sind,aber einfach zu entfernen. 8)
 

gummi1

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Die Dinger werden derzeit geklaut,da sie recht teuer sind,aber einfach

Frage mich nur wer die alle braucht ,fährt ja fast jeder 2te ohne eater :oops:
glaube die verschwinden nach osten . :shock:
 

KS

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na das wär ja mal n ding.... endlich mit gescheitem sound legal unterwegs sein ;)

hoffe hier kann mal jemand ne fundierte gesetzesquelle nennen die das erlaubt...

quasi ein freibrief für kleinkriminelle moppedfahrer ohne db-eater ;)

bräuchte man wirklich mal jemand der sich mit der materie auskennt...
 

Fresse01

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das hoert sich doch gut an, wurde mir geklaut!! warum nicht. wenn die dich aber oefter anhalten und sehen dann wirds mist :D
muss mir das unbedingt merken :)
oder noch besser aufschreiben :D
 

doohenne

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Kommt bei uns hier eher nicht vor mit dem Kontrollwahn,eher in anderen Gegenden wie Bayern,Berlin,usw.! ;) Falls das nun wirklich so ist,werden die Kollegen aber mächtig abkotzen,da denen dann der Abgang bei den Schikaneaktionen verloren geht. :twisted:
Tja,was will man machen,die Welt ist nunmal schlecht.Kannst sie ja auf ebay verweisen wie viele der Eater da gehandelt werden(die werden wohl kaum sofort auf die Seite schaun und suchen) ... geht dort zu wie beim Brötchen holen. ;)
 

danipups

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ja ich wunder mich auch, hier in wiesbaden fahren einige zum größten teil ohne eater rum hab gestern eine gesehen die kumpel mir gezeigt der fährt ne kilo fireblade komplett umbau auf carbon und über 200 ps und ein komplett offener arrow dran das ding ist sau laut im stand wundert mich auch (o8 naja . man siehts ja in deutschland fangen se an zu flennen wehe sie ist zu laut . da ist es in dubai doch einfacher da fährt ein polizist ne getunte supra mit 800 ps .

dani
 

gummi1

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da ist es in dubai doch einfacher da fährt ein polizist ne getunte supra mit 800 ps .

und der Scheich fliegt nebenbei noch eine F16 8)
 

danipups

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das ist sie die vordere soll an die 900 ps haben köntt ihr im supra forum auch noch mal nach lesen (O8
 

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nachtangst

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Moin miteinander!

Das Gerücht ist gar kein Gerücht mehr! Nach dem Wegfall des §18 StVZO greift jetzt als "Übergangsvorschrift" nur noch der §30 StVZO und da ist die Rede von "unvorschriftsmäßig ausgerüstetem Fahrzeug", was ja bei nem offenen Auspuff bzw. fehlendem db-eater der Fall ist. Der Spaß kostet dann nur noch 25 Euronen. Keine Punkte mehr! TBNR: 330006
Ausser die Rennleitung begründet, dass "die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt" war. Das wird in der Regel aber schwer zu begründen sein, da der veränderte Auspuff Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben müsste! Sollte die Rennleitung das doch anzeigen, kostet es 50 Euro und gibt 3 Punkte. Quasi die alte Vorschrift des §18 StVZO. TBNR: 330600

In BW greift die Vorschrift seit dem 01.04.2007.

Aber: im Juli tagt ne Verkehrs-Konferenz, da wird über den Wegfall des §18 StVZO und über ne Ersatzvorschrift konferiert.

Marcus
 
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